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Aufgepasst bei Überführungskennzeichen in den Niederlanden
Verfasst: 20.09.2012 10:44
von AnnaSophie
Hallo,
http://www.kurzzeitkennzeichenversicherung.net warnt auf seiner Homepage davor mit einem Kurzzeitkennzeichen (mit grüner Karte) mit einem Fahrzeug durch die Niederlande zu fahren. Es werden wohl diese Fahrzeuge angehalten und ein Bußgeld von 400 € gefordert.
Kann das sein?
Normalerweise gelten die doch für Europa. Wir wollten nämlich am Wochenende nach Holland und möglichst mit einem Paradiso nach Hause kommen.
Sophie
Re: Aufgepasst bei Überführungskennzeichen in den Niederland
Verfasst: 20.09.2012 11:07
von Jasper am Meer
Hallo Sophie,
wenn dem so ist, was spricht dann gegen die Verwendung eines Ausfuhrkennzeichens, zu dem die Seite rät?
Gruß
Jasper
Re: Aufgepasst bei Überführungskennzeichen in den Niederland
Verfasst: 20.09.2012 11:19
von AnnaSophie
Hallo,
ich habe mit dem Straßenverkehrsamt gesprochen. Das ist richtig was diese Seite schreibt.
Ich muss ein holländisches Ausfuhrkennzeichen haben und kein deutsches. Da muss ich dann wohl zum holländischen Straßenverkehrsamt, so die telefonische Auskunft des Internetportals.
Sophie
Re: Aufgepasst bei Überführungskennzeichen in den Niederland
Verfasst: 20.09.2012 13:18
von Elle
AnnaSophie hat geschrieben:Hallo,
ich habe mit dem Straßenverkehrsamt gesprochen. Das ist richtig was diese Seite schreibt.
Ich muss ein holländisches Ausfuhrkennzeichen haben und kein deutsches. Da muss ich dann wohl zum holländischen Straßenverkehrsamt, so die telefonische Auskunft des Internetportals.
Sophie
Hallo,
die Regelung sieht wohl vor, dass man mit einem Kurzzeitkennzeichen von Deutschland aus in's Ausland fahren darf (so habe ich das von der Zulassungsstelle verstanden, als wir unseren Falter geholt haben), aber Du das Kennzeichen nicht im Ausland an ein Fahrzeug dranpappen darfst und dann mit diesem zurueckkehren.
Wir hatten auf niederlaendischer Seite nur ca. 30km zurueckzulegen und sind das Risiko eingegangen (hat auch geklappt!

).
Gruss
Jens
Re: Aufgepasst bei Überführungskennzeichen in den Niederland
Verfasst: 20.09.2012 13:32
von Campingfreak
Jau, ich habe es damals auch so gemacht, waren aber auch nur 20 Kilometer!
Gruß Dirk
Re: Aufgepasst bei Überführungskennzeichen in den Niederland
Verfasst: 20.09.2012 17:46
von Frudel
Ist es denn dann möglich , den Klapper mit den orginal holländischen Kennzeichen zu überführen?
Grüße Markus
Re: Aufgepasst bei Überführungskennzeichen in den Niederland
Verfasst: 20.09.2012 18:10
von rewinima
@Frudel
Die meisten Klappis/Faltis haben ja ein Gewicht von unter 750 kg, das bedeutet, dass diese keine eigene Zulassung in NL besitzen. Diese sind über das Zugfahrzeug versichert, was man an den weißen Nummernschildern, wo sich das Kennzeichen des PKW wiederholt, erkennen kann. Darum geht das nicht.
Deshalb ist es ja etwas kompliziert einen Falti/Klappi aus NL nach D zu überführen, außer man hat evtl. einen netten Vorbesitzer, der einem den Anhänger bis an die D-Grenze fährt und dann kann man ganz legal das Kurzzeitkennzeichen aus D daran befestigen.
Re: Aufgepasst bei Überführungskennzeichen in den Niederland
Verfasst: 20.09.2012 18:51
von stefantom
also wenn ich den text verstehe darf ich von D nach NL und zurück aber wer weis denn das ich ihne anhänger nach nl gefahren bin ??? domit wehr doch alles gut wenns soist
Elle hat geschrieben:AnnaSophie hat geschrieben:Hallo,
ich habe mit dem Straßenverkehrsamt gesprochen. Das ist richtig was diese Seite schreibt.
Ich muss ein holländisches Ausfuhrkennzeichen haben und kein deutsches. Da muss ich dann wohl zum holländischen Straßenverkehrsamt, so die telefonische Auskunft des Internetportals.
Sophie
Hallo,
die Regelung sieht wohl vor, dass man mit einem Kurzzeitkennzeichen von Deutschland aus in's Ausland fahren darf (so habe ich das von der Zulassungsstelle verstanden, als wir unseren Falter geholt haben), aber Du das Kennzeichen nicht im Ausland an ein Fahrzeug dranpappen darfst und dann mit diesem zurueckkehren.
Wir hatten auf niederlaendischer Seite nur ca. 30km zurueckzulegen und sind das Risiko eingegangen (hat auch geklappt!

).
Gruss
Jens
Re: Aufgepasst bei Überführungskennzeichen in den Niederland
Verfasst: 20.09.2012 22:25
von AnnaSophie
Hallo Stefantom,
wenn du den Anhänger aus den NL holst hast du ja keine Papiere. Und damit ist zu erkennen, dass du ihn erst abgeholt hast.
Bei 20-30 km Landstraße würde ich das vielleicht auch riskieren, aber nicht mehr. Vor allem keine Autobahn. Da ist es bestimmt kostengünstiger entweder dem Verkäufer Spritgeld bis zur Grenze zu geben oder sich einen Trailer zu mieten, wo man den Anhänger draufstellen kann.
Sophie
Re: Aufgepasst bei Überführungskennzeichen in den Niederland
Verfasst: 20.09.2012 22:30
von Jasper am Meer
AnnaSophie hat geschrieben:Da ist es bestimmt kostengünstiger entweder dem Verkäufer Spritgeld bis zur Grenze zu geben oder sich einen Trailer zu mieten, wo man den Anhänger draufstellen kann.
Das ist doch mal pragmatisch!

Denn: finde am Wochenende mal eine geöffnete Zulassungsstelle - egal, ob in D oder NL.
Viele Grüße
Jasper
Re: Aufgepasst bei Überführungskennzeichen in den Niederland
Verfasst: 21.09.2012 06:28
von stefantom
habe nicht immer papiere den letzten den ich kaufte war jare abgemeldet une hatte keine papiere mehr kaud in D
Re: Aufgepasst bei Überführungskennzeichen in den Niederland
Verfasst: 21.09.2012 10:20
von AnnaSophie
@stefantom
Aber für den in Deutschland gekauften hast du einen deutschen Kaufvertrag (deutscher Verkäufer mit deutschem Wohnort) und für den in den Niederlande gekauften hast du einen holländischen Verkäufer.
Sophie
Re: Aufgepasst bei Überführungskennzeichen in den Niederland
Verfasst: 21.09.2012 11:48
von Per
AnnaSophie hat geschrieben:Aber für den in Deutschland gekauften hast du einen deutschen Kaufvertrag (deutscher Verkäufer mit deutschem Wohnort)
Wenn DAS das ganze Problem darstellt

Re: Aufgepasst bei Überführungskennzeichen in den Niederland
Verfasst: 21.09.2012 19:26
von Nautheimer
AnnaSophie hat geschrieben:Hallo Stefantom,
wenn du den Anhänger aus den NL holst hast du ja keine Papiere. Und damit ist zu erkennen, dass du ihn erst abgeholt hast.
Bei 20-30 km Landstraße würde ich das vielleicht auch riskieren, aber nicht mehr. Vor allem keine Autobahn. Da ist es bestimmt kostengünstiger entweder dem Verkäufer Spritgeld bis zur Grenze zu geben oder sich einen Trailer zu mieten, wo man den Anhänger draufstellen kann.
Sophie
Hallo Sophie,
weiß ja nicht wie weit Eure Planung zum Falterkauf in Holland fest gebunden sind, aber vielleicht könnt Ihr den Trip noch verschieben.
Miet dir kurz vor der Grenze einen Hänger, hol den Falter damit nach D, den Hänger wieder abgeben (logisch) und mit dem Kurzzeit-/Überführungskennzeichen den Falter nach Hause bringen.
Grüße
Ronald
Re: Aufgepasst bei Überführungskennzeichen in den Niederland
Verfasst: 23.09.2012 11:23
von AnnaSophie
@ronald
wir haben im Moment keinen mehr in Aussicht; die zwei die wir uns anschauen und von denen wir möglichst einen kaufen wollten sind beide donnerstag und freitag verkauft worden. Und jetzt werden keine für ein vernünftiges Preis-Leistungsverhältnis angeboten. Voraussichtlich wird das nun erst im Frühjahr was.
Aber so wie du das geschrieben hast wollten wir das auch machen.
Sophie