hallo ich habe da mal ne frage über den anbau des fahradträgers am heck eines falters (z.b. trigano vendome)wie ist das eigentlich mit dem tüv ist das überhaubt zulässig ich habe einen trigano vendome und wollte mir auch damals so was bauen nur bin ich mir nicht sicher ob es im strassenverkehr zulässig ist und ob da die fahrzeug länge in der zulassung und im brief geändert werden muss deshalb war ich da ein wenig unsicher vieleicht weiß ja hier im forum jemand was oder hat vieleicht auch schon mit dem gleichen gedanken gespielt wie ich
ein faltiger gruß wolfgang (fckwolle)
Fahrradtransport am Heck eines Trigano Vendome
Re: Fahrradtransport am Heck eines Trigano Vendome
Schau mal hier:
http://www.klappcaravanforum.de/viewtop ... 798#p65297
Allerdings teile ich Deine Bedenken....
Gruß
Thomas
http://www.klappcaravanforum.de/viewtop ... 798#p65297
Allerdings teile ich Deine Bedenken....
Gruß
Thomas