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Transport von Gasflaschen

Verfasst: 24.03.2011 20:32
von Jugger64
Hallo ihr Gaskocher,

eine Gasflasche darf man nicht liegend transportieren? Nicht, dass ich das Problem hätte, aber kann mir mal jemand erklären warum das für das Gas, die Flasche oder mich nicht gut sein könnte?

Gruß
Norbert

Re: Gasflasche im Camplet

Verfasst: 24.03.2011 20:36
von Kampfhamster
Moin Moin Norbert !!!

Vielleicht bekommt die davon Druckstellen :mrgreen: :rofl:

Wer kauft den sowas gebraucht ? Nun gut über Ebay wollten wir nicht reden :rofl:

Gruss Olli

Re: Gasflasche im Camplet

Verfasst: 25.03.2011 05:06
von Tombaz
Liegend oder stehend ist glaube Ich weniger das Problem als der Transport in der Fahrgastzelle - sprich im Auto. Ein Deichselkasten mag eine teure Angelegenheit sein, dein Auto - bzw. im schlimmsten Falle dein Leben ist wohl bei weitem teurer, ich würd mich da auf nichts einlassen.....einfach mal "Gasflachen Transport" googeln, da kann man ein paar eindrucksvolle Bildchen sehen......

Thomas

Re: Gasflasche im Camplet

Verfasst: 25.03.2011 07:51
von Eifel65
hallo,
ich möchte ja keinen unbedingt dazu animieren die pullen im pkw zu transportieren, respektiere auch die vorbehalte dagegen,
aber in den meisten fällen sind gasunfälle auf unsachgemässen gebrauch zurückzuführen,
sofern die flasche ordnungsgemäss verschlossen ist + die schutzkappe drauf ist muss es schon recht arg knallen das der flasche ernsthaft was passiert, da hat das auto ohne gasexplosion schon ziemlich viel abbekommen,
ähnlich hält es sich doch auch mit den gasumbauten am pkw, das was an unfällen bekannt wurde war doch meist auf unfachmännischen einbau zurück zu führen,
mfg
eifel65

Re: Gasflasche im Camplet

Verfasst: 25.03.2011 08:17
von Jugger64
Hallo,

sicherlich ist der Transport von Gasflaschen in einem belüfteten Deichselkasten mit einer soliden Befestigung die erste Wahl. IMHO ist aber ein liegender Transport im Anhänger, bei entsprechender Sorgfalt, die natürlich auch im Deichselkasten notwendig ist, dem Transport im Zugfahrzeug vorzuziehen. Aber selbst der Transport im Zugfahrzeug sollte keine unkalkulierbaren Risiken bergen. Immer wieder vorausgesetzt, dass man sorgsam mit der Flasche umgeht, das Ventil richtig schließt, die kleine Schutzkappe aufschraubt und die große Schutzkappe über dem Ventil ordnungsgemäß befestigt.

Gruß
Norbert

Re: Gasflasche im Camplet

Verfasst: 25.03.2011 08:34
von Esbinze
:winkend: at @,

mal zu den Gasflaschen, hier ein Merkblatt, was - zumindest deutschlandweit - Gültigkeit hat:

Merkblatt für den Transport von Gasflaschen in Kraftfahrzeugen

Bei Straßenverkehrskontrollen muss leider immer wieder ein leichtsinniger Umgang beim Transport von Gasflaschen festgestellt werden. Viele Kraftfahrer sind sich immer noch nicht Ihrer besonderen Verantwortung bewusst und setzten damit durch Gedankenlosigkeit und Gleichgültigkeit ihr eigenes und das Leben anderer aufs Spiel.
Dabei ist es unerheblich, ob die Gasflaschen groß oder klein, voll oder leer sind.
Die Erfahrungen bei Kontrollen zeigen, dass Belehrungen und Verwarnungen leider nur wenig beeindrucken. Deshalb müssen bei Zuwiderhandlungen immer wieder hohe Bußgelder verhängt werden.
Damit Sie bei einer Straßenverkehrskontrolle auf der sicheren Seite sind, sollten folgende
Hinweise vor dem Transport von Gasflaschen beachtet werden :
Druckminderer mitsamt Schläuchen müssen entfernt werden
1. Das Flaschenventil muss dicht verschlossen sein
2. Die Verschlussverschraubung muss auf den Ventilanschluss aufgeschraubt sein.
3. Beim Transport muss das Flaschenventil unbedingt durch Aufschrauben der Schutzkappe geschützt sein um ein Abreißen des Ventils bei einem Unfall zu verhindern
4. Auf der Flasche muss gut erkennbar sein, was transportiert wurde bzw. wird
(Der Flaschenaufkleber muss gut sicht- und lesbar sein).
Was muss ich bei meinem Fahrzeug beachten?
Es sind möglichst offene Fahrzeuge zu verwenden.
Bei geschlossenen Fahrzeugen muss ausreichend für die Be- und Entlüftung gesorgt werden.
Wo Flaschen stehend oder liegend transportiert werden, muss für Luftzufuhr gesorgt werden( also mindestens zwei Lüftungsöffnungen), dabei ist mindestens je eine Öffnung im Boden- und Deckenbereich von 100 cm² vorzusehen, die diagonal versetzt im Fahrzeug angeordnet sein müssen.
Auch geöffnete Fenster oder das eingeschaltete Gebläse können für eine Durchlüftung sorgen.
Sollte keine Öffnung vorhanden sein, müssen die Ladetüren des Fahrzeuges mit der Aufschrift
" ACHTUNG, KEINE BELÜFTUNG, VORSICHTIG ÖFFNEN" versehen werden, wobei die Buchstaben mindestens 25 mm hoch sein müssen.
Was muss ich bei der Ladungssicherung beachten?
Am besten wird Gefahrgut an den vorhandenen Fahrzeugeinrichtungen oder am Boden befindlichen Verzurrösen gesichert.
Damit eine Gasflasche bei starken Bremsen, in Kurven oder bei Unfällen nicht zum Geschoss wird,
gilt es folgendes zu beachten:
Gegen Verrutschen, Verrollen, Umfallen und Herabfallen muss diese durch Verzurren gesichert sein. Hierbei sollten fest angebrachte Gestelle an den Wagenwänden mit lösbaren Bügeln, Ketten, Antirutschmatten oder Zurrgurte Verwendung finden.
Ladungssicherungsmittel sind ein "MUSS" eines jeden Fahrzeugführers bei Gefahrguttransporten.
Nicht nur die Gasflaschen, auch Arbeitsmaterialien (Leitern, Kisten, Werkzeuge usw.) müssen vor dem Verrutschen gesichert werden.
Sollten Sie Fragen hinsichtlich der Beförderung gefährlicher Güter haben, wenden Sie sich bitte an
folgende Ansprechpartner beim
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten 1
Puttkamerstr. 16-18
10958 Berlin
Frau Tech – LABO IIIC 31
Herr Hauptmann – LABO IIIC 311
Tel.: (030) 90269-2390 oder 90269-2391 Fax: (030) 90269-2398
e-mail: tech@labo.berlin.de
e-mail: hauptmann@labo.berlin.de

Also nix wegen liegend oder stehend ... ABER belüftet oder offen transportieren.

Gruß aus Rheinhessen, :camp1 Holger

@ Norbert: kannst du mir mal nen Tip geben, wie ich ne pdf hier einfügen kann. Hab es nicht hinbekommen, deswegen der ganze lange Text oben?!

Re: Gasflasche im Camplet

Verfasst: 25.03.2011 09:03
von Jugger64
Hier ist noch mal das von Holger zitierte Merkblatt des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten in Berlin im Original zu sehen.



Es kann auch über diesen Link herunter geladen werden.

Weitere Informationen zum Gefahrguttransport sind auf dieser Seite des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten in Berlin zu finden.

Gruß
Norbert

P.S.: Ich denke mit dieser Darstellung ist dem Urheberrecht des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten in Berlin an diesen Dokumenten ausreichend genüge getan, da die Urheberschaft deutlich erkennbar ist.

Re: Transport von Gasflaschen

Verfasst: 25.03.2011 09:55
von Eifel65
nicht das ich da missverstanden werde,
sollte man gasflaschen im kfz transportieren muß natürlich sorgfalt getragen werden das sie nicht als geschoß durchs fahrzeug fliegen,
das gilt aber grundsätzlich für alle mitgeführten güter,
wobei der gewerbliche einsatz da schon richtige vorrichtungen für haben muß,
liegend dürfen dabei eigentliche alle gas-sorten transportiert werden, bis auf eine ausnahme dürfen sie sogar liegend betrieben werden, die wird allerdings kein camper mit sich führen
mfg
eifel65

Re: Transport von Gasflaschen

Verfasst: 25.03.2011 10:01
von Kamikaze
Also von einem Zwang zur stehenden Lagerung hab' ich in den geposteten Vorschriften nichts lesen können. Da bin ich auch sehr froh drüber, denn ich transportiere die 11kg Flasche immer ganz hinten im Anhänger, natürlich liegend und schön weich auf dem Vorzeltteppich gebettet (und mit anderem Krämpel verkeilt). Hauptsächlich wegen dem Gewicht der Stützlast mache ich das so, in der Deichselbox ist schon ein recht schwerer Kühlschrank, da sind mir die ca. 20kg der vollen Gasflasche einfach zu viel.

vg Ralph

Re: Transport von Gasflaschen

Verfasst: 25.03.2011 10:10
von Esbinze
:hi: , nochmal ich,

Deichselkasten wäre natürlich klasse, bei mir aber nicht umsetzbar, weil Kühlbox integriert und soll auch so bleiben :)

Ein Tipp, wem es ähnlich geht bzw. der keinen Deichselkasten hat:
Ich habe eine Gasflasche in den Staukasten (hinter einem Radkasten) meines Raclet GELEGT mit einer kleinen Halterung, in welche die Schutzkappe gerade reinpasst :!: Zusätzlich noch einen kleinen Spanngurt am Boden, mit dem die Flasche mittig festgezurrt wird ... da rutscht und zurrt nix mehr :idee: Und der TÜV hier fand es in Ordnung. Gilt immer noch als Ladung, weil jederzeit mit leichten Mitteln zu lösen, also keine weiteren Vorschriften ... und wegen Lüftung hat keiner was gesagt :zwinker:

Klappt natürlich auch nur dort, wo ein entsprechender Staukasten vorhanden ist.

Gruß aus dem :sun3: Rheinhessen, :camp1 Holger

Re: Transport von Gasflaschen

Verfasst: 25.03.2011 18:17
von Klappkiste
Moin zusammen,
habe mal eine eine fünf Kilo Flasche ungesichert im Kofferraum transportiert. Es kommt wie es kommen mußte, in der Kurve flog die Flasche um und das Gas strömte mit einem kräftigem Stahl aus. Bremsen und raus waren fast eins, Kofferraum auf und Flasche zudrehen das ging da auch sehr schnell. Zum Glück hatte es sich nicht entzündet, so das nichts weiter passiert ist. Ich weiß leider nicht mehr ob ich die Schutzkappe drauf hatte, ist schon lange her. Manchmal hat man einen Schutzengel aber man soll sich nicht darauf verlassen.
Im Betrieb genommen, muß die Flasche immer stehen. In meiner Firma muß sie gegen Umfallen gesichert sein.
Herzliche Grüße
Rudi :winkend:

Re: Transport von Gasflaschen

Verfasst: 25.03.2011 19:15
von Jugger64
Hallo zusammen,

zum Transport von Gasflaschen gibt es hier übrigens noch ein Thema unseres Forums mit weiteren Informationen aus dem Netz.

Gruß
Norbert