100er Regelung für WW + Anhänger, Stand 02.2008
Verfasst: 04.02.2008 13:29
@ all,
greife hier nochmals das leidige Thema mit der 100er Zulassung für
Wohnwagen und Anhänger und deren Bestimmungen auf.
Es finden sich immer noch Neuzugänge mit den gleichen Fragen
also, erstmal die reinen Bestimmungen des TÜV Nord:
Tempo 100 Regelung für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tempo 100 für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen wurden an die technische Entwicklung der Fahrzeuge angepasst. Folgende wesentliche Änderungen gibt es:
Die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug ist entfallen
Am Zugfahrzeug muss keine Tempo 100 Plakette mehr angebracht sein
Die einzuhaltenden Massenverhältnisse zwischen Zugfahrzeug und Anhängern wurden für bestimmte Kombinationen erhöht.
1.) Voraussetzung: Ihr Zugfahrzeug hat ein Anti-Blockier-System (ABS/ABV)
2. Voraussetzung: Ihr Anhänger...
ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
wird so beladen, dass die maximal zulässige Stützlast der Kombination annähernd erreicht wird. Dabei beachten Sie bitte, dass weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschritten wird.
Grund: Durch eine hohe Stützlast verbessern Sie das Fahrverhalten Ihrer Kombination deutlich.
3. Voraussetzung: Ihre Anhängerbereifung...
ist nicht älter als 6 Jahre
weist mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) auf
nimmt keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch
4. Voraussetzung: Das Masseverhältnis Ihrer Zugkombination
Die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten:
zG Anh = X x m Zugfz leer
mit m Zugfz leer = Leermasse Ihres Zugfahrzeugs
Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung Ihrer Kombination folgende Werte:
Technische Ausrüstung Ihres Anhängers
ohne hydraulische Stoßdämpfer
mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern
Wohnwagen
andere Anhänger
0,3
0,8 bzw. 1,0*
1,1 bzw. 1,2*
Die mit * versehenen Werte dürfen Sie in Anspruch nehmen wenn:
Ihr Anhänger mit:
einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt oder
mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird,
oder
Ihr Zugfahrzeug…
… ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt.
In jedem Fall gilt, dass die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast Ihres Zugfahrzeugs.
puuh, ist das klar und übersichtlich, gebe hier deshalb mal ein Beispiel in hoffentlich übersichtlicher Form:
Das Zugfahrzeug sollte ein Anti-Blockier-System (ABS/ABV) haben,
Der Anhänger sollte Stoßdämpfer haben, es sei denn, das Zugfahrzeug ist so groß und schwer, das der Multiplikator 0.3 nicht ins Auge fällt.
Die Reifen dürfen nicht älter als 6 Jahre sein und müßen einen Geschwindigkeitsindex von L=120km/h haben
Ich nehme jetzt mal einfach meinen Wagen zur Beispielberechnung, der wiegt leer 1484kg:
1. Wohnwagen und auch normale Anhänger, ohne Stoßdämpfer und ohne Bremse
1484 x 0.3 = 445,2kg schweren Wohnwagen bzw. Anhänger
2. Wohnwagen mit Stoßdämpfer und mit Auflaufbremse
1484 x 0.8 = 1187,2kg schweren Wohnwagen
3. Wohnwagen mit Stoßdämpfer, mit Auflaufbremse, plus eine Antischlingerkupplung
1484 x 1.0 = 1484kg schweren Wohnwagen
4. Anhänger mit Stoßdämpfer und mit Auflaufbremse
1484 x 1.1 = 1632,4kg schweren Anhänger
5. Anhänger mit Stoßdämpfer, mit Auflaufbremse, plus eine Antischlingerkupplung
1484 x 1.2 = 1780,8kg schweren Anhänger
Ich denke mal damit sollte jeder klar kommen, gelle
greife hier nochmals das leidige Thema mit der 100er Zulassung für
Wohnwagen und Anhänger und deren Bestimmungen auf.
Es finden sich immer noch Neuzugänge mit den gleichen Fragen
also, erstmal die reinen Bestimmungen des TÜV Nord:
Tempo 100 Regelung für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tempo 100 für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen wurden an die technische Entwicklung der Fahrzeuge angepasst. Folgende wesentliche Änderungen gibt es:
Die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug ist entfallen
Am Zugfahrzeug muss keine Tempo 100 Plakette mehr angebracht sein
Die einzuhaltenden Massenverhältnisse zwischen Zugfahrzeug und Anhängern wurden für bestimmte Kombinationen erhöht.
1.) Voraussetzung: Ihr Zugfahrzeug hat ein Anti-Blockier-System (ABS/ABV)
2. Voraussetzung: Ihr Anhänger...
ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
wird so beladen, dass die maximal zulässige Stützlast der Kombination annähernd erreicht wird. Dabei beachten Sie bitte, dass weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschritten wird.
Grund: Durch eine hohe Stützlast verbessern Sie das Fahrverhalten Ihrer Kombination deutlich.
3. Voraussetzung: Ihre Anhängerbereifung...
ist nicht älter als 6 Jahre
weist mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) auf
nimmt keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch
4. Voraussetzung: Das Masseverhältnis Ihrer Zugkombination
Die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten:
zG Anh = X x m Zugfz leer
mit m Zugfz leer = Leermasse Ihres Zugfahrzeugs
Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung Ihrer Kombination folgende Werte:
Technische Ausrüstung Ihres Anhängers
ohne hydraulische Stoßdämpfer
mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern
Wohnwagen
andere Anhänger
0,3
0,8 bzw. 1,0*
1,1 bzw. 1,2*
Die mit * versehenen Werte dürfen Sie in Anspruch nehmen wenn:
Ihr Anhänger mit:
einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt oder
mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird,
oder
Ihr Zugfahrzeug…
… ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt.
In jedem Fall gilt, dass die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast Ihres Zugfahrzeugs.
puuh, ist das klar und übersichtlich, gebe hier deshalb mal ein Beispiel in hoffentlich übersichtlicher Form:
Das Zugfahrzeug sollte ein Anti-Blockier-System (ABS/ABV) haben,
Der Anhänger sollte Stoßdämpfer haben, es sei denn, das Zugfahrzeug ist so groß und schwer, das der Multiplikator 0.3 nicht ins Auge fällt.
Die Reifen dürfen nicht älter als 6 Jahre sein und müßen einen Geschwindigkeitsindex von L=120km/h haben
Ich nehme jetzt mal einfach meinen Wagen zur Beispielberechnung, der wiegt leer 1484kg:
1. Wohnwagen und auch normale Anhänger, ohne Stoßdämpfer und ohne Bremse
1484 x 0.3 = 445,2kg schweren Wohnwagen bzw. Anhänger
2. Wohnwagen mit Stoßdämpfer und mit Auflaufbremse
1484 x 0.8 = 1187,2kg schweren Wohnwagen
3. Wohnwagen mit Stoßdämpfer, mit Auflaufbremse, plus eine Antischlingerkupplung
1484 x 1.0 = 1484kg schweren Wohnwagen
4. Anhänger mit Stoßdämpfer und mit Auflaufbremse
1484 x 1.1 = 1632,4kg schweren Anhänger
5. Anhänger mit Stoßdämpfer, mit Auflaufbremse, plus eine Antischlingerkupplung
1484 x 1.2 = 1780,8kg schweren Anhänger
Ich denke mal damit sollte jeder klar kommen, gelle