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Vollabnahme geschafft -> nu ist er angemeldet Export

Verfasst: 20.07.2009 18:36
von soulfly1976
Moin moin,

nach langem Mitlesen und Tipps holen, haben wir einen Rapido Export matic in Holland gekauft....natürlich von privat.

Also, den Rapido mit Kurzzeitkennzeichen nach Hamburg geholt, dann ab zum TÜV....oh je. Naja, die Nebelschlussleuchte funktionierte nicht, die Auflaufbremse auch nicht und die Reifen waren für eine 100er-Zulassung zu alt.

Etwas geknickt haben wir dann die Auflaufbremse gängig gemacht und neue Reifen aufziehen lassen. Die Nebelschlussleuchte war ohne jegliche Verkabelung von unseren niederländischen Vorbesitzern einfach nur aufgeschraubt. Also haben wir die Leuchte abgeschraubt :D

Dann nochmal zum TÜV und siehe da: es hat alles geklappt!!!

Heute habe ich ihn dann endlich zugelassen. Der Platz, den wir duch das ABschrauben der Nebelschlussleuchte gewonnen haben, brauchen wir auch....nämlich für den 100er-Aufkleber. Jetzt steht er seelig in der Garage und wartet bis es nächste Woche in den Urlaub geht.... :klappi:

E N D L I C H !!!!

Ich wollte mich auch nur nochmal schnell für eure guten und hilfreichen Tipps bedanken...

Viele Grüße aus dem Norden

René

Re: Vollabnahme geschafft -> nu ist er angemeldet Export

Verfasst: 20.07.2009 18:55
von cipsygirl
Hallo Rene,

Einen schönen Urlaub wünsche ich Dir ,und auch eine Knitterfreie Fahrt.
PS Wohin gehts?

Ganz liebe Grüße
Manuela

Re: Vollabnahme geschafft -> nu ist er angemeldet Export

Verfasst: 20.07.2009 19:56
von Franzose
schliesse mich Manuela an :D

Re: Vollabnahme geschafft -> nu ist er angemeldet Export

Verfasst: 20.07.2009 21:12
von Campingfamilie
Herzlich willkommen bei den norddeutschen Rapido-Freunden :mrgreen: - so langsam müssten eigentlich die Preise in NL anziehen, bei den Massen, die schon nach Deutschland verkauft wurden!

Viel Spaß im Urlaub- wir sind nächste Woche auch mit dem Rapido unterwegs !
Mal kurz Freunde besuchen- kein Problem dank Rapido !

Thomas

Re: Vollabnahme geschafft -> nu ist er angemeldet Export

Verfasst: 20.07.2009 21:32
von Vendömchen
soulfly1976 hat geschrieben:...... Also haben wir die Leuchte abgeschraubt :D

Dann nochmal zum TÜV und siehe da: es hat alles geklappt!!!

Hallo René,
dem TÜV ist es egal, ob du eine Nebelleuchte hast oder nicht, der Polizei aber nicht.


§53d STVZO Nebelschlußleuchten
....
(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.


Viel Spaß
Thorsten

Re: Vollabnahme geschafft -> nu ist er angemeldet Export

Verfasst: 20.07.2009 23:23
von awh2cv
Richtig Thorsten
vendömchen hat geschrieben:(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.
Stimmt so ab 1992,(inkrafttreten der Regelung) Fahrzeuge die davor zugelassen waren müssen nicht aber dürfen.
Meine Ente hat keine und mein Rappi auch nicht
Brauche auch den Pol im Stecker für dauerpluss für die Kühlbox

mit unterbeleuchteten Grüßen
armin

Re: Vollabnahme geschafft -> nu ist er angemeldet Export

Verfasst: 21.07.2009 17:53
von Vendömchen
Hallo Armin,

wenn er aus NL kam (ohne Zulassung) und Vollabnahme hat, ist er doch Erstzulassung 2009. :lol:

Spaß beiseite, da stand nichts von Ausnahmen.
Und nun?

Gruß
Thorsten

Re: Vollabnahme geschafft -> nu ist er angemeldet Export

Verfasst: 21.07.2009 19:07
von awh2cv
Hallo Thorsten

Ist auch keine Ausnahme ist Standard,
Wenn ein Fahrzeug einmal zugelassen war
kann Ihm das nicht mehr aberkannt werden
Deshalb dürfen Fahrzeuge aus den frühen 70ern
immernoch ohne Sicherheitsgurt fahren
Haken an der Sache eine Neuzulassung kann verweigert werden.
Habe von Leuten gehört die Enten des letzten Baujahrs gekauft und eingelagert haben
Wollten sie jetzt zulassen, Pustekuchen ohne Kat keine Zulassung
vendömchen hat geschrieben:wenn er aus NL kam (ohne Zulassung) und Vollabnahme hat, ist er doch Erstzulassung 2009. :lol:
Genau dass könnte also zum Stolperstein werden, wenn sie es merken.
Würde aber keine schlafenden Hunde wecken,
ist er erst mal zugelassen kannst du dich aufs Baujahr berufen.
also Pssst nicht auffallen

mit verschwiegenen Grüßen
armin