100er Regelung für WW + Anhänger, Stand 02.2008
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100er Regelung für WW + Anhänger, Stand 02.2008
@ all,
greife hier nochmals das leidige Thema mit der 100er Zulassung für
Wohnwagen und Anhänger und deren Bestimmungen auf.
Es finden sich immer noch Neuzugänge mit den gleichen Fragen
also, erstmal die reinen Bestimmungen des TÜV Nord:
Tempo 100 Regelung für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tempo 100 für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen wurden an die technische Entwicklung der Fahrzeuge angepasst. Folgende wesentliche Änderungen gibt es:
Die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug ist entfallen
Am Zugfahrzeug muss keine Tempo 100 Plakette mehr angebracht sein
Die einzuhaltenden Massenverhältnisse zwischen Zugfahrzeug und Anhängern wurden für bestimmte Kombinationen erhöht.
1.) Voraussetzung: Ihr Zugfahrzeug hat ein Anti-Blockier-System (ABS/ABV)
2. Voraussetzung: Ihr Anhänger...
ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
wird so beladen, dass die maximal zulässige Stützlast der Kombination annähernd erreicht wird. Dabei beachten Sie bitte, dass weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschritten wird.
Grund: Durch eine hohe Stützlast verbessern Sie das Fahrverhalten Ihrer Kombination deutlich.
3. Voraussetzung: Ihre Anhängerbereifung...
ist nicht älter als 6 Jahre
weist mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) auf
nimmt keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch
4. Voraussetzung: Das Masseverhältnis Ihrer Zugkombination
Die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten:
zG Anh = X x m Zugfz leer
mit m Zugfz leer = Leermasse Ihres Zugfahrzeugs
Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung Ihrer Kombination folgende Werte:
Technische Ausrüstung Ihres Anhängers
ohne hydraulische Stoßdämpfer
mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern
Wohnwagen
andere Anhänger
0,3
0,8 bzw. 1,0*
1,1 bzw. 1,2*
Die mit * versehenen Werte dürfen Sie in Anspruch nehmen wenn:
Ihr Anhänger mit:
einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt oder
mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird,
oder
Ihr Zugfahrzeug…
… ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt.
In jedem Fall gilt, dass die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast Ihres Zugfahrzeugs.
puuh, ist das klar und übersichtlich, gebe hier deshalb mal ein Beispiel in hoffentlich übersichtlicher Form:
Das Zugfahrzeug sollte ein Anti-Blockier-System (ABS/ABV) haben,
Der Anhänger sollte Stoßdämpfer haben, es sei denn, das Zugfahrzeug ist so groß und schwer, das der Multiplikator 0.3 nicht ins Auge fällt.
Die Reifen dürfen nicht älter als 6 Jahre sein und müßen einen Geschwindigkeitsindex von L=120km/h haben
Ich nehme jetzt mal einfach meinen Wagen zur Beispielberechnung, der wiegt leer 1484kg:
1. Wohnwagen und auch normale Anhänger, ohne Stoßdämpfer und ohne Bremse
1484 x 0.3 = 445,2kg schweren Wohnwagen bzw. Anhänger
2. Wohnwagen mit Stoßdämpfer und mit Auflaufbremse
1484 x 0.8 = 1187,2kg schweren Wohnwagen
3. Wohnwagen mit Stoßdämpfer, mit Auflaufbremse, plus eine Antischlingerkupplung
1484 x 1.0 = 1484kg schweren Wohnwagen
4. Anhänger mit Stoßdämpfer und mit Auflaufbremse
1484 x 1.1 = 1632,4kg schweren Anhänger
5. Anhänger mit Stoßdämpfer, mit Auflaufbremse, plus eine Antischlingerkupplung
1484 x 1.2 = 1780,8kg schweren Anhänger
Ich denke mal damit sollte jeder klar kommen, gelle
greife hier nochmals das leidige Thema mit der 100er Zulassung für
Wohnwagen und Anhänger und deren Bestimmungen auf.
Es finden sich immer noch Neuzugänge mit den gleichen Fragen
also, erstmal die reinen Bestimmungen des TÜV Nord:
Tempo 100 Regelung für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tempo 100 für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen wurden an die technische Entwicklung der Fahrzeuge angepasst. Folgende wesentliche Änderungen gibt es:
Die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug ist entfallen
Am Zugfahrzeug muss keine Tempo 100 Plakette mehr angebracht sein
Die einzuhaltenden Massenverhältnisse zwischen Zugfahrzeug und Anhängern wurden für bestimmte Kombinationen erhöht.
1.) Voraussetzung: Ihr Zugfahrzeug hat ein Anti-Blockier-System (ABS/ABV)
2. Voraussetzung: Ihr Anhänger...
ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
wird so beladen, dass die maximal zulässige Stützlast der Kombination annähernd erreicht wird. Dabei beachten Sie bitte, dass weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschritten wird.
Grund: Durch eine hohe Stützlast verbessern Sie das Fahrverhalten Ihrer Kombination deutlich.
3. Voraussetzung: Ihre Anhängerbereifung...
ist nicht älter als 6 Jahre
weist mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) auf
nimmt keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch
4. Voraussetzung: Das Masseverhältnis Ihrer Zugkombination
Die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten:
zG Anh = X x m Zugfz leer
mit m Zugfz leer = Leermasse Ihres Zugfahrzeugs
Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung Ihrer Kombination folgende Werte:
Technische Ausrüstung Ihres Anhängers
ohne hydraulische Stoßdämpfer
mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern
Wohnwagen
andere Anhänger
0,3
0,8 bzw. 1,0*
1,1 bzw. 1,2*
Die mit * versehenen Werte dürfen Sie in Anspruch nehmen wenn:
Ihr Anhänger mit:
einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt oder
mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird,
oder
Ihr Zugfahrzeug…
… ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt.
In jedem Fall gilt, dass die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast Ihres Zugfahrzeugs.
puuh, ist das klar und übersichtlich, gebe hier deshalb mal ein Beispiel in hoffentlich übersichtlicher Form:
Das Zugfahrzeug sollte ein Anti-Blockier-System (ABS/ABV) haben,
Der Anhänger sollte Stoßdämpfer haben, es sei denn, das Zugfahrzeug ist so groß und schwer, das der Multiplikator 0.3 nicht ins Auge fällt.
Die Reifen dürfen nicht älter als 6 Jahre sein und müßen einen Geschwindigkeitsindex von L=120km/h haben
Ich nehme jetzt mal einfach meinen Wagen zur Beispielberechnung, der wiegt leer 1484kg:
1. Wohnwagen und auch normale Anhänger, ohne Stoßdämpfer und ohne Bremse
1484 x 0.3 = 445,2kg schweren Wohnwagen bzw. Anhänger
2. Wohnwagen mit Stoßdämpfer und mit Auflaufbremse
1484 x 0.8 = 1187,2kg schweren Wohnwagen
3. Wohnwagen mit Stoßdämpfer, mit Auflaufbremse, plus eine Antischlingerkupplung
1484 x 1.0 = 1484kg schweren Wohnwagen
4. Anhänger mit Stoßdämpfer und mit Auflaufbremse
1484 x 1.1 = 1632,4kg schweren Anhänger
5. Anhänger mit Stoßdämpfer, mit Auflaufbremse, plus eine Antischlingerkupplung
1484 x 1.2 = 1780,8kg schweren Anhänger
Ich denke mal damit sollte jeder klar kommen, gelle
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Re: 100er Regelung für WW + Anhänger, Stand 02.2008
Hi Jonny,
sehr hilfreiche Zusammenstellung (die hoffentlich auch aktuell 2011 noch gilt; ansonsten würde ich mich über eine Aktualisierung freuen), aber irdendwie ist mir nicht klar bei welchen Stossdämpfern bzw. bei welchen Klappis / Falter Faktor 0,3 bzw 0,8 (und größer) verwendet werden darf.
Aus Eigennutz frage ich mal nach meinen Favoriten und Bitte um weitere Infos
Trigano Vendome Bj. ab 2001 - Stossdämpfertyp (wenn vorhanden; ...oder gibt es keinen Standardtyp)?, Annahme hydraulisch, also Faktor 0,8?
Rapido Export Matic Bj. ab 1982 - Drehstabfedern?, also Faktor 0,3
Liege ich richtig oder gibt es bei Trigano auch "nur" nicht-hydraulische Stossdämpfer?
sehr hilfreiche Zusammenstellung (die hoffentlich auch aktuell 2011 noch gilt; ansonsten würde ich mich über eine Aktualisierung freuen), aber irdendwie ist mir nicht klar bei welchen Stossdämpfern bzw. bei welchen Klappis / Falter Faktor 0,3 bzw 0,8 (und größer) verwendet werden darf.
Aus Eigennutz frage ich mal nach meinen Favoriten und Bitte um weitere Infos
Trigano Vendome Bj. ab 2001 - Stossdämpfertyp (wenn vorhanden; ...oder gibt es keinen Standardtyp)?, Annahme hydraulisch, also Faktor 0,8?
Rapido Export Matic Bj. ab 1982 - Drehstabfedern?, also Faktor 0,3
Liege ich richtig oder gibt es bei Trigano auch "nur" nicht-hydraulische Stossdämpfer?
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Re: 100er Regelung für WW + Anhänger, Stand 02.2008
Hallo Pfeffersack,
die von Jonny2002 beschriebenen Regelungen gelten nach wie vor in dieser Version. Seit Januar 2011 sind sie nur von der Test-/Probephase in die Form des dauerhaft geltenden Rechs übernommen worden. Inhaltlich hat sich nichts geändert.
Falter gelten im Bezug auf die 100 km/h Regelung immer als Anhänger und bekommen damit die Faktoren 1,1 bzw. 1,2. Ich denke, dass es bei den Rapidos (Confort, Record, Export) auch so sein wird.
Die Stoßdämpfer sind, wenn vorhanden oder wenn du sie nachrüstest, immer hydraulisch (z.B. Al-Ko Octagon grün).
Du verwendest diese Faktoren selber eigentlich nicht. Sie werden vom TÜV, bzw. von der Zulassungstelle, angewendet, um die entsprechende Eintragung in deinen Papieren vorzunehmen. Letztendlich steht dann in deinen Fahrzeugpapieren, dass der Anhänger die Voraussetzungen für die 100 km/h-Regelung erfüllt und welches Leergewicht das Zugfahrzug aufweisen muss, damit du wirklich 100 km/h auf deutschen Autobahnen damit fahren darfst.
Gruß
Norbert
die von Jonny2002 beschriebenen Regelungen gelten nach wie vor in dieser Version. Seit Januar 2011 sind sie nur von der Test-/Probephase in die Form des dauerhaft geltenden Rechs übernommen worden. Inhaltlich hat sich nichts geändert.
Falter gelten im Bezug auf die 100 km/h Regelung immer als Anhänger und bekommen damit die Faktoren 1,1 bzw. 1,2. Ich denke, dass es bei den Rapidos (Confort, Record, Export) auch so sein wird.
Die Stoßdämpfer sind, wenn vorhanden oder wenn du sie nachrüstest, immer hydraulisch (z.B. Al-Ko Octagon grün).
Du verwendest diese Faktoren selber eigentlich nicht. Sie werden vom TÜV, bzw. von der Zulassungstelle, angewendet, um die entsprechende Eintragung in deinen Papieren vorzunehmen. Letztendlich steht dann in deinen Fahrzeugpapieren, dass der Anhänger die Voraussetzungen für die 100 km/h-Regelung erfüllt und welches Leergewicht das Zugfahrzug aufweisen muss, damit du wirklich 100 km/h auf deutschen Autobahnen damit fahren darfst.
Gruß
Norbert
Urlaub außerhalb Frankreichs ist zwar möglich, aber vollkommen sinnlos!
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Re: 100er Regelung für WW + Anhänger, Stand 02.2008
Ich meine,das Fahrgestell von meinem Combi-Camp war ungebremstJugger64 hat geschrieben: Falter gelten im Bezug auf die 100 km/h Regelung immer als Anhänger und bekommen damit die Faktoren 1,1 bzw. 1,2. Ich denke, dass es bei den Rapidos (Confort, Record, Export) auch so sein wird.
und somit Faktor 0,3.
- Jonny2002
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Re: 100er Regelung für WW + Anhänger, Stand 02.2008
stimmt, ohne Stoßdämpfer und ohne Auflaufbremse ergibt sich der Multiplikator 0,3Caruso hat geschrieben:Ich meine,das Fahrgestell von meinem Combi-Camp war ungebremstJugger64 hat geschrieben: Falter gelten im Bezug auf die 100 km/h Regelung immer als Anhänger und bekommen damit die Faktoren 1,1 bzw. 1,2. Ich denke, dass es bei den Rapidos (Confort, Record, Export) auch so sein wird.
und somit Faktor 0,3.
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Re: 100er Regelung für WW + Anhänger, Stand 02.2008
Hi, ich bin der Neue hier!
Habe einen Casita Joliette Klappi, der von meinem alten 190er Benz gezogen werden soll!
Der Klappi hat eine 100er Zulassung aber der Benz wiegt leer leider nur ca.1200Kg und hat auch kein ABS!
Was könnte ich noch nachrüsten um von den "grünen Kollegen" auf der Autobahn keine Schwierigkeiten zu bekommen?
Kann mir jemand einen Tip geben!?
Gruß Wolfgang
Habe einen Casita Joliette Klappi, der von meinem alten 190er Benz gezogen werden soll!
Der Klappi hat eine 100er Zulassung aber der Benz wiegt leer leider nur ca.1200Kg und hat auch kein ABS!
Was könnte ich noch nachrüsten um von den "grünen Kollegen" auf der Autobahn keine Schwierigkeiten zu bekommen?
Kann mir jemand einen Tip geben!?
Gruß Wolfgang
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Re: 100er Regelung für WW + Anhänger, Stand 02.2008
Hallo Wolfgang,
da kannst Du nachrüsten am Hänger was Du willst, ohne ABS am Zugfahrzeug gibt es nur 80 km/h legal.
Und ABS am 190er nachzurüsten ist (zwar nicht unmöglich aber) sinnlos, da kannst Du besser ein anderes Zugfahrzeug kaufen.
Der Urlaub beginnt so schon auf der Anreise, mit 80 kommst Du auch an...
da kannst Du nachrüsten am Hänger was Du willst, ohne ABS am Zugfahrzeug gibt es nur 80 km/h legal.
Und ABS am 190er nachzurüsten ist (zwar nicht unmöglich aber) sinnlos, da kannst Du besser ein anderes Zugfahrzeug kaufen.
Der Urlaub beginnt so schon auf der Anreise, mit 80 kommst Du auch an...
Viele Grüße
Martin
Wenn der liebe Gott gewollt hätte dass ich Schaltwagen fahre, hätte er mir sicher noch ein Bein wachsen lassen.
Martin
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- Wollemann1968
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Re: 100er Regelung für WW + Anhänger, Stand 02.2008
Hallo Martin,
vielen Dank für die Antwort!
Schade, der Benz ist ein sogenanntes Erbststück. Habe ich vor drei Jahren von meinem Vater geerbt. Habe bisher ungelogen schon ca.3000€ reingesteckt.
Verkaufe ich ihn, bekomme ich mit viel viel Glück noch nen Tausender.
Noch eine Frage: Habe gehört, dass man einen Hänger, der mit 80 zugelassen ist, etwas überladen darf. Wobei die sogenannten "grünen Jungs" auf der Autobahn, die übrigens fast meine Kollegen sind (bin Justizwachtmeister), bei 100ern, die etwas mehr geladen haben, ein Auge zudrücken!? Habe auch schon versucht, mich bei den Kollegen der Autobahnpolizei schlau zu machen. Selbst die wußten das nicht so genau, da ich wahrscheinlich Kollegen dran hatte, die ausschließlich Innendienst machen....
Gruß Wolfgang
vielen Dank für die Antwort!
Schade, der Benz ist ein sogenanntes Erbststück. Habe ich vor drei Jahren von meinem Vater geerbt. Habe bisher ungelogen schon ca.3000€ reingesteckt.
Verkaufe ich ihn, bekomme ich mit viel viel Glück noch nen Tausender.
Noch eine Frage: Habe gehört, dass man einen Hänger, der mit 80 zugelassen ist, etwas überladen darf. Wobei die sogenannten "grünen Jungs" auf der Autobahn, die übrigens fast meine Kollegen sind (bin Justizwachtmeister), bei 100ern, die etwas mehr geladen haben, ein Auge zudrücken!? Habe auch schon versucht, mich bei den Kollegen der Autobahnpolizei schlau zu machen. Selbst die wußten das nicht so genau, da ich wahrscheinlich Kollegen dran hatte, die ausschließlich Innendienst machen....
Gruß Wolfgang
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Re: 100er Regelung für WW + Anhänger, Stand 02.2008
Also, erstmal aus voller Überzeugung herzlichen Glückwunsch zum Benz. Ernst gemeint!
---
Ich kann ja nur theoretisieren weil ich selbst noch gar keinen Falter habe, aber mit Hänger habe ich doch einige Meilen gemacht so dass ich mein persönliches Fazit ziehen kann.
In D finde ich es ganz nett wenn ich zwischendurch mit dem Gespann 100 fahren darf, aber eben auch nicht mehr als ganz nett. Ich finde der Urlaub erfordert keine Eilanreise, sondern darf schon möglichst streßfrei beginnen. Außerdem sind die Strecken wo man wirklich 100 fahren darf oft durch Überholverbote für Gespanne dann doch praktisch auf 80 (LKW-Tempo halt) eingeschränkt.
Da es mich eher nach Norden zieht ist hinter der Grenze eh maximal 80 angesagt, und in Skandinavien sind Geschwindigkeitsübertretungen eher was für den ganz prallen Geldbeutel...
Im Bußgeldkatalog steht zu Überladung dass es bis 20% im Bußgeldrahmen ist (bis 20% sind es max. 35,-€), danach wirds teuer und es gibt drei Punkte.
Dabei scheint egal zu sein ob die Achslast, die zulässige Anhängelast oder das zul.Gesamtgewicht des Hängers überschritten wurde. Entsprechende Tabellen gibts via Google.
Geschwindigkeit mit Hänger ist aus Bußgeldsicht wohl zu bewerten wie beim LKW, also vorsicht wenn man mit dem Solo-PKW "immer Tacho 20 mehr als erlaubt" gewohnt ist. Das wird mit Gespann schon richtig unangenehm und teuer, ebenso wie fortgesetztes/mehrfaches Überholen im Überholverbot (Stichwort Video-Wagen ).
Ich selbst bin mit Gespann noch nie angehalten worden, und weiß auch nicht ob die AB-Polizei da unterschiedliche Spielräume nutzt. (Das ist vielleicht auch davon abhängig wie das Gespann optisch daherkommt, ein abgewrackter Hänger hinter einer ollen rostigen Möhre würde mich - wäre ich Polizist - eher zur Kontrolle reizen als ein Neuwagen mit einem modernen Falti dahinter...)
Ich versuche immer so halbwegs im grünen (max. gelben ) Bereich zu bleiben, bei Geschwindigkeit, Ladung usw.; spätestens wenn es "in die Punkte" oder ans Fahrverbot geht hört für mich der Spass auf.
Wie gesagt, das sind meine persönlichen Ideen und Erfahrungen zu diesem Thema. Keine Aufforderung zu Verstößen! Und: Ich bin kein Jurist, das ist alles ohne Gewähr!
---
Ich kann ja nur theoretisieren weil ich selbst noch gar keinen Falter habe, aber mit Hänger habe ich doch einige Meilen gemacht so dass ich mein persönliches Fazit ziehen kann.
In D finde ich es ganz nett wenn ich zwischendurch mit dem Gespann 100 fahren darf, aber eben auch nicht mehr als ganz nett. Ich finde der Urlaub erfordert keine Eilanreise, sondern darf schon möglichst streßfrei beginnen. Außerdem sind die Strecken wo man wirklich 100 fahren darf oft durch Überholverbote für Gespanne dann doch praktisch auf 80 (LKW-Tempo halt) eingeschränkt.
Da es mich eher nach Norden zieht ist hinter der Grenze eh maximal 80 angesagt, und in Skandinavien sind Geschwindigkeitsübertretungen eher was für den ganz prallen Geldbeutel...
Im Bußgeldkatalog steht zu Überladung dass es bis 20% im Bußgeldrahmen ist (bis 20% sind es max. 35,-€), danach wirds teuer und es gibt drei Punkte.
Dabei scheint egal zu sein ob die Achslast, die zulässige Anhängelast oder das zul.Gesamtgewicht des Hängers überschritten wurde. Entsprechende Tabellen gibts via Google.
Geschwindigkeit mit Hänger ist aus Bußgeldsicht wohl zu bewerten wie beim LKW, also vorsicht wenn man mit dem Solo-PKW "immer Tacho 20 mehr als erlaubt" gewohnt ist. Das wird mit Gespann schon richtig unangenehm und teuer, ebenso wie fortgesetztes/mehrfaches Überholen im Überholverbot (Stichwort Video-Wagen ).
Ich selbst bin mit Gespann noch nie angehalten worden, und weiß auch nicht ob die AB-Polizei da unterschiedliche Spielräume nutzt. (Das ist vielleicht auch davon abhängig wie das Gespann optisch daherkommt, ein abgewrackter Hänger hinter einer ollen rostigen Möhre würde mich - wäre ich Polizist - eher zur Kontrolle reizen als ein Neuwagen mit einem modernen Falti dahinter...)
Ich versuche immer so halbwegs im grünen (max. gelben ) Bereich zu bleiben, bei Geschwindigkeit, Ladung usw.; spätestens wenn es "in die Punkte" oder ans Fahrverbot geht hört für mich der Spass auf.
Wie gesagt, das sind meine persönlichen Ideen und Erfahrungen zu diesem Thema. Keine Aufforderung zu Verstößen! Und: Ich bin kein Jurist, das ist alles ohne Gewähr!
Viele Grüße
Martin
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Re: 100er Regelung für WW + Anhänger, Stand 02.2008
Hallo Wolfgang
Nach meiner bisherigen erfahrung als Hängerüberlader(ist Berufsrisiko/ haben keine Waage auf dem Zimmerplatz)
bis 10% kann man mit der Gnade der Rennleitung (die sind mittlerweile blau)rechnen was von einfach weiterfahren, bis Abladen bedeuten kann
danach wird es ernst für Führer und Halter des Fahrzeugs (auch der Meister ist verantwortlich für die Ladung)
was zu saftigen Strafen mit Punkten incl Abladen führt.
mit straffreien Grüßen
armin
Nach meiner bisherigen erfahrung als Hängerüberlader(ist Berufsrisiko/ haben keine Waage auf dem Zimmerplatz)
bis 10% kann man mit der Gnade der Rennleitung (die sind mittlerweile blau)rechnen was von einfach weiterfahren, bis Abladen bedeuten kann
danach wird es ernst für Führer und Halter des Fahrzeugs (auch der Meister ist verantwortlich für die Ladung)
was zu saftigen Strafen mit Punkten incl Abladen führt.
mit straffreien Grüßen
armin
Wer Rechtschreibfehler sucht und findet, darf sie behalten.
Klappi mit 100km/h zulassung und Ente als Zugtier ??
Neue Enten in Artgerechter Freilandhaltung
Klappi mit 100km/h zulassung und Ente als Zugtier ??
Neue Enten in Artgerechter Freilandhaltung
- Wollemann1968
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Re: 100er Regelung für WW + Anhänger, Stand 02.2008
Hallo
Ihr habt recht!
Ich fahr einfach so zwischen 80 und 100Kmh und brauche mir keine Kopfschmerzen zu machen. Notfalls stelle ich mich Unwissend. Ich bin sowieso Neuling auf dem Gebiet Camping und wollte erst mal mit Frau und Tochter Wochenendtouren ausprobieren. Außerdem muß ich den Klappi noch etwas von innen verschönern. Ist zwar technisch 1a aber drinnen ist noch etwas zu basteln und zu verschönern. Bin eh der typisch gemütliche Merzedesfahrer (allerdings ohne Wackeldackel und eingehäkelte Klorolle) (-:
Bin nur noch auf der Suche nach geeigneten Plätzen. Habe keine Lust auf schickimiki 5 Sterne, mit Abendgarderobe am Grill.
Aber, werde mich erstmal hier im Forum etwas durchwühlen!
Nochmals vielen Dank für die Tipps!
Gruß Wolfgang
Ihr habt recht!
Ich fahr einfach so zwischen 80 und 100Kmh und brauche mir keine Kopfschmerzen zu machen. Notfalls stelle ich mich Unwissend. Ich bin sowieso Neuling auf dem Gebiet Camping und wollte erst mal mit Frau und Tochter Wochenendtouren ausprobieren. Außerdem muß ich den Klappi noch etwas von innen verschönern. Ist zwar technisch 1a aber drinnen ist noch etwas zu basteln und zu verschönern. Bin eh der typisch gemütliche Merzedesfahrer (allerdings ohne Wackeldackel und eingehäkelte Klorolle) (-:
Bin nur noch auf der Suche nach geeigneten Plätzen. Habe keine Lust auf schickimiki 5 Sterne, mit Abendgarderobe am Grill.
Aber, werde mich erstmal hier im Forum etwas durchwühlen!
Nochmals vielen Dank für die Tipps!
Gruß Wolfgang
- zawiese
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Re: 100er Regelung für WW + Anhänger, Stand 02.2008
Ob das so der ideale Ratgeber ist??Wollemann1968 hat geschrieben: Notfalls stelle ich mich Unwissend. Ich bin sowieso Neuling auf dem Gebiet Camping und .......................
Mit solchen Argumenten hätte ich jedenfalls den größten Spaß!
Gruss
Thomas
- Wollemann1968
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Re: 100er Regelung für WW + Anhänger, Stand 02.2008
Hi,
Ja, gut......hast ja recht!
Aber man kann es ja mal höflich versuchen..........
Gruß Wolfgang
Ja, gut......hast ja recht!
Aber man kann es ja mal höflich versuchen..........
Gruß Wolfgang
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Re: 100er Regelung für WW + Anhänger, Stand 02.2008
Hallo
wollte nur noch eine kleine Anmerkung machen.
Wir haben uns jetzt für unseren Wohnwagen die 100ter Zulassung geholt. Der Wagen hatte Reifen die 6 Jahre alt waren, das hat der TÜV bemängelt. Die Reifen dürfen nur 5 Jahre alt sein.
Gruß Yvonne
wollte nur noch eine kleine Anmerkung machen.
Wir haben uns jetzt für unseren Wohnwagen die 100ter Zulassung geholt. Der Wagen hatte Reifen die 6 Jahre alt waren, das hat der TÜV bemängelt. Die Reifen dürfen nur 5 Jahre alt sein.
Gruß Yvonne
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Re: 100er Regelung für WW + Anhänger, Stand 02.2008
Hallo Yvonne,
ja das stimmt, bei der TÜV-Abnahme müssen die Reifen noch jünger sein als 6 Jahre.
Die 6 Jahre gelten nur bei Fahrten. Sind sie dann älter, muß man wieder Tempo 80 einhalten.
ja das stimmt, bei der TÜV-Abnahme müssen die Reifen noch jünger sein als 6 Jahre.
Die 6 Jahre gelten nur bei Fahrten. Sind sie dann älter, muß man wieder Tempo 80 einhalten.
mfg Klaus