Informationen zur Gasprüfung
Verfasst: 15.09.2006 20:43
Hallo beisammen,
die meisten Falterbesitzer müssen sich über eine Gasprüfung keine Gedanken machen, da meist keine fest eingebaute Gasanlage existiert. Seit ich einen Randger besitze, ist das aber ein Thema für mich. Leider bekommt man überall eine andere Information und auch im Internet finden sich allerlei Varianten, was vorgeschrieben sei.
Ich habe daher mit einem Sachverständigen für Kfz-Untersuchungen und Gasprüfungen einer großen Kfz-Prüfungsorganisation ( ) gesprochen und mich beraten lassen. Seine Informationen gebe ich hier wieder:
Eine Gasprüfung bei Wohnwagen ist generell nicht vorgeschrieben. Das Fehlen einer Gasprüfung stellt somit auch keine Ordnungswidrigkeit dar. Für die Erteilung der Plakette im Rahmen der Hauptuntersuchung ist es unerheblich, ob eine Gasprüfung durchgeführt wurde, oder nicht.
Eine freiwillige Gasprüfung ist natürlich nicht verboten . Einige Campingplatzbetreiber verlangen eine Gasprüfung. Dies dürfte aber wohl nur Dauercamper betreffen. Ich bin jedenfalls noch nie auf eine Gasprüfung angesprochen worden.
Bei Reisemobilen ist eine Gasprüfung Pflicht. Eine aktuelle Gasprüfung ist somit Voraussetzung für die Erteilung der Plakette im Rahmen der HU.
Die bekannten Kfz-Prüforganisationen (TÜV, DEKRA) führen auch Gasprüfungen durch. Es empfiehlt sich, einen Termin zu vereinbaren, da nur ein kleiner Teil der Prüfer die Zusatzqualifikation für Gasprüfungen besitzt.
Durchgeführte Gasprüfungen werden in einem zum Fahrzeug gehörenden Prüfbuch eingetragen. Dieses Prüfbuch wird nicht von allen Prüforganisationen ausgestellt. Vor der ersten Prüfung sollte also geklärt werden, ob die jeweilige Firma ein Gasprüfbuch ausstellen kann. Nachfolgende Prüfungen können dann von jedem Sachverständigen durchgeführt werden.
Ich hoffe, der ein oder andere kann mit diesen Informationen etwas anfangen.
Gruß
Marcus
die meisten Falterbesitzer müssen sich über eine Gasprüfung keine Gedanken machen, da meist keine fest eingebaute Gasanlage existiert. Seit ich einen Randger besitze, ist das aber ein Thema für mich. Leider bekommt man überall eine andere Information und auch im Internet finden sich allerlei Varianten, was vorgeschrieben sei.
Ich habe daher mit einem Sachverständigen für Kfz-Untersuchungen und Gasprüfungen einer großen Kfz-Prüfungsorganisation ( ) gesprochen und mich beraten lassen. Seine Informationen gebe ich hier wieder:
Eine Gasprüfung bei Wohnwagen ist generell nicht vorgeschrieben. Das Fehlen einer Gasprüfung stellt somit auch keine Ordnungswidrigkeit dar. Für die Erteilung der Plakette im Rahmen der Hauptuntersuchung ist es unerheblich, ob eine Gasprüfung durchgeführt wurde, oder nicht.
Eine freiwillige Gasprüfung ist natürlich nicht verboten . Einige Campingplatzbetreiber verlangen eine Gasprüfung. Dies dürfte aber wohl nur Dauercamper betreffen. Ich bin jedenfalls noch nie auf eine Gasprüfung angesprochen worden.
Bei Reisemobilen ist eine Gasprüfung Pflicht. Eine aktuelle Gasprüfung ist somit Voraussetzung für die Erteilung der Plakette im Rahmen der HU.
Die bekannten Kfz-Prüforganisationen (TÜV, DEKRA) führen auch Gasprüfungen durch. Es empfiehlt sich, einen Termin zu vereinbaren, da nur ein kleiner Teil der Prüfer die Zusatzqualifikation für Gasprüfungen besitzt.
Durchgeführte Gasprüfungen werden in einem zum Fahrzeug gehörenden Prüfbuch eingetragen. Dieses Prüfbuch wird nicht von allen Prüforganisationen ausgestellt. Vor der ersten Prüfung sollte also geklärt werden, ob die jeweilige Firma ein Gasprüfbuch ausstellen kann. Nachfolgende Prüfungen können dann von jedem Sachverständigen durchgeführt werden.
Ich hoffe, der ein oder andere kann mit diesen Informationen etwas anfangen.
Gruß
Marcus