Seite 2 von 4

Re: Versicherung für Faltcaravan

Verfasst: 31.03.2011 08:24
von Niels$
Rollo hat geschrieben:und bei mir ist das Zelt Ladung und wird von der Kasko erstattet, bei Diebstahl Brand und Wasserschaden.
Aber vermutlich nicht im aufgeklappten Zustand auf dem CP....

Niels

Re: Versicherung für Faltcaravan

Verfasst: 31.03.2011 12:34
von Rollo
Nöö,
dann zahlt Deine Privat-Haftplicht :hurra:
Aber im Ernst, wieviel Zelte hat man schon brennen sehen, ich in über 30 Jahren noch keins, geklaut wurden sicher schon einige.

Re: Versicherung für Faltcaravan

Verfasst: 31.03.2011 15:13
von Nenette
Rollo hat geschrieben: dann zahlt Deine Privat-Haftplicht :hurra:
Hallo Rollo,
bist du dir da ganz sicher? Ich hätte jetzt aber auch gedacht, dass ein auf dem CP aufgebauter Falter durch die Voll- und Teilkasko versichert ist. Mir wurde das von der DEVK telefonisch auch so gesagt. Das Beispiel der netten Dame war, dass der Falter auf dem CP von einem netten Mitbewohner beschädigt wird und dieser z.B. Fahrerflucht begeht und nicht ermittelt werden kann.
Unser Falter ist aber wie ein Wohnwagen versichert. Der Anteil der Kasko und Haftpflicht bei der Versicherung ist allerdings sehr klein.
Viele Grüße,
Nenette

Re: Versicherung für Faltcaravan

Verfasst: 31.03.2011 15:31
von Niels$
Privathaftpflich wohl nur, wenn Rollo mein Zelt ansteckt. Aber die Hausrat könnte greifen...

Niels

Re: Versicherung für Faltcaravan

Verfasst: 31.03.2011 16:58
von Nordwind32
Ich würde/werde mir vom Versicherungsmakler meines Vertrauens die beste Versicherung raus suchen lassen. Bis jetzt konnte er die Online-Angebote immer unterbieten, selbst bei der gleichen Versicherung!

Gruß Dino

Re: Versicherung für Faltcaravan

Verfasst: 31.03.2011 21:29
von Mossi
Bevor sich die Herren jetzt in wilden Theorien ergehen bitte folgendes:

- werft keine Haftpflicht- mit Sachversicherungen in einen Topf.
- wäre es völlig neu, wenn ein Wowa-Zelt auf einmal Hausrat wäre.
- ist es statt blindem Vertrauen, Hoffen, mündlichen Zusagen und Hammermordsmäßigensuperallesunterbieterpreisen am einfachsten, mal in die Bedingungen bzw. den Vertrag zu kucken.

Wenn jemand was zusagt, sollte er dieses belegen können - sinvnvollerweise in den Bedingugnen, die der Kunde im Beratungesgespräch bekommt.

Es gilt wie immer: vor Gericht, auf hoher See und bei einem Schaden bin ich bei eigener Faulheit/Unwissenheit in Gottes Hand. Bzw. den Gesellschaften ausgeliefert...

Ich hoffe, die ganzen "Versicherungsmakler" wissen was sie da so tun - Haftung bleibt Haftung.

Re: Versicherung für Faltcaravan

Verfasst: 31.03.2011 23:29
von Niels$
Mossi, Du hast Recht, das Zelt ansich ist bei mir nicht in der Hausrat versichert, aber dessen Inhalt! Und meine Haftpflicht greift vermutlich, wenn mein Zelt mir wegfliegt und das Eigentum Dritter beschädigt. Wobei, wie schon geschrieben, von Versicherungen bekommt man auch nur einen Schirm, wenn man gerade in der Sonne steht, aber nicht bei Regen. Von daher könnte der Privathaftpflicht im Schadensfall schon auffallen das unten am Zelt 2 Räder dran sind und auf die KFZ-Haftpflicht des Anhängers verweisen, da es ein beim "Be-/Entladen" entstandener Schaden ist.
Aber back to topic: Ich habe unseren Falti auch problemlos bei der DA-direkt versichert. 13,61€ Haftpflicht und 11,35 € Teilkasko bei 150,-€ SB. Hier ist das Zelt laut telefonischer Nachfrage mit versichert, wenn mir auf der Straße z.B. jemand ein Messer durch die Plane zieht. Dazu wurde extra der Neuwert angefragt. Ausprobieren möchte ich das trotzdem nicht, denn schriftlich habe ich das nicht. Aber das Zelt kann wohl eindeutig als Bestandteil des Anhängers gewertet werden, die ganze Sache wird ja auch nur so komplett verkauft, von daher ist die Streitwahrscheinlichkeit in diesem Punkt nicht extrem hoch.
Im aufgeklappten Zustand soll das Zelt aber entspr. meiner Nachfrage wie ein Vorzelt betrachtet werden, was bei Wohwagen auch extra zu versichern ist. Hier dachte ich nun, dass unsere Hausrat greift, da die jeden Sch... mit drin hat, aber ich habe nachgeschlagen, nur der Inhalt, max. 15% der Versicherungssumme und max. 15.000,-€ und max. 6 Monate im Jahr. Nennt sich "Außenversicherung". Wenn ich die silbernen Löffel auf dem Tisch im Vorzelt liegen lasse nennt sich das aber vermutlich 'grobe Fahrlässigkeit' und es ist auch nicht versichert.
Ich dachte, in unserer Privathaftpflicht wäre Camping aufgelistet, aber ist es nicht. Ansonsten ist da ziemlich viel drin (Surfbretter, Segelboote bis 15qm Segelfläche, Motorboote bis 5 PS, ferngesteuerte Modellfahrzeuge, Drachen, Feuerwerk uvm.). Warum steht da nur kein Camping!? , Fällt wohl noch unter 'normales menschliches Verhalten' oder schon unter nicht versicherbares Risiko :mrgreen:
Ach ja, zum Thema Makler und Versprechen: Die haben ja inzwischen feste Regeln aufgedrückt bekommen. Unser Makler hat schon immer vorher ein Blatt ausgefüllt, die s.g. 'Deckungsaufgabe'. Hier steht immer kurz die Aufgabenstellung sowie besondere Kundenwünsche drauf. Und das gibt es dann von ihm unterschrieben zum Angebot dazu.

Niels

Re: Versicherung für Faltcaravan

Verfasst: 01.04.2011 09:19
von Pfeffersack
So, die Rückmeldung seitens HUK-Coburg (nicht HUK24) ist da

Anhänger Nutzlast bis 1t (kleinster Wert)
Haftpflicht (100Mio) Euro 15,69
TK (Euro 150 SB) Euro 11,02
Gesamt Euro 26,71

Die ist ggf. ein wenig teurer, aber jetzt werde ich den Falter erstmal so anmelden (sobald ich ihn habe). Was ich mir nochmals schriftlich bestätigen lassen werde ist, ob das Vorzelt mitversichert ist oder nicht. Angefragt hatte ich es, aber eine direkte Bestätigung habe ich (noch) nicht erhalten.

Re: Versicherung für Faltcaravan

Verfasst: 01.04.2011 12:53
von Vendömchen
:winkend:

Huk-Coburg Fahrzeugversicherung
§12 Umfang der Versicherung

....umfasst Beschädigung, Zerstörung, Verlust des Fahrzeugs und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile.....(soweit gesetzlich zulässig).....

-Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile

1)kostenfrei .....
.....
..... :)
2)gegen Zuschlag
...
....
....fest eingebautes Wohnwageninventar soweit nicht serienmäßig)

3)nicht versicherbar
...
-Campingausrüstung(soweit nicht fest eingebaut)
-Maskottchen
-Staubsauger
-Regenschutzplane
....
-Vorzelt

Bei mir wäre bei der HUK bei der Teilkasko das Vorzelt mitversichert, da ich einen abschliessbaren Deckel drauf habe. :lol: Habe aber nur Haftpflicht bei der HUK , nach dem Kölner Motto: 'Wat fott es, es fott!' Bei einem neueren Hänger würde ich das Motto allerdings überdenken.

Die o.g. Bedingungen gelten für meinen 'alten' Vertrag. Neuerdings (ca seit 2003) kann sich bei einem Gespann ein Geschädigter aussuchen, ob er den Schaden bei der Hängerversicherung oder der Zugfahrzeugversicherung geltend macht.
In 2010 las ich von einem Gerichtsurteil , nachdem aufgrund dieser freien Wahl beide beteiligten Versicherungen den Schaden intern aufteilen müssen. Auch daher vielleicht die zunehmend höchst unterschiedlichen Prämien bei den Versicherungen. Mit der HUK habe ich persönlich nur gute Erfahrungen gemacht.

Puuh, da hätte ich mir den ganzen Salat sparen können, hier die Versicherungsbedingungen der HUK mit Stand 01.04.2011 :rofl:
http://www.huk.de/-snm-0177507459-1285726194-011f800023-0000043819-1301654384-enm-pdf/kfz/KNB6411P.pdf;jsessionid=0001u5YyTbfFjDa6y4oupqs1Kno:12dk861fk

Gruß
Thorsten

Re: Versicherung für Faltcaravan

Verfasst: 22.04.2011 22:22
von Piesel
Sehr schwieriges Thema!!!

Arbeite selber für eine Versicherung und dachte: "So schlimm kann das ja nicht sein!"

Weit gefehlt, denn Versicherungsbedingungen zu lesen ist oft garnicht so einfach.

Was will ich überhaupt versichert haben? Das sollte die erste Frage sein!
1. Schäden, die mein Falti bei anderen verursacht, wenn er nicht am Zugfahrzeug hängt => HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
2. Schäden an meinem Falti durch z.Bsp. einen Wildunfall (Dummes Wildschwein ist neidisch) => TEILKASKO
3. Schäden an meinem Falti durch Unfall, Brand, Zerstörung durch Dritte (Fahnenflüchtig und nicht ermittelbar => VOLLKASKO
4. Schäden an der Camping-Ausrüstung => Aussenversicherung der Hausratversicherung mit bestimmten Grenzen

Ich habe bald einen neuen Falt und bin auf der Suche nach einer VOLLKASKO!

Diese muss ganzjährig laufen, da der Brand in der untergestellten Scheune im Winter sonst nicht versichert ist.
Ausserdem kann ich IHN nicht als Wohnwagen versichern, da das Vorzelt sonst extra versichert werden muß.
Nur eine Haftpflicht kostet in der Tat nicht viel, aber die Vollkasko langt richtig hin! Alles in allem knapp über 300 EUR
ist meine letzte Info von einer Spezialversicherung über die Gothaer bei Mario Arend. (Makler)

Mein Arbeitgeber enthält sich der Versicherung!

Hat jemand etwas schriftliches, was günstiger mit Vollkasko sein sollte?

Freu mich auf Antworten :sun3:

Re: Versicherung für Faltcaravan

Verfasst: 23.04.2011 08:54
von fckwolle
mach mal ne anfrage bei der DEVK die sind garantiert günstiger ich habe meinen dort auch versichert und das ganze ohne problemmmmmmmmmmmmmmmmmme da ist alles versichert
glg wolfgang :camp1

Re: Versicherung für Faltcaravan

Verfasst: 23.04.2011 13:53
von Webbel
moin moin
also bei uns in belgien ist die faltcaravan unter 750 kg
automatisch in der autoversicherung komplett abgedeckt.
wir brauchten gar nix zu machen
gr webbel :camp1

Re: Versicherung für Faltcaravan

Verfasst: 02.05.2011 20:11
von Valerossi
Hallo
Mein Esterel CU 39 kostet 13,07 Euro Haftpflicht da kommen dann noch 9,46 Euro Teilkasko dazu .
Also insgesammt 22,53 incl Teilkasko mit 150 Euro Selbstbeteiligung für ein Jahr .
Bin bei der Huk !
Denke mal das ist ein guter Preis ! Oder ?

Valerossi

Re: Versicherung für Faltcaravan

Verfasst: 08.05.2011 22:19
von Suchender
Jugger64 hat geschrieben:Hallo,

genau so ist es. Angekuppelt ist die HP des Zugfahrzeugs zuständig. Leider greift da aber auch die Hochstufung in der SFK.

Gruß
Norbert
Hier ist dargelegt, daß nach Änderung der StVO die Versicherung des Anhängers mit der Versicherung des Zugfahrzeuges gesamtschuldnerisch haften. Ob dies auch bei Zeltanhängern der Fall ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Suchender

Re: Versicherung für Faltcaravan

Verfasst: 08.05.2011 22:49
von Jugger64
Hallo Suchender,

das gilt für alle Anhänger. Dabei ist es unerheblich, ob es ein Lastanhänger, ein Wohnwagen oder auch ein Zeltanhänger ist.

Interessant finde ich, dass der Geschädigte es in der Hand hat welche der Versicherungen er in Anspruch nimmt. Ich frage mich wonach man das entscheiden würde. Aber das ist hier wohl nicht das Thema.

Gruß
Norbert