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Re: 100er Regelung für WW + Anhänger, Stand 02.2008

Verfasst: 12.09.2011 21:17
von zawiese
elbenkind hat geschrieben:Hallo
wollte nur noch eine kleine Anmerkung machen.
Wir haben uns jetzt für unseren Wohnwagen die 100ter Zulassung geholt. Der Wagen hatte Reifen die 6 Jahre alt waren, das hat der TÜV bemängelt. Die Reifen dürfen nur 5 Jahre alt sein.
Gruß Yvonne
Hallo Yvonne,
ja nee, is klar!
Es ist ja auch immer die Rede von maximal 6 Jahre alt und eben nicht 6 Jahre und 5 Tage!! Praktisch also 6 Jahre nutzbar, 6 mal schöne Sommerferien und so.

(Ich gebe zu, man muss da schon einmal 5 Minuten nachdenken, meine Tochter hingegen würde jetzt sagen: "Mathe ist ein Ar.......!) ;o))))))

Gruss
Thomas

Re: 100er Regelung für WW + Anhänger, Stand 02.2008

Verfasst: 12.09.2011 21:34
von Jugger64
Hallo Yvonne,

ich glaube mich an die Formulierung "Die Bereifung darf nicht älter als sechs Jahre sein." erinnern zu können. Die Erläuterung was das heißt hat Thomas ja schon geliefert. :zwinker:

Gruß
Norbert

Re: 100er Regelung für WW + Anhänger, Stand 02.2008

Verfasst: 12.09.2011 21:47
von Gleiter
Hi!

Sagt mal, und jetzt ohne mich durch diesen Thread durchgelesen zu haben, auf die Gefahr hin diese Frage ein zweites Mal zu stellen:

In Ösiland darf mensch ja mit jedem Hänger am Auto 100 auf der Bahn fahren, darf ich nun als Ösi in D mit einem in Ösiland zugelassenen Hänger ebenfalls 100 auf der Bahn fahren?

Weiß das irgend jemand?

Dank und Gruß, André.

P.S.: Wir haben im Laufe der Jahre einige 1000 km auf Deutschlands Autobahnen abgespult, dort ist ja (aus unserer Sicht) der Wahnsinn zu Hause und es scheint alleine das Faust- (resp. PS-) Recht zu gelten. Mit Hänger und 80 auf der Bahn? Wütend hupende Sattelschlepper blenden alle gefühlt 300 Scheinwerfer auf und überholen Dich so mit gerade mal 2 bis 3 cm vorne und hinten. Gut - fahren wir also 100. Nun werden wir von Monster-Wohnwagengespannen überholt und bekommen den Vogel gezeigt, quasi "Schleichts Eich, Ihr Bahnblockierer". Mit 120 kann man so halbwegs im Strom mitschwimmen, kommt sich aber noch immer als Hindernis vor. Zudem scheint es als wären diese seltsamen runden Tafeln mit aufgemalten Zahlen bestenfalls eine unverbindliche Empfehlung, dran halten tun sich bestenfalls Ösis. Wobei bei uns natürlich auch nicht alles Eitel-Wonne ist, auch auf unsren Bahnen gibt es genug Trotteln. Dies nur am Rande angemerkt. :lol:

P.P.S.: Von den rund 30 tkm jährlich spule ich gute 2/3 auf der Bahn ab, da erlebt man doch von Zeit zu Zeit einen Unfall. Wir können uns allerdings nicht erinnern auch nur einmal auf einer deutschen Bahn KEINE Schrotthaufen (mit allem PiPaPo) gesehen zu haben, mitunter alle 100 km...

Re: 100er Regelung für WW + Anhänger, Stand 02.2008

Verfasst: 12.09.2011 21:54
von Kampfhamster
Moin Moin !!!

Für dich als Ösi gelten für dich in D die gleichen bedingungen wie für uns. Ich darf auch nur laut Papiere 80 km/h fahren und lasse aber mein Gespann laut Navi im bereich 90 -95 km/h laufen, ich bin dann sozusagen ein ticken schneller als die LKW`s und im grünen bereich der Rallyhörnchen mit den lustigen blauen Licht auf den Dach. Und wenn mir einer mit Licht kommt droht oder hupt dann lass ihn doch das mir völlig Wurst, zur Not kann man im nächsten Stau immernoch aussteigen und den ne Ohrfeige verpassen :zwinker:

Gruss Olli

Die Ohrfeige nicht ernst nehmen ich will nur spielen 8)

Re: 100er Regelung für WW + Anhänger, Stand 02.2008

Verfasst: 12.09.2011 23:05
von Tessala
gleiter hat geschrieben:Und ich muß doch jetzt glatt noch raus latschen zum Auto, bilde mir aber schon ein dass in unseren Zulassungen KEINE Geschwindigkeitsbegrenzungen angegeben sind. Ich verifiziere das noch.
Servus,
das bedeutet nur, das Du die zulässige Höchstgeschwindigkeit des jeweiligen Landes beachten musst. Für D heißt das 80 km/h mit Änhänger, außer Du verfügst über die Ausnahmeregelung (sprich die voraussetzungen & Zulassung) für die 100 km/h.

Gruß
Marck

Re: 100er Regelung für WW + Anhänger, Stand 02.2008

Verfasst: 12.09.2011 23:08
von Gleiter
Sodale, nachgelesen:

Ich habe einen schweren gebremsten Hänger, Eigengewicht 250 kg, erlaubtes Höchstgewicht 1000 kg. Da steht dezidiert im Typenschein dass 100 km/h nicht überschritten werden dürfen, der gleiche Vermerk ist auch in der Zulassung zu finden.

Der Camptourist hat eine österreichische Einzelgenehmigung, ist ungebremst und hat 300 kg Eigengewicht, erlaubtes Höchstgewicht 500 kg. Und hier steht weder im Typenschein noch in der Zulassung irgend was von VMax.

Bedeutet also - wenn ich das richtig interpretiere: Mit dem Schweren 100 ja, mit dem Ungebremsten gerade mal 80. Soferne Eure Rennleitung das genau so sieht.

Wenn ja - muß ich mir diesen ganzen Thread wohl doch durchlesen um zu erfahren wie ich an dieses potthässliche 100er Pickerl komme. Immerhin sind wenigstens die Reifen gerade mal zwei Tage (!) alt.

Gruß, André.

Re: 100er Regelung für WW + Anhänger, Stand 02.2008

Verfasst: 13.09.2011 14:57
von Blubber
Und laut einem Gerichtsurteil dürfen Reifen mit 5 Jahren noch als neu verkauft werden sofern sie unbenutzt sind :evil:

D.h. du bestellt dir beim Online-Händler 2 "neue" Reifen für deine 100´er Zulassung und darfst wenn du Pech hast ein Jahr darauf nur noch 80 fahren.

Das erwähne ich nur mal so weil das nur wenige wissen.

Viele Grüße Blubber

Re: 100er Regelung für WW + Anhänger, Stand 02.2008

Verfasst: 13.09.2011 16:14
von Raclet156
Servus
das mit den 5 Jahren das da die Reifen noch als NEU verkauft werden da kann ich eigentlich nicht erkennen, :hmpf:
ich weiß das Reifen bis 2 Jahre und unbenutzt als NEU gelten,
was willst Du mit einen Reifen der 5 Jahre ist ,,weist DU überhaupt wie Hart der geworden ist nach der langen Zeit :mrgreen:
es gibt ja sogar Reifen die nach 3-4 Jahren schon Risse bekommen --Altersrisse-- an den Seitenwänden
Ich würde auf jeden Fall das Zeug zurückschicken bei dem Alter :winkend:
Grüßle

Re: 100er Regelung für WW + Anhänger, Stand 02.2008

Verfasst: 13.09.2011 20:49
von Jonny2002
gleiter hat geschrieben:Sodale, nachgelesen:

.......Immerhin sind wenigstens die Reifen gerade mal zwei Tage (!) alt.

Gruß, André.
Hi gleiter,

2 Tage alt vom Kaufdatum, aber nicht vom Alter seit der Herstellung,
die erkennt man an der DOT Nr. auf der Reifenflanke und würde z.B. so aussehen "DOT 1511"
das bedeutet: Hergestellt in der 15.KW 2011 und das wäre dann zwischen dem 11. und 15. April 2011
Bis das so ein Reifen bei dir am Fahrzeug montiert werden kann gehen im schnellsten Fall 1-3 Wochen ins Land.

Re: 100er Regelung für WW + Anhänger, Stand 02.2008

Verfasst: 13.09.2011 21:10
von Blubber
„Mehrere Jahre sachgemäß gelagert“ bedeutet rechtlich betrachtet, dass ein Reifen, der bis zu maximal 5 Jahre sachgemäß gelagert wurde als Neureifen gilt und dadurch in seiner Verwendungstauglichkeit nicht beeinträchtigt ist. Das heißt also: Grundsätzlich ist bei sachgemäßer Lagerung gemäß DIN 7716 bzw. ISO 2230 ein Reifen bis zu einer Lagerdauer von fünf Jahren als Neureifen zu spezifizieren. Der Verkauf und die Montage sind somit technisch unbedenklich. Dies muss aber auch nachgewiesen werden können. Dazu die entsprechenden Urteile:

Amtsgericht Krefeld, 82 c 460/002 vom 01. 12. 2003
Amtsgericht Bochum, 40 c 821/03 vom 09. 03. 2004

Re: 100er Regelung für WW + Anhänger, Stand 02.2008

Verfasst: 14.09.2011 15:47
von Per
Kann ich diese Urteile gg. die StVO-Reglung mit den 6 Jahren ausspielen? Ich glaube eher nicht!
Bisher habe ich immer auf die Bestellung drauf geschrieben, dass ich wegen der 6-Jahres-Regel keine Reifen älter als 3 Monate akzeptiere, das hat auch bisher immer geklappt.
Ich habe aber auch keine Reifen drauf, die auf einem chinesischen Billigschiff schon ein halbes Jahr unterwegs waren :D

Re: 100er Regelung für WW + Anhänger, Stand 02.2008

Verfasst: 14.09.2011 16:55
von Gleiter
jonny2002 hat geschrieben: Hi gleiter,

2 Tage alt vom Kaufdatum, aber nicht vom Alter seit der Herstellung,
die erkennt man an der DOT Nr. auf der Reifenflanke und würde z.B. so aussehen "DOT 1511"
das bedeutet: Hergestellt in der 15.KW 2011 und das wäre dann zwischen dem 11. und 15. April 2011
Bis das so ein Reifen bei dir am Fahrzeug montiert werden kann gehen im schnellsten Fall 1-3 Wochen ins Land.
Ob man's glaubt oder nicht, das von Dir genannte Beispiel ist exakt die gleiche Zahl auf meinen neuen Reifen, Sachen gibbet...

Dazu Index T, also Alles im "Grünen Bereich".

Von hier aus kann ich leider gar nichts regeln, es wird mir nur ein "Auf gut Glück" Besuch bei irgend einer TÜV Stelle übrig bleiben.

Dummerweise wurde seinerzeit beim Erstellen der Einzeltypisierung verabsäumt eine Bauartgeschwindigkeit einzutragen was das Ganze sicher auch nicht vereinfacht.

Zudem ist das Handbuch zum Hänger das vom CT 6-2 W, also die gebremste Ausführung. Dort steht drinnen dass der Hänger für 130 km/h zugelassen ist, aber das zählt natürlich nichts.

Falls also Eigner eines ungebremsten CT 6-2 hier mitlesen wäre ich über die Information wie schnell diese Ausführung gezogen werden darf sehr verbunden.

Im Idealfall ein Scan des Briefes, um den Prüfern irgend eine Handhabe vorlegen zu können.

Dank und Gruß, André.

Nachtrag: Das mit dem Scan auch deswegen weil ich's vielleicht schaffe beim Neuanmelden des Hängers die zulässige Geschwindigkeit in den Zulassungsschein eingetragen zu bekommen - das wäre natürlich ideal.