TüV

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Yvonne
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TüV

Beitrag von Yvonne »

Hallo,

unser Falter ist wird im Februar 3 Jahre alt (wie die Zeit doch vergeht :D ). Wir müssen deshalb zum Tüv. Eigentlich wollten wir ihn jetzt nicht bei Schnee herausholen. Wie sieht es eigentlich mit dem Verschieben aus? Hat jemand Erfahrung und ist es möglich den Wagen erst im April oder Mai vorzuführen und was passiert dann?
LG

Yvonne, Stefan und Jana
Declan

Beitrag von Declan »

Hi Yvonne,

erstmal passiert nichts, wenn Du erst im März oder April zum TÜV fährst. Fährst Du jetzt im April zum TÜV, bekommst Du die Plakette bis Februar 2009.

Wenn Du länger als 2 Monate überfällig bist und die grünen Jungs erwischen Dich, kann es zu einem Bußgeld ab 15,- EUR kommen.

Gruß
Volker
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Schachti
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Beitrag von Schachti »

Hallo Yvonne,

ich denke auch nicht das es größere Probleme geben wird.
Anders ist es, wenn Du mit einen alten nicht wirklich verkehrstauglichen Ungetüm ohne Tüv durch die Gegend schaukelst und das ist ja nicht der Fall.

Gruß
Ingo
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Sinbad
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Beitrag von Sinbad »

schachti hat geschrieben: verkehrstauglichen Ungetüm ohne Tüv
Zusammenklappen würd ich den Anhänger aber schon bevor du losfährst!!

Warte auf besseres Wetter, sonst könntets du eventuell mit der neuen "Pflicht" (die Bereifung der Jahreszeit entsprechend anzupassen) beim TÜV Stress bekommen.
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Exfalter
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Beitrag von Exfalter »

Hallo Yvonne,

es gibt eine Möglichkeit, den die HU offiziell zu verschieben. Sie kostet allerdings die doppelte TÜV-Gebühr:
Den Falter erst zum Wunschtermin (in der Regel April/Mai) zur HU vorführen. Du erhältst die Plakette bis 02/09. Dann gleich nochmal prüfen lassen ohne vom Hof zu fahren, dann erhältst du die Plakette bis 04/09 oder 05/09. Ist völlig legal.

PS: Das habe ich nicht selbst probiert (vorher mein Falter und jetzt mein Wohnwagen haben beide Termin im April), die Info habe ich aus einem anderen Campingforum. Übrigens muss unser Wohnwagen schon dieses Jahr, also nach nur 2 Jahren zur ersten HU (und Gasprüfung).
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Haiopei
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Beitrag von Haiopei »

Hallo zusammen,

ich weiß ehrlich gesagt nicht, wo das Problem liegt, mit Falter im Februar zum TÜV zu fahren. Erstens muß man das sicherlich nicht an einem Tag machen, an dem Schnee liegt. Wobei vermutlich nur der Falter schmutzig wird, dem Tüv-Prüfer sollte es egal sein. Denn ansonsten darf im Winter niemand zum Tüv. Und wenn kein Schnee liegt, ist das Thema Winterreifen auf dem Falter eh kein Thema. Aber auch bei Schnee, denn es gibt keine Winterreifenpflicht! Wie sieht das eigentlich sowieso bei Anhänger aus? Ich glaube nämlich nicht, daß ich für unseren Conway Winterreifen bekommen könnte (Reifen 145R 10) und da werde ich nicht der einzige sein.


Dirk
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Beitrag von Exfalter »

Hallo Dirk,

bei den kleinen Reifengrößen gibt es bestimmt zu horrenden Preisen auch Winterreifen. Aber da (außer Nachtfalter) kaum jemand auf die Idee kommt Extrem-Entfalten zu betreiben, kommst du sicherlich mit deinen Sommerreifen bis zum TÜV. Beim Wohnwagen mit der Option auf Wintercamping sind Winterreifen (wegen Griffigkeit beim Auflaufbremsen) ratsam.
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Beitrag von Haiopei »

Hallo zusammen,

das Argument mit der Griffigkeit beim Bremsen lasse ich als Argument für Winterreifen beim Anhänger durchaus gelten. Aber seien wir mal ehrlich, wie oft wird ein Falter/Wohnwagen im Winter wirklich bewegt? Beim Wohnwagen mit "normal" dimensionierten Reifen würde ich dann auf Allwetterreifen umschwenken.
Trotzdem noch mal meine Frage, gibt es eine Vorschrift bezüglich Winterreifen auf Anhängern? Soweit ich weiß, ist die jetzige Winterreifenempfehlung auf Kraftfahrzeuge beschränkt, oder?


Dirk
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Beitrag von Rollo »

Moin,
Du kannst ohne Probleme auch erst im März oder April zum TÜV fahren,wenn Du das Fahrzeug vorher nicht bewegen willst.Kostet nix etra und wenn Du vorher einen Thermin beim TÜV ausmachst, giebts auch keine Punkte oder irgendwelche anderen Probleme.
2132 Tschüß Rollo




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Beitrag von 0901 »

Haiopei hat geschrieben:Hallo zusammen,

ich weiß ehrlich gesagt nicht, wo das Problem liegt, mit Falter im Februar zum TÜV zu fahren. Erstens muß man das sicherlich nicht an einem Tag machen, an dem Schnee liegt. Wobei vermutlich nur der Falter schmutzig wird, dem Tüv-Prüfer sollte es egal sein. Denn ansonsten darf im Winter niemand zum Tüv. Und wenn kein Schnee liegt, ist das Thema Winterreifen auf dem Falter eh kein Thema. Aber auch bei Schnee, denn es gibt keine Winterreifenpflicht! Wie sieht das eigentlich sowieso bei Anhänger aus? Ich glaube nämlich nicht, daß ich für unseren Conway Winterreifen bekommen könnte (Reifen 145R 10) und da werde ich nicht der einzige sein.
Dirk
Hallo Dirk,

theoretisch ist es richtig, dass es in Deutschland immer noch keine Winterreifenpflicht gibt. Wenn Dir aber die Kiste bei einer Vollbremsung quer kommt und irgendwas beschädigt wird, werden sich die Versicherungen erstmal weigern zu zahlen. Ein Teilschuld wirst Du dann auf jeden Fall bekommen. Ob es das Wert ist, weiss ich nicht.

Gruß Tobias
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