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Frage wegen EU-Typengenehmigung
Verfasst: 14.03.2012 07:42
von hfhf9
Habe mir letzte Woche einen Jamet Canyon Bj. 1992 in Holland gekauft und befinde mich z.Zt. im Krieg mit den örtlichen TüV-Prüfern
Im Klappcaravanforum habe ich dann schnell Hilfe gefunden.
Allerdings hätte ich noch eine Frage bzgl. einer EU-Typengenehmigung.
Wird diese Genehmigung speziell für meinen Hänger mit meiner Fahrzeugnummer ausgestellt oder nur für den Typ und das Baujahr ?
Habe zwar Jamet angeschrieben, die konnten mir aber auch nicht helfen.
Falls die Genehmigung pauschal erteilt wird, könnte ich mir ja auch eine bei einem anderen Canyon-Besitzer leihen.
lg
Harald
Re: Frage wegen EU-Typengenehmigung
Verfasst: 14.03.2012 08:19
von Jugger64
Hallo Harald,
die Typengenehmigung ist IMHO eine Abnahme eines bestimmten Fahrzeugtyps, damit keine Einzelabnahmen notwendig sind.
Natürlich kann es durch gravierende Änderungen an der Konstruktion eines bestimmten Modells oder den Einsatz anderer Komponenten (z.B. Achse) dazu kommen, dass eine neue Typengenehmigung erforderlich wird. So etwas würde wenn, dann vermutlich von einem auf das andere Baujahr beim gleichen Modell passieren.
Die Typengenehmigung auf der mein Falter zugelassen wurde stand bei meinem SK12 in der Datenbestätigung, die sich auf das spezielle Fahrzeug bezog. In der Datenbestätigung war die Seriennummer meines Falters enthalten.
Leider kann ich dir nun nicht sagen, ob Fahrzeugpapiere eines Modells gleichen Baujahres für den TÜV ausreichend sind, um diesen ohne Einzelabnahme zulassen zu können. Allerdings ist es bei Importen aus den Niederlanden üblich ein
Vollgutachten gemäß § 21 StVZO machen zu lassen. So lese ich das auf jeden Fall aus den vielen Themen, die sich mit Importen beschäftigen.
Gruß
Norbert
Re: Frage wegen EU-Typengenehmigung
Verfasst: 14.03.2012 08:57
von hfhf9
Vielen Dank Norbert,
ich war beim TüV und wollte eine Vollabnahme machen lassen.
Dies war laut Prüfer nicht möglich, weil auf der Bremse und Deichsel keine EU-Prüfgenehmigung gestanzt ist.
Er hat mir vorgeschlagen, ich solle eine neue Deichsel mit neuem Anhängermaul einbauen und die Bremsanlage komplett ausbauen.
Ich war immer der Meinung dass eine ungeprüfte Bremser besser ist als gar keine Bremse ... aber das sehen die Herren etwas anders.
Mein Problem ist halt, dass ich den Hänger dann auf 500 kg ablasten muss, weil ich ihn anders nicht mehr mit meinem Auto ziehen darf.
Manche sind hier auch auf der Suche nach einer Kopie des KFZ-Briefes. Was hat es damit auf sich.
Erleichert dass die Zulassung oder die Abnahme beim TüV?
Re: Frage wegen EU-Typengenehmigung
Verfasst: 14.03.2012 21:46
von Jugger64
Hallo Harald,
sorry, dann bin ich vollkommen am Thema vorbei gerauscht. Es geht also um die Prüfkennzeichen der Einzelkomponeten, die am Anhänger verbaut sind und nicht um die Typenzulassung des gesamten Fahrzeugs.
Tja, wenn an den Komponenten die Prüfzeichen fehlen, dann wird es wohl schwierig. Mir fallen auch nur Stilllegung der Bremse und festes Zugmaul oder Austausch von Achse und Auflaufeinrichtung ein.
Gruß
Norbert
Re: Frage wegen EU-Typengenehmigung
Verfasst: 15.03.2012 08:04
von Vendömchen
Hallo Harald,
die EG-Nummern (mit einem kleinen e beginnend) müssen bei BJ 1992 NICHT auf den Teilen eingestanzt sein. Das Ding fährt ja bereits 20 Jahre durch Europa.. Lass mich raten: Auch in Rheinhessen wirkt der TÜV Rheinland. (Motto: Dienstleistung? Geh fort.)
Die beharren fest darauf und wollten meinen Falter und viele andere auch nicht einbürgern. Der Chef vom TÜV Rheinland in Köln hatte mir telefonisch versichert, daß mein Falter ohne Komplettumbau nicht auf deutschen Straßen fahren wird. Er hatte sogar eine Sonderbedingung für mich parat, fehlende Unterlegkeile

Nimm ein paar Kilometer Fahrt in Kauf und wechsele die Organisation: Es bleibt dir TÜV Nord, TÜV Süd oder im Osten die DEKRA.
TÜV Saarland ist 2011 verkauft worden...an den TÜV Rheinland.
Unter dem Suchwort Hagen findest du hier einige glücklich ausgegangene TÜV Nord Geschichten.
Unter
http://www.tuev-nord.de/tuev-stationen findest du Filialen z.B. in Neu-Anspach, Frankfurt, Villingen.
Oder du verbindest das mit einem Ausflug zum "Mekka der Camper" Obelink und fährst gleich zum TÜV in Hagen-Nord.
Gruß
Thorsten
Re: Frage wegen EU-Typengenehmigung
Verfasst: 15.03.2012 11:17
von Culrich
Hallo,
wenn du an eine COC-Bescheinigung (EG-Typengenehmigung )kommen kannst, dann besorg die dir. Gehe dann damit zum Dekra- Prüfer (nicht zum TÜV,da wie die Vorredner geschrieben haben, Kundenservice ein Fremdwort ist) mach ne normale Prüfung und mit beidem zum Straßenverkehrsamt. Sag denen es handelt sich um einen Anhänger, welcher in Holand fuhr, gebraucht ist und unter 750kg ZGG hat. Leg denen die COC Bescheinigung vor, dann müsste es funktionieren, Kaufvertrag nicht vergessen.
Re: Frage wegen EU-Typengenehmigung
Verfasst: 15.03.2012 11:43
von hfhf9
erstmal vielen Dank an Alle !!!
ja; Rheinhessen = TüV Rheinland
Habe mich mal etwas umgehört und mußte feststellen, dass unsere TüV-Prüfer sehr beliebt sind, gerade bei der Fraktion der Oldimer und US-Car-Besitzer
Der TüV in Frankfurt wäre eine vernünftige Alternative, zur Not würde ich auch nach NRW fahren - Hauptsache es klappt.
Wegen der COC - Genehmigung:
Ich habe gestern abend von JAMET/Trigano aus Frankreich eine Bescheinigung erhalten.
Diese lautet wie folgt:
"Hiermit bestätigen wir, dass der Faltwohnwagen JAMET CANYON Fahrgestellt-Nummer .....
nach EU-Norm im MAI 1992 von TRIGANO MDC Gesellschaft gefertig worden ist.
Ort, Datum, Unterschirft, Stempel
Reicht diese Bescheinigung aus ????
Rein vorsorglich habe ich nach einer Bremsberechnung gefragt - habe aber leider noch keine Antwort.
Weiterhin habe ich 2 Canyon-Besitzer nach eine Kopie des KFZ-Briefes gefragt. Beide wollten mir ihre Unterlagen zuschicken.
Dann hätten die Prüfer wenigstens schonmal die technischen Daten.
lg
Harald
Re: Frage wegen EU-Typengenehmigung
Verfasst: 15.03.2012 14:10
von Vendömchen
Also bei Herrn Sparfeld klappts:
http://www.tuev-nord.de/tuev-stationen/Hagen
Wenn du noch Infos zur verbauten Achse, Bremse, Zugeinrichtung hättest, findet sich im Forum evtl. eine Bremsberechnung.
Bei mir haben die Ingenieure damals aufgrund der hohen Kopiergebühren von AL-KO lieber selbst gerechnet.
Unter dem Link findest du die Telefonnummer, dann kannst du genau fragen, was du , außer Zeit, noch mitbringen musst.
Es ist dort z.B. jeden letzen Samstag im Monat auf. Aber nicht jeder Prüfer darf die §21- Prüfung machen. Du solltest also bei der Entfernung sicher gehen, daß du nicht vergeblich fährst.
Gruß
Thorsten
Die Bescheinigung würde ich mitnehmen, ist aber nicht die COC-Bescheinigung, diese hätte z.B. ein Wasserzeichen und war meiner Meinung nach 1992 noch nicht erhältlich.
Ich hatte von Trigano noch die Info, an welchen NL-Händler mein Falter geliefert wurde. Dieser Händler hatte mir freundlicherweise eine Bescheinigung mit dem Verkaufsdatum zugefaxt.
So konnte der TÜV die genaue "Erstzulassung" eintragen. Ich denke aber, die Bestätigung des Baujahres reicht auch.
Wenn du willst, schreib hier alle Infos ins Forum, die du hast. Hier ist bisher noch keiner ohne Zulassung in den Urlaub gefahren.
Re: Frage wegen EU-Typengenehmigung
Verfasst: 15.03.2012 14:48
von hfhf9
Nochmals vielen Dank:
Werde mal warten bis ich meine Unterlagen zusammen habe und dann bei unserem TüV nochmal vorsprechen - ohne Hänger, nur informativ.
Falls das nicht klappt bin ich auch gerne bereit einen Tag Urlaub und ein paar Liter Diesel zu opfern und zum TüV in Hagen zu pilgern
Ich darf aber nicht so richtig drüber nachdenken.
Hätte es nie für möglich gehalten dass die einzelnen TüV Gesellschaften solche Unterschiede machen.
Werde ich auf dem laufenden halten.
Harald
Re: Frage wegen EU-Typengenehmigung
Verfasst: 16.03.2012 11:29
von hfhf9
Ich muß nochmal nachfragen:
Ist es nicht so, dass bei einer Vollabnahme nach § 21 diese Typengenehmigung erteilt werden.
Es ist doch auch möglich sich selbst ein Fahrzeug jeder Art zu bauen - auch mit eigenen Bauteilen - und diese beim Abnehmen zu lassen.
Dafür habe ich doch auch keine EU-Typengenehmigung ???
Re: Frage wegen EU-Typengenehmigung
Verfasst: 16.03.2012 12:12
von Per
hfhf9 hat geschrieben:Es ist doch auch möglich sich selbst ein Fahrzeug jeder Art zu bauen - auch mit eigenen Bauteilen - und diese beim Abnehmen zu lassen.
Dafür brauchst du eine Einzelabnahme. Die entsprechenden Unterlagen (Tragfähigkeit, Festigkeit, Bremsenberechnungen, Chrashverhalten) musst du aber trotzdem beibringen.
Und dann wird gerechnet und verglichen und gefeilscht...
Bei der Typgenehmigung wird nur noch geschaut, ob der "Typ" mit dem übereinstimmt, was du da "anschleppst".
Re: Frage wegen EU-Typengenehmigung
Verfasst: 27.03.2012 16:54
von Edwin Tigelaar
Ich brauche fuer eine Neuanmeldung eine Kopie einer Kfz Zulaasung wer kann mir eine kopie zusenden
Danke Edwin
Re: Frage wegen EU-Typengenehmigung
Verfasst: 28.03.2012 13:13
von hfhf9
Hallo Edwin,
Ich habe von einem Forum-User den KFZ-Brief eines JAMET Canyon '92 als FAX bekommen.
Kann Dir gerne eine Kopie machen und zuschicken.
Hast du auch Probleme mit der Vollabnahme ?
Harald
Re: Frage wegen EU-Typengenehmigung
Verfasst: 30.03.2012 18:22
von Edwin Tigelaar
Hallo Harald,
kannst Du mir die Kopie per Mail zukommen lassen.
Werde diese bei der Vollabnahme vorlegen und Dir ueber meine Erfahrungen berichten.
Danke
Edwin
Re: Frage wegen EU-Typengenehmigung
Verfasst: 13.04.2012 17:50
von Edwin Tigelaar
Und Harald hast Du den Tuev so weit.....
Gruss
Edwin