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Nochmal import aus den NL
Verfasst: 22.03.2006 19:11
von KlappiRappi
Hi.
Bei den meisten Berichten lese ich:
"Schnell mal Kurzzeitkennzeichen besorgt und den Klappi rüber geholt."
Ich dachte für NL gäbe es keine Kurzzeitkennzeichen?
Wie würdet ihr das am einfsachsten machen?
Trailer für Holland und Kennzeichen für Deutschland?
Dirk
Verfasst: 22.03.2006 19:52
von Brüllmücke
MOIN !!
Weis ja nicht was die Holländer für regeln haben.Aber wenn ein Fahrzeug,hier wohl nen Falter überführt werden
soll nach Deutschland spricht nix dagegen.
Ich würd mich mal bei der Zulassungsstelle,da muss das Kurzzeitkennzeichen ja geholt werden,erkundigen.
Ist mit sicherheit einfacher und günstiger als nen
Trailer oder grosser Hänger !!!
Hab vor kurzen nen Auto aus HH(250km von uns) geholt mit Kurzzeit.
Einfacher gehts nicht.
mfg HOLGER
Verfasst: 22.03.2006 20:31
von Froggy
Ich habe mir im letzten Jahr auch einen Jamet Arizona aus den NL geholt
Ich kann Euch nur Abraten Falter mit Kurzzeitkennzeichen aus den NL zu holen, da diese nur innerhalb der BRD zugelassen sind.
Selbst die Roten Kennzeichen sind nur noch innerhalb Deutschlands zugelassen.
Wer also einen Falter aus den NL holen will, muss den Falter entweder mit einem Transportanhänger holen oder den Verkäufer bitten, den Falter bis über die Grenze zu ziehen, damit man dann mit Kurzzeitkennzeichen weiter fahren kann.
Oder man muss sich bei der NL-Verkehrszentrale ein Ausfuhrkennzeichen besorgen, wie das abläuft kann ich leider nicht sagen, da ich mir einen Trailer für 20 Euro besorgt habe und meinen Falter so geholt habe.
Laut Aussage der Zulassungsstelle wird der Missbrauch der Kurzzeit- oder Roten Kennzeichen mit schmerzlichen Bussgeldern bestraft.
man liest sich
Froggy
Antwort
Verfasst: 22.03.2006 21:04
von KlappiRappi
Hi.
Danke für die Antworten
Das war es was ich hören wollte (oder auch nicht

)
Also Trailer.
Dirk
Verfasst: 23.03.2006 09:20
von lexilachs
Einen schoenen guten Tag!
Ich habe mir im November letzten Jahres einen Faltcaravan aus den Niederlanden besorgt und diesen mittels Kurzkennzeichen ueberfuehrt.
Vorher habe ich mir von meiner Versicherung versichern lassen, dass ich im Ausland Kurzzeitkennzeichen benutzen darf und dementschprechend auch versichert bin.
MfG
lexilachs
Versicherung
Verfasst: 23.03.2006 10:31
von KlappiRappi
Moin.
Danke lexilachs.
Welche Versicherung war das denn?
Dirk
Verfasst: 23.03.2006 10:41
von lexilachs
Ich bin mit meinem Kfz und dem Anhaenger bei der LVM versichert. Bei anderen Versicherungen ist das sicherlich genauso.
Verfasst: 23.03.2006 21:28
von Brüllmücke
MOIN !!
Hab da was gefunden !!
http://www.jena.de/verwalt/b_amt/kfz/html/kurzzeitkennzeichen.htm
Hoffe das ich da nicht gegen irgenwelche Regeln verstose!!
mfg HOLGER
Verfasst: 23.03.2006 21:46
von Rod
Hallo Brüllmücke,
der Link verstößt gegen nix.
Interessant, nach den (nicht rechtsverbindlichen) Informationen der Stadtverwaltung Jena werden die deutschen Kurzzeitkennzeichen z. B. in den Niederlanden zumindest geduldet. Das würde sich mit den Erfahrungen von Lexilachs decken. Dessen Versicherung ihm gesagt hatte, dass er den Klapper mit dem Kurzzeitkennzeichen aus Holland überführen kann.
Beste Grüße, Rod