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mal zu den Gasflaschen, hier ein Merkblatt, was - zumindest deutschlandweit - Gültigkeit hat:
Merkblatt für den Transport von Gasflaschen in Kraftfahrzeugen
Bei Straßenverkehrskontrollen muss leider immer wieder ein leichtsinniger Umgang beim Transport von Gasflaschen festgestellt werden. Viele Kraftfahrer sind sich immer noch nicht Ihrer besonderen Verantwortung bewusst und setzten damit durch Gedankenlosigkeit und Gleichgültigkeit ihr eigenes und das Leben anderer aufs Spiel.
Dabei ist es unerheblich, ob die Gasflaschen groß oder klein, voll oder leer sind.
Die Erfahrungen bei Kontrollen zeigen, dass Belehrungen und Verwarnungen leider nur wenig beeindrucken. Deshalb müssen bei Zuwiderhandlungen immer wieder hohe Bußgelder verhängt werden.
Damit Sie bei einer Straßenverkehrskontrolle auf der sicheren Seite sind, sollten folgende
Hinweise vor dem Transport von Gasflaschen beachtet werden :
Druckminderer mitsamt Schläuchen müssen entfernt werden
1. Das Flaschenventil muss dicht verschlossen sein
2. Die Verschlussverschraubung muss auf den Ventilanschluss aufgeschraubt sein.
3. Beim Transport muss das Flaschenventil unbedingt durch Aufschrauben der Schutzkappe geschützt sein um ein Abreißen des Ventils bei einem Unfall zu verhindern
4. Auf der Flasche muss gut erkennbar sein, was transportiert wurde bzw. wird
(Der Flaschenaufkleber muss gut sicht- und lesbar sein).
Was muss ich bei meinem Fahrzeug beachten?
Es sind möglichst offene Fahrzeuge zu verwenden.
Bei geschlossenen Fahrzeugen muss ausreichend für die Be- und Entlüftung gesorgt werden.
Wo Flaschen stehend oder liegend transportiert werden, muss für Luftzufuhr gesorgt werden( also mindestens zwei Lüftungsöffnungen), dabei ist mindestens je eine Öffnung im Boden- und Deckenbereich von 100 cm² vorzusehen, die diagonal versetzt im Fahrzeug angeordnet sein müssen.
Auch geöffnete Fenster oder das eingeschaltete Gebläse können für eine Durchlüftung sorgen.
Sollte keine Öffnung vorhanden sein, müssen die Ladetüren des Fahrzeuges mit der Aufschrift
" ACHTUNG, KEINE BELÜFTUNG, VORSICHTIG ÖFFNEN" versehen werden, wobei die Buchstaben mindestens 25 mm hoch sein müssen.
Was muss ich bei der Ladungssicherung beachten?
Am besten wird Gefahrgut an den vorhandenen Fahrzeugeinrichtungen oder am Boden befindlichen Verzurrösen gesichert.
Damit eine Gasflasche bei starken Bremsen, in Kurven oder bei Unfällen nicht zum Geschoss wird,
gilt es folgendes zu beachten:
Gegen Verrutschen, Verrollen, Umfallen und Herabfallen muss diese durch Verzurren gesichert sein. Hierbei sollten fest angebrachte Gestelle an den Wagenwänden mit lösbaren Bügeln, Ketten, Antirutschmatten oder Zurrgurte Verwendung finden.
Ladungssicherungsmittel sind ein "MUSS" eines jeden Fahrzeugführers bei Gefahrguttransporten.
Nicht nur die Gasflaschen, auch Arbeitsmaterialien (Leitern, Kisten, Werkzeuge usw.) müssen vor dem Verrutschen gesichert werden.
Sollten Sie Fragen hinsichtlich der Beförderung gefährlicher Güter haben, wenden Sie sich bitte an
folgende Ansprechpartner beim
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten 1
Puttkamerstr. 16-18
10958 Berlin
Frau Tech – LABO IIIC 31
Herr Hauptmann – LABO IIIC 311
Tel.: (030) 90269-2390 oder 90269-2391 Fax: (030) 90269-2398
e-mail:
tech@labo.berlin.de
e-mail:
hauptmann@labo.berlin.de
Also nix wegen liegend oder stehend ... ABER belüftet oder offen transportieren.
Gruß aus Rheinhessen,
Holger
@ Norbert: kannst du mir mal nen Tip geben, wie ich ne pdf hier einfügen kann. Hab es nicht hinbekommen, deswegen der ganze lange Text oben?!