Aufgepasst bei Überführungskennzeichen in den Niederlanden

Themen um Zulassung, Versicherung, Steuern, TÜV-Prüfungen, Vollabnahmen, Kurzzeitkennzeichen und Import von Klappern und Faltern
AnnaSophie

Aufgepasst bei Überführungskennzeichen in den Niederlanden

Beitrag von AnnaSophie »

Hallo,

http://www.kurzzeitkennzeichenversicherung.net warnt auf seiner Homepage davor mit einem Kurzzeitkennzeichen (mit grüner Karte) mit einem Fahrzeug durch die Niederlande zu fahren. Es werden wohl diese Fahrzeuge angehalten und ein Bußgeld von 400 € gefordert.

Kann das sein?
Normalerweise gelten die doch für Europa. Wir wollten nämlich am Wochenende nach Holland und möglichst mit einem Paradiso nach Hause kommen.

Sophie
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Jasper am Meer
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Re: Aufgepasst bei Überführungskennzeichen in den Niederland

Beitrag von Jasper am Meer »

Hallo Sophie,

wenn dem so ist, was spricht dann gegen die Verwendung eines Ausfuhrkennzeichens, zu dem die Seite rät?

Gruß
Jasper
Es hängt alles zusammen: Wenn man sich am Hintern ein Haar herausreißt, tränt das Auge... (Dettmar Cramer)
AnnaSophie

Re: Aufgepasst bei Überführungskennzeichen in den Niederland

Beitrag von AnnaSophie »

Hallo,

ich habe mit dem Straßenverkehrsamt gesprochen. Das ist richtig was diese Seite schreibt.

Ich muss ein holländisches Ausfuhrkennzeichen haben und kein deutsches. Da muss ich dann wohl zum holländischen Straßenverkehrsamt, so die telefonische Auskunft des Internetportals.

Sophie
Zuletzt geändert von AnnaSophie am 20.09.2012 11:20, insgesamt 1-mal geändert.
Elle
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Re: Aufgepasst bei Überführungskennzeichen in den Niederland

Beitrag von Elle »

AnnaSophie hat geschrieben:Hallo,

ich habe mit dem Straßenverkehrsamt gesprochen. Das ist richtig was diese Seite schreibt.

Ich muss ein holländisches Ausfuhrkennzeichen haben und kein deutsches. Da muss ich dann wohl zum holländischen Straßenverkehrsamt, so die telefonische Auskunft des Internetportals.

Sophie
Hallo,

die Regelung sieht wohl vor, dass man mit einem Kurzzeitkennzeichen von Deutschland aus in's Ausland fahren darf (so habe ich das von der Zulassungsstelle verstanden, als wir unseren Falter geholt haben), aber Du das Kennzeichen nicht im Ausland an ein Fahrzeug dranpappen darfst und dann mit diesem zurueckkehren.

Wir hatten auf niederlaendischer Seite nur ca. 30km zurueckzulegen und sind das Risiko eingegangen (hat auch geklappt! :-D).

Gruss

Jens
Campingfreak

Re: Aufgepasst bei Überführungskennzeichen in den Niederland

Beitrag von Campingfreak »

Jau, ich habe es damals auch so gemacht, waren aber auch nur 20 Kilometer!

Gruß Dirk
Frudel

Re: Aufgepasst bei Überführungskennzeichen in den Niederland

Beitrag von Frudel »

Ist es denn dann möglich , den Klapper mit den orginal holländischen Kennzeichen zu überführen?

Grüße Markus
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rewinima
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Re: Aufgepasst bei Überführungskennzeichen in den Niederland

Beitrag von rewinima »

@Frudel
Die meisten Klappis/Faltis haben ja ein Gewicht von unter 750 kg, das bedeutet, dass diese keine eigene Zulassung in NL besitzen. Diese sind über das Zugfahrzeug versichert, was man an den weißen Nummernschildern, wo sich das Kennzeichen des PKW wiederholt, erkennen kann. Darum geht das nicht.

Deshalb ist es ja etwas kompliziert einen Falti/Klappi aus NL nach D zu überführen, außer man hat evtl. einen netten Vorbesitzer, der einem den Anhänger bis an die D-Grenze fährt und dann kann man ganz legal das Kurzzeitkennzeichen aus D daran befestigen.
Gruß aus OHZ-Ohlenstedt. Wir wohnen dort, wo andere Urlaub machen
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stefantom
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Re: Aufgepasst bei Überführungskennzeichen in den Niederland

Beitrag von stefantom »

also wenn ich den text verstehe darf ich von D nach NL und zurück aber wer weis denn das ich ihne anhänger nach nl gefahren bin ??? domit wehr doch alles gut wenns soist
Elle hat geschrieben:
AnnaSophie hat geschrieben:Hallo,

ich habe mit dem Straßenverkehrsamt gesprochen. Das ist richtig was diese Seite schreibt.

Ich muss ein holländisches Ausfuhrkennzeichen haben und kein deutsches. Da muss ich dann wohl zum holländischen Straßenverkehrsamt, so die telefonische Auskunft des Internetportals.

Sophie
Hallo,

die Regelung sieht wohl vor, dass man mit einem Kurzzeitkennzeichen von Deutschland aus in's Ausland fahren darf (so habe ich das von der Zulassungsstelle verstanden, als wir unseren Falter geholt haben), aber Du das Kennzeichen nicht im Ausland an ein Fahrzeug dranpappen darfst und dann mit diesem zurueckkehren.

Wir hatten auf niederlaendischer Seite nur ca. 30km zurueckzulegen und sind das Risiko eingegangen (hat auch geklappt! :-D).

Gruss

Jens
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AnnaSophie

Re: Aufgepasst bei Überführungskennzeichen in den Niederland

Beitrag von AnnaSophie »

Hallo Stefantom,

wenn du den Anhänger aus den NL holst hast du ja keine Papiere. Und damit ist zu erkennen, dass du ihn erst abgeholt hast.
Bei 20-30 km Landstraße würde ich das vielleicht auch riskieren, aber nicht mehr. Vor allem keine Autobahn. Da ist es bestimmt kostengünstiger entweder dem Verkäufer Spritgeld bis zur Grenze zu geben oder sich einen Trailer zu mieten, wo man den Anhänger draufstellen kann.

Sophie
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Jasper am Meer
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Re: Aufgepasst bei Überführungskennzeichen in den Niederland

Beitrag von Jasper am Meer »

AnnaSophie hat geschrieben:Da ist es bestimmt kostengünstiger entweder dem Verkäufer Spritgeld bis zur Grenze zu geben oder sich einen Trailer zu mieten, wo man den Anhänger draufstellen kann.
Das ist doch mal pragmatisch! :idee: Denn: finde am Wochenende mal eine geöffnete Zulassungsstelle - egal, ob in D oder NL.

Viele Grüße
Jasper
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stefantom
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Re: Aufgepasst bei Überführungskennzeichen in den Niederland

Beitrag von stefantom »

habe nicht immer papiere den letzten den ich kaufte war jare abgemeldet une hatte keine papiere mehr kaud in D
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Re: Aufgepasst bei Überführungskennzeichen in den Niederland

Beitrag von AnnaSophie »

@stefantom

Aber für den in Deutschland gekauften hast du einen deutschen Kaufvertrag (deutscher Verkäufer mit deutschem Wohnort) und für den in den Niederlande gekauften hast du einen holländischen Verkäufer.

Sophie
Per
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Re: Aufgepasst bei Überführungskennzeichen in den Niederland

Beitrag von Per »

AnnaSophie hat geschrieben:Aber für den in Deutschland gekauften hast du einen deutschen Kaufvertrag (deutscher Verkäufer mit deutschem Wohnort)
Wenn DAS das ganze Problem darstellt :prost2:
Gruss Per

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Re: Aufgepasst bei Überführungskennzeichen in den Niederland

Beitrag von Nautheimer »

AnnaSophie hat geschrieben:Hallo Stefantom,

wenn du den Anhänger aus den NL holst hast du ja keine Papiere. Und damit ist zu erkennen, dass du ihn erst abgeholt hast.
Bei 20-30 km Landstraße würde ich das vielleicht auch riskieren, aber nicht mehr. Vor allem keine Autobahn. Da ist es bestimmt kostengünstiger entweder dem Verkäufer Spritgeld bis zur Grenze zu geben oder sich einen Trailer zu mieten, wo man den Anhänger draufstellen kann.

Sophie
Hallo Sophie,
weiß ja nicht wie weit Eure Planung zum Falterkauf in Holland fest gebunden sind, aber vielleicht könnt Ihr den Trip noch verschieben.
Miet dir kurz vor der Grenze einen Hänger, hol den Falter damit nach D, den Hänger wieder abgeben (logisch) und mit dem Kurzzeit-/Überführungskennzeichen den Falter nach Hause bringen. :camp1

Grüße
Ronald
Verlang vom Ochs NIE mehr als Rindfleisch!

Dies ist nur meine persönliche Sicht der Dinge, Übereinstimmungen mit lebenden oder bereits verstorbenen Personen wären rein zufällig!
AnnaSophie

Re: Aufgepasst bei Überführungskennzeichen in den Niederland

Beitrag von AnnaSophie »

@ronald

wir haben im Moment keinen mehr in Aussicht; die zwei die wir uns anschauen und von denen wir möglichst einen kaufen wollten sind beide donnerstag und freitag verkauft worden. Und jetzt werden keine für ein vernünftiges Preis-Leistungsverhältnis angeboten. Voraussichtlich wird das nun erst im Frühjahr was.

Aber so wie du das geschrieben hast wollten wir das auch machen.

Sophie
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