
hallo ich habe da mal ne frage

über den anbau des fahradträgers am heck eines falters (z.b. trigano vendome)wie ist das eigentlich mit dem tüv ist das überhaubt zulässig ich habe einen trigano vendome und wollte mir auch damals so was bauen nur bin ich mir nicht sicher ob es im strassenverkehr zulässig ist

und ob da die fahrzeug länge in der zulassung und im brief geändert werden muss deshalb war ich da ein wenig unsicher vieleicht weiß ja hier im forum jemand was

oder hat vieleicht auch schon mit dem gleichen gedanken gespielt wie ich
ein faltiger gruß wolfgang (fckwolle)
