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Informationen zur Gasprüfung

Verfasst: 15.09.2006 20:43
von DL1EKC
Hallo beisammen,

die meisten Falterbesitzer müssen sich über eine Gasprüfung keine Gedanken machen, da meist keine fest eingebaute Gasanlage existiert. Seit ich einen Randger besitze, ist das aber ein Thema für mich. Leider bekommt man überall eine andere Information und auch im Internet finden sich allerlei Varianten, was vorgeschrieben sei.

Ich habe daher mit einem Sachverständigen für Kfz-Untersuchungen und Gasprüfungen einer großen Kfz-Prüfungsorganisation ( :) ) gesprochen und mich beraten lassen. Seine Informationen gebe ich hier wieder:

Eine Gasprüfung bei Wohnwagen ist generell nicht vorgeschrieben. Das Fehlen einer Gasprüfung stellt somit auch keine Ordnungswidrigkeit dar. Für die Erteilung der Plakette im Rahmen der Hauptuntersuchung ist es unerheblich, ob eine Gasprüfung durchgeführt wurde, oder nicht.

Eine freiwillige Gasprüfung ist natürlich nicht verboten :wink: . Einige Campingplatzbetreiber verlangen eine Gasprüfung. Dies dürfte aber wohl nur Dauercamper betreffen. Ich bin jedenfalls noch nie auf eine Gasprüfung angesprochen worden.

Bei Reisemobilen ist eine Gasprüfung Pflicht. Eine aktuelle Gasprüfung ist somit Voraussetzung für die Erteilung der Plakette im Rahmen der HU.

Die bekannten Kfz-Prüforganisationen (TÜV, DEKRA) führen auch Gasprüfungen durch. Es empfiehlt sich, einen Termin zu vereinbaren, da nur ein kleiner Teil der Prüfer die Zusatzqualifikation für Gasprüfungen besitzt.

Durchgeführte Gasprüfungen werden in einem zum Fahrzeug gehörenden Prüfbuch eingetragen. Dieses Prüfbuch wird nicht von allen Prüforganisationen ausgestellt. Vor der ersten Prüfung sollte also geklärt werden, ob die jeweilige Firma ein Gasprüfbuch ausstellen kann. Nachfolgende Prüfungen können dann von jedem Sachverständigen durchgeführt werden.

Ich hoffe, der ein oder andere kann mit diesen Informationen etwas anfangen.

Gruß

Marcus

Danke!

Verfasst: 16.09.2006 06:56
von Tom
:hi: Marcus,

danke für die Info! Wir haben seit gestern wieder einen fahrbaren (Wohn-)Untersatz :hurra: und da stellte sich genau diese Frage.

Verfasst: 16.09.2006 12:58
von Rollo
Moin,
auch wenn eine Gasprüfung für Wohnwagen nicht zwingend vorgeschrieben ist,habe ich Diese immer alle 2 Jahre machen lassen.Und würde es auch immer wieder machen.Zumal daß auf fast allen Campingplätzen Plicht ist.Steht in den Benutzungsregeln.

Verfasst: 16.09.2006 14:02
von Exfalter
Hallo zusammen!

Wenn man einen Wohnwagenhändler in der Nähe hat, kann man die Prüfung auch dort machen lassen. Es muss ja nicht zusammen mit dem TÜV-Termin sein. Die Händler (bzw. deren Werkstätten) sind in jedem Fall mit entsprechendem Gerät ausgerüstet.
Wir haben zu unserem Wohnwagen übrigens ein gelbes Heft mit den im Wohnwagen eingebauten Gasgeräten bekommen, da wird die erfolgte Gasprüfung eingetragen (und eine Plakette auf den Wohnwagen geklebt). Angeblich geht heutzutage nix mehr ohne dieses gelbe Heft. Auch ein Tausch von Geräten, bzw. eine Ergänzung muss eingetragen werden!

2. Danke

Verfasst: 16.09.2006 14:44
von OGLU
Hallo Marcus

Auch von mir ein dickes Danke Schön für Deine Bemühungen.
Jetzt bin ich einigermassen beruhigt, so kann der TÜV-Termin im Mai kommen.
Ich bin der Meinung, dass jeder selbst auch ohne Verpflichtung ein Auge auf seine Gasanlage hat,
wer will schon tot aufwachen.
Aus diesem Grund habe ich mir einen Gasdruckregler mit Manometer besorgt, kostet unter 20 €.
Man setzt die Gasanlage damit bei offenen Ventilen und ausgeschalteten Geräten unter Druck,
dreht den Stellzeiger auf den Druckanzeiger und schliesst den Flaschenhahn,
dann darf der Systemdruck nicht abfallen, ich schaue nach 10 Minuten nach und ersetze dann den Regler
wieder durch den einfachen. Noch ein Blick entlang der Gasleitungen auf Rost und man kann beruhigt
sein.
Gruss Rudi