Aktuelle Neuigkeiten beim Holland Import
Aktuelle Neuigkeiten beim Holland Import
Seid dem 01.03.2007 muss man als Neuer Besitzer von einem NL Import keine KBA mehr beantragen !. Das übernimmt ab jetzt der TÜV und die Zulassungsstelle.
Diese Info habe ich direkt telefonisch von der KBA erfahren und mich dann auch noch bei der Zulassungstelle abgesichert.
Leider haben sie es noch nicht geschafft die Probleme mit dem Ausfuhr Kennzeichen in den Griff zu bekommen.Aber mit nem Trick klappt auch das ganz gut : Mein Verkäufer hat mir sein NL kennzeichen gegeben , so konnte ich ohne Probleme den Montana nach Deutschland bringen. In Deutschland angekommen habe ich dann das Deutsche Kurzzeit Kennzeichen benutzt !.
Diese Info habe ich direkt telefonisch von der KBA erfahren und mich dann auch noch bei der Zulassungstelle abgesichert.
Leider haben sie es noch nicht geschafft die Probleme mit dem Ausfuhr Kennzeichen in den Griff zu bekommen.Aber mit nem Trick klappt auch das ganz gut : Mein Verkäufer hat mir sein NL kennzeichen gegeben , so konnte ich ohne Probleme den Montana nach Deutschland bringen. In Deutschland angekommen habe ich dann das Deutsche Kurzzeit Kennzeichen benutzt !.
Brandse hat geschrieben:Hi,
interessante Info.
Ich habe gestern über die Shoutbox einen Link bekommen. Vom STVA Köln.
Dort steht u.a. eindeutig drin, das unsere Kurzzeitkennzeichen (das gelbe 04er) in NL gültig ist!
Gruß,
Brandse
Hm, ich muss feststellen das Die Lieben Leute in Der STVA selber nicht klar kommen und uns Bürger richtig infomieren !. Ist doch ärgerlich sowas !.Da wollen wir EU sein und sind es doch noch nicht richtig !.
Da unser Kurzzeitkennzeichen nur 5 Tage gültig ist und ich noch zum TÜV muss ( Hab es nicht in den 5 tagen geschafft) kann ich mir jetzt noch mal nen Kennzeichen holen !.
Dazu kann man echt nur Armes Deutschland sagen !!
- Nachtfalter
- Erfahrener Camper
- Beiträge: 273
- Registriert: 01.05.2005 20:24
- Land: Deutschland
- Zugfahrzeug: Peugeot 304S Cabrio 1975 / Audi 80 / 2 Peugeot 306 Cabrio / Peugeot 504 Pickup
- Camper/Falter/Zelt: 74er Klepper Piroschka / 66er Klepper Piroschka / 76er Eriba Touring Triton / 89er Peugeot 504 Pickup oder 504 Dangel 4X4 Pickup mit Wohn-Absetzkabine ---natürlich mit Hubdach
- Wohnort: Niederrhein
Hallo,
wenn das Fahrzeug oder der Anhänger zum Tüv muss, ruf mal vorher beim STRASSENVERKEHRSAMT an. Ich hatte auch mal sowas und durfte die nit den Neuen aber noch abgestempelten Kennzeichen auf direktem Wege von zu Hause zum Tüv und anschließend zum StvA fahren.
Es gab da extra eine Bescheinigung.
Ging aber nur wenn der Hänger in Kreisgebiet stand wo er auch angemeldet wird. Ist zwar schon länger her aber fragen kostet(fast)nix!
wenn das Fahrzeug oder der Anhänger zum Tüv muss, ruf mal vorher beim STRASSENVERKEHRSAMT an. Ich hatte auch mal sowas und durfte die nit den Neuen aber noch abgestempelten Kennzeichen auf direktem Wege von zu Hause zum Tüv und anschließend zum StvA fahren.
Es gab da extra eine Bescheinigung.
Ging aber nur wenn der Hänger in Kreisgebiet stand wo er auch angemeldet wird. Ist zwar schon länger her aber fragen kostet(fast)nix!
_________________
Gruss BaG
Nimm das Leben nicht so ernst, du hast sowieso in diesem Leben keine überlebenschance!
Gaspreis 0,499 Euro
Gruss BaG
Nimm das Leben nicht so ernst, du hast sowieso in diesem Leben keine überlebenschance!
Gaspreis 0,499 Euro
So, es ist so weit !.Am Montag den 26.03.07 um 08:30 habe ich den TÜV Termin !. Mal @ll die Daumen drücken das alles glatt geht !.
Hm, der nette Mann vom TÜV hat mir gesagt ich kann ruhig das Kurzzeitkennzeichen vom Tag des Imports nehmen (war nur gültig bis zum 20.3 ) . Ich soll aber Die Doppelkarte dabei haben,dann dürfte es keine Probleme geben !. Dann bin ich ja mal gespannt , es sind ca.14 Km zum TÜV
Dann bin ich mal gespannt ob ich den Niederländer ohne große Probleme eingebürgert bekomme!?
Hm, der nette Mann vom TÜV hat mir gesagt ich kann ruhig das Kurzzeitkennzeichen vom Tag des Imports nehmen (war nur gültig bis zum 20.3 ) . Ich soll aber Die Doppelkarte dabei haben,dann dürfte es keine Probleme geben !. Dann bin ich ja mal gespannt , es sind ca.14 Km zum TÜV
Dann bin ich mal gespannt ob ich den Niederländer ohne große Probleme eingebürgert bekomme!?
- CT7 Fan
- Super-Camper
- Beiträge: 1526
- Registriert: 27.04.2005 21:56
- Land: Deutschland
- Zugfahrzeug: Opel Zafira 1,8
- Camper/Falter/Zelt: Bürstner Holliday 430
- Wohnort: 45968 Gladbeck
- Kontaktdaten:
Hier der originale Text des Kraftfahrtbundesamtes für eine Zulassung eines Fahrzeuges ohne Fahrzeugbrief!!!
Zentrale Register - Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister
Aktueller Hinweis
Am 01.03.2007 trat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Damit entfällt die Verpflichtung, bei Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) beizubringen. Diese Auskunft, die Informationen liefert, ob für das angefragte Fahrzeug eine Erfassung oder ein Suchvermerk im ZFZR vorliegt, wird die jeweils zuständige Zulassungsbehörde in Einzelfällen, in der Regel online, bei dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einholen. Nach dem Inkrafttreten der FZV entfällt die bis dahin gültige KBA-Gebühr i. H. v. 10,20 EUR. Anträge auf Auskunft aus dem ZFZR, die uns ab diesem Tag erreichen (Eingangsdatum), werden an den Einsender zurückgesendet, mit der Bitte sich an die für den Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde zu wenden.
Gruß
Udo
Zentrale Register - Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister
Aktueller Hinweis
Am 01.03.2007 trat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Damit entfällt die Verpflichtung, bei Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) beizubringen. Diese Auskunft, die Informationen liefert, ob für das angefragte Fahrzeug eine Erfassung oder ein Suchvermerk im ZFZR vorliegt, wird die jeweils zuständige Zulassungsbehörde in Einzelfällen, in der Regel online, bei dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einholen. Nach dem Inkrafttreten der FZV entfällt die bis dahin gültige KBA-Gebühr i. H. v. 10,20 EUR. Anträge auf Auskunft aus dem ZFZR, die uns ab diesem Tag erreichen (Eingangsdatum), werden an den Einsender zurückgesendet, mit der Bitte sich an die für den Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde zu wenden.
Gruß
Udo
So , ohne Beanstandungen ist die erste Hürde ( TÜV ) erledigt wurden.Der Niederländer hat nun Deutschen TÜV
TÜV Kosten für Die Vollabnahme inkl.Neues Deutsches Typenschild :
148.62 Euro
Jetzt noch am 10.04.07 die Zulassung ( Wird mir diesen Monat ein bissle zu viel Geld ) und dann kann es endlich losgehen !
TÜV Kosten für Die Vollabnahme inkl.Neues Deutsches Typenschild :
148.62 Euro
Jetzt noch am 10.04.07 die Zulassung ( Wird mir diesen Monat ein bissle zu viel Geld ) und dann kann es endlich losgehen !