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Erwartungen beim Falterkauf...oder
Verfasst: 17.04.2010 20:32
von Essener09
...ein Kunde, dem man besser nichts verkauft
Wie sind Eure Erwartungen, wenn ihr einen Falter bei einem Händler kauft?? OK, es handelt sich um ein preislich interessantes Ausstellungsstück und ihr seid vielleicht noch nicht unbedingt Fachleute auf dem Gebiet des Falterkaufs.
Also was erwartet ihr?
Wir erwarteten, dass wir das bekommen, was uns im Verkaufsgespräch zugesichert wurde...
Ein einwandfreier Falter Baujahr 07 (das haben wir sogar schriftlich) mit einer zweiflammigen Küche, die uns im Verkausgespräch gezeigt wurde, nicht die Standardküche für diesen Falter, weil die doch zu groß und zu sperrig ist incl. Unterschrank, der zum Abstellen der Küche notwendig ist. Würdet ihr einen neuen TÜV erwarten? Würdet ihr Räder erwarten, die das Baujahr des Fahreugs nicht deutlich überschreiten??
Das waren jedenfalls unsere Erwartungen, als wir unseren Falter neulich abgeholt haben.
Was haben wir bekommen?
Wir haben einen Falter bekommen, der bei erster Ansicht an den Gestellen der Lattenroste Blasenbildung wegen darunter befindlichen Roststellen aufwies (OK, diese sind dann auf unser Drängen hin bearbeitet und neu grundiert worden), Löcher im Boden, da wohl dort auf den Messen eine Galerie montiert worden war (OK, auch hier wurden auf unseren Hinweis hin Schrauben mit Unterlegscheiben zum Verschließen der Löcher angebracht), eine Standardküche, die nicht der entsprach, die uns zugesagt wurde, der Schrank fehlte hier natürlich auch (OK, dafür erhielten wir einige Zusatzutensilien). In der Durchsicht der mitgelieferten Unterlagen zu Hause stellte sich dann heraus, dass der TÜV für den Falter bereits ein Jahr alt war und das Baujahr ein Jahr älter war, als uns verkauft wurde. Auf unseren Hinweis und unsere Beschwerde hin, wurden wir darüber aufgeklärt, dass es sich um die Produktreihe 07 und nicht das Baujahr 07 handelt. Unsere Beschwerde wurde damit abgetan, dass der zuständige Verkäufer schließlich nicht mehr für die Firma tätig wäre, da es mit ihm ständig Probleme gegeben hätte. Unsere Beschwerde wurde damit als erledigt bezeichnet. Einer Auflösung des Kaufvertrages aufgrund falscher Angeben wurde nicht zugestimmt.
Der Händler ist der Meinung, dass WIR Kunden wären, denen man besser nichts verkauft hätte, da das Nachhalten dessen, was im Verkaufsgespräch gesagt wurde und die anschließende Durchsicht der Unterlagen völlig unüblich sei.
OK unser Fehler war wohl uns nicht ALLLES aber auch wirklich ALLES, was uns im Verkaufsgespräch zugesagt wurde, im Vertrag bestätigen zu lasse. Wir werden diesen Fehler nicht mehr machen und möchten jeden, der einen Falter kauft dazu ermutigen genau das zu tun, damit ihr nicht unter so falschen Vorstellungen einen Falter kauft.
Und nun? Waren unsere Erwartungen zu hoch??? Kann man nicht das erwarten, was einem zugesagt wurde?
LG
Annette
Re: Erwartungen beim Falterkauf...oder
Verfasst: 17.04.2010 20:46
von Pfälzer
Hallo Annette,
ich würde einen Anwalt einschalten, und für die Mängel (Wertminderung) ein Teil des Geldes zurück verlangen.
Auch wenn sie den Verkäufer entlassen haben, gibt es immer noch eine Gewährleistung die von dem Händler erfüllt werden muß.
gruss
vom Gerhard aus der Pfalz
Re: Erwartungen beim Falterkauf...oder
Verfasst: 17.04.2010 20:57
von Niels$
Danke für diesen Beitrag! Ich zweifle ja manchmal auch dran, ob ich mit meinen Vorstellungen normal bin. Aber genau Eure Erwartungen hätte ich auch gehabt. Also entweder bin ich normaler als manche von mir behaupten oder wir sind schon 2, die völlig neben der Spur sind.
Niels
Re: Erwartungen beim Falterkauf...oder
Verfasst: 17.04.2010 22:15
von Jonny2002
sehr guter Beitrag,
alles was man aber mündlich abgesprochen hat und dieses nicht auch in schriftlicher Form vorweisen kann, dürfte mit Hilfe eines Rechtsanwaltes auch nicht umbedingt einzuklagen sein.
Ich hätte an Eurer Stelle den Wagen mit diesen Mängeln bzw. Fehlteilen erst gar nicht abgenommen, egal welcher Verkäufer jetzt nicht mehr im Unternehmen ist oder sein soll.
Re: Erwartungen beim Falterkauf...oder
Verfasst: 17.04.2010 22:20
von wurzelprumpf
Ich sei, gewährt mir diese Bitte, in eurem Bund der Dritte (Wilhelm Busch)
Ich hätte den Hänger gar nicht abgenommen! Alleine das falsche Baujahr, dann die Löcher dort, wo keine hingehören, ... Und dann noch der uneinsichtige Händler (darfst du den Namen verraten?)
Auf jeden Fall ein Fall für den Anwalt, würde ich sagen.
Michael
Re: Erwartungen beim Falterkauf...oder
Verfasst: 18.04.2010 12:03
von Niels$
wurzelprumpf hat geschrieben: ... Und dann noch der uneinsichtige Händler (darfst du den Namen verraten?).....
Ich finde das Thema so namenlos erst einmal nicht schlecht. Das verhindert die Verfälschung der Diksussion durch persönliche Sympathien und Abneigungen.
Niels
Re: Erwartungen beim Falterkauf...oder
Verfasst: 18.04.2010 12:53
von Nenette
Hallo Annette,
ich schließe mich meinen Vorrednern an. Auch wir würden uns das so nicht bieten lassen und ggf. einen Anwalt einschalten.
Dass der TÜV nicht neu ist, hatten wir bei einem gebrauchten Auto aber auch schon mal. Das ist m.E. kein Mangel, wenn es nicht vorher abgesprochen wurde.
Rostprobleme und Löcher aber schon!
Habt Ihr nicht zufällig ein Bild o.ä. von der Messe, wo man die andere Küche sehen kann? Vielleicht hilft euch das ja weiter, wenn das nicht schriftlich festgelegt wurde. Ihr habt ja das Ausstellungsstück gekauft, oder?
Liebe Grüße,
Nenette
Re: Erwartungen beim Falterkauf...oder
Verfasst: 18.04.2010 13:24
von Jonny2002
Niels$ hat geschrieben:Ich finde das Thema so namenlos erst einmal nicht schlecht. Das verhindert die Verfälschung der Diksussion durch persönliche Sympathien und Abneigungen.
Niels
...so ganz Namenlos ist es jetzt aber auch nicht, steht schließlich im Profil von wem oder über was hier geschrieben wird.
Re: Erwartungen beim Falterkauf...oder
Verfasst: 18.04.2010 14:19
von Essener09
Vielen Dank für eure zahlreichen Beiträge.
Na, so wirklich im Profil steht ja der Händler nicht, denn einen Vendome kann ich ja an verschiedenen Orten kaufen.
Anwalt, darüber haben wir auch schon nachgedacht. Allerdings hatten wir natürlich auf eine, für beide Seiten gütliche Einigung gehofft. Mal sehen...
Wenn wir einen gebrauchten Falter gekauft hätten, würden wir auch keinen neuen TÜV erwarten, hier ist es aber lediglich ein Ausstellungsstück, also im Prinzip ein Neufahrzeug, das ne Weile irgendwo rumgestanden hat. Leider haben wir ihn nicht vorher gesehen, also nicht gekauft, wie gesehen, sondern gekauft, wie beschrieben.
LG
Annette
Re: Erwartungen beim Falterkauf...oder
Verfasst: 18.04.2010 20:33
von Niels$
jonny2002 hat geschrieben:
...so ganz Namenlos ist es jetzt aber auch nicht, steht schließlich im Profil von wem oder über was hier geschrieben wird.
Das weiß ich und wer sich so halbwegs auskennt weiß auch anhand den Schilderungen schon ziemlich sicher um wen es geht. Trotzdem ist es doch im Moment so ok.
essener09 hat geschrieben:Anwalt, darüber haben wir auch schon nachgedacht. Allerdings hatten wir natürlich auf eine, für beide Seiten gütliche Einigung gehofft. Mal sehen...
Seid Ihr ADAC-Mitglied? Auch ohne Rechtsschutzversicherung bekommt Ihr dann zu Verkehrsrecht und Farzeugkauf eine kostenlose Rechtsberatung. Diese hat mir mal bei Werkstattstreß geholfen. Man hat mir nur empfohlen, ein Exemplar der AGB's zu beschaffen. Als ich dieses haben wollte fragte man mich warum und ich sagte, dass mein Anwalt diese lesen möchte. Plötzlich hatte ich Recht und man hat die Mängel zügig behoben. Das wird in diesem Fall vermutlich nicht greifen, schon gar nicht, wenn man es hier vorher schreibt. Aber es würde helfen die Chancen abzustecken, denn hier können ja schon nicht unwesentliche Kosten entstehen, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat.
Aber eine gütliche Einigung ist natürlich immer das Beste.
essener09 hat geschrieben:Wenn wir einen gebrauchten Falter gekauft hätten, würden wir auch keinen neuen TÜV erwarten, hier ist es aber lediglich ein Ausstellungsstück, also im Prinzip ein Neufahrzeug, das ne Weile irgendwo rumgestanden hat.
Also ich würde es auch nicht zwingend erwarten, aber es gehört bei Händlern eigentlich zum guten Ton. Als ich das Auto meiner Frau abholte wies man mich sogar drauf hin, dass er nur noch ein halbes Jahr TÜV hat. Es war nicht aufgefallen, da es nur ein halbes Jahr alt war, aber als Vorführwagen jährlich zum freundlichen Herrn im Kittel musste. Man hat sich dafür entschuldigt und sofort vermerkt, dass ich zum HU-Ablauf eine kostenlose AU&HU vom Autohaus bekomme, was dann auch problemlos geklappt hat.
Übrigens:
essener09 hat geschrieben:Der Händler ist der Meinung, dass WIR Kunden wären, denen man besser nichts verkauft hätte, da das Nachhalten dessen, was im Verkaufsgespräch gesagt wurde und die anschließende Durchsicht der Unterlagen völlig unüblich sei.
Das heißt ja im Umkehrschluß, man kann mir alles versprechen und muss nichts halten. Nö nö, so gehts ja wohl nicht. Und die Unterlagen werden beim Verkauf versiegelt, damit ich sie nicht einsehen darf. Zumeist ist das ja doch etwas umfangreicher, so dass man bei der Abholung nicht alle Details prüfen kann, also werden die Unterlagen natürlich anschließend durchgesehen!
essener09 hat geschrieben:Unsere Beschwerde wurde damit abgetan, dass der zuständige Verkäufer schließlich nicht mehr für die Firma tätig wäre, da es mit ihm ständig Probleme gegeben hätte. Unsere Beschwerde wurde damit als erledigt bezeichnet..
Auch das geht so nicht! Der Verkäufer handelt im Namen seines Arbeitgebers. Die Firma, also der Arbeitgeber hat Kontrollmechanismen zu betreiben, die ein ordentliches Arbeiten des Verkäufers sicherstellen. Klappt dies nicht, dann steht die Firma dafür gerade. Dafür hat die Firma aber auch den Vorteil den kompletten Erlös nach Belieben zu verwenden, der Verkäufer muss mit seinem Gehalt bzw. seiner Provision zufrieden sein. Ob man sich nun entstandenen Schaden zurückholen kann, ist ja nicht das Problem des Kunden, sondern nur ein Problem zwischen Arbeitgeber und -nehmer.
Re: Erwartungen beim Falterkauf...oder
Verfasst: 18.04.2010 21:40
von Jugger64
Hallo Annette,
es gibt in einem Bericht noch viele andere Dinge wozu ich gerne nachfragen würde, aber ich gehe mal nur auf das hier ein:
essener09 hat geschrieben:... OK, es handelt sich um ein preislich interessantes Ausstellungsstück und ihr seid vielleicht noch nicht unbedingt Fachleute auf dem Gebiet des Falterkaufs. ...
... Würdet ihr einen neuen TÜV erwarten? ...
Ein Ausstellungsstück hat doch i.d.R. noch nie eine Zulassung gehabt. Wie kann dann dann der TÜV abgelaufen sein?
Gruß
Norbert
Re: Erwartungen beim Falterkauf...oder
Verfasst: 18.04.2010 21:50
von Essener09
Jugger64 hat geschrieben:Hallo Annette,
es gibt in einem Bericht noch viele andere Dinge wozu ich gerne nachfragen würde, aber ich gehe mal nur auf das hier ein:
essener09 hat geschrieben:... OK, es handelt sich um ein preislich interessantes Ausstellungsstück und ihr seid vielleicht noch nicht unbedingt Fachleute auf dem Gebiet des Falterkaufs. ...
... Würdet ihr einen neuen TÜV erwarten? ...
Ein Ausstellungsstück hat doch i.d.R. noch nie eine Zulassung gehabt. Wie kann dann dann der TÜV abgelaufen sein?
Gruß
Norbert
Ja, genau...ein Ausstellungsstück hat für uns keinen TÜV, weil es bisher nicht angemeldet war...das ist auch unsere Meinung. Aber siehe da, es kam anders. Ob es eine Zulassung gegeben hat wissen wir nicht (angeblich nicht, wenn es eine gegeben hätte würde es dem Ganzen die Krone aufsetzen), lediglich gibt es einen TÜV Bericht, der ein Jahr alt ist.
Re: Erwartungen beim Falterkauf...oder
Verfasst: 18.04.2010 21:52
von Essener09
Niels$ hat geschrieben:essener09 hat geschrieben:Anwalt, darüber haben wir auch schon nachgedacht. Allerdings hatten wir natürlich auf eine, für beide Seiten gütliche Einigung gehofft. Mal sehen...
Seid Ihr ADAC-Mitglied? Auch ohne Rechtsschutzversicherung bekommt Ihr dann zu Verkehrsrecht und Farzeugkauf eine kostenlose Rechtsberatung.
Danke Niels für den Hinweis. Werden wir morgen direkt mal machen.
Re: Erwartungen beim Falterkauf...oder
Verfasst: 18.04.2010 22:04
von Jugger64
Hallo Annette,
das ist alles sehr suspekt was du da berichtest. In allen Details kann man das hier gar nicht wirklich diskutieren. In dem Fall würde ich auch zu einem Beratungsgespräch mit einem Juristen mit entsprechenden Fachkenntnissen tendieren.
Besonders bedauerlich ist, dass ihr solch schlechte Erfahrungen mit eurem Kauf bei einem "Fachhändler" machen musstet. Eigentlich sollte man erwarten dort in sicheren Händen und nicht den Risiken eines Privatkaufs ausgesetzt zu sein.
Gruß
Norbert
Re: Erwartungen beim Falterkauf...oder
Verfasst: 18.04.2010 22:17
von Niels$
Ob es sich um eine Erstzulassung handelt oder nicht, ist ja im Brief zu erkennen. Ich weiß aber nicht, wie es mit der HU ist, wenn ein Fahrzeug erst 3 oder mehr Jahre nach seiner Herstellung zugelassen wird.
Niels