Probleme bei der Anmeldung meines Paradiso/Habs geschafft!
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Probleme bei der Anmeldung meines Paradiso/Habs geschafft!
Hallo liebe Forengemende,
vielleicht hat jemand von euch eine Idee und kann mir weiterhelfen:
Ich habe mir bei Ebay einen Paradiso Klappwohnwagen ersteigert, den ich gerade wieder aufbaue. Dieser Anhänger wurde ohne Papiere verkauft. Ich habe schon vor dem Kauf gegoogelt und festgestellt, dass es wohl ohne Probleme zu einer Neuanmeldung kommen kann. Jetzt hat unsere Zulassungsbehörde gemeint, dass der Vorbesitzer eine Verlustmeldung über die Papiere machen soll. Angeblich war die Verkäuferin auf ihrer Zulassungsstelle in Mutterstadt und hat dort eine solche Verlustmeldung nicht machen können. Auch bei einer Vorspache beim dortigen TÜV hiess es, dass sei ja kein Problem, da es sich um einen Oldie handelt und dieser ohne Probleme (Nach Vollabnahme §21) wieder zugelassen werden kann. Aber meine Zulassungsstelle sieht das ein bischen anders.
Ich weiss nicht mehr, was ich noch machen soll, dass mir dieser Anhänger zugelassen wird! Kann mir jemand vielleicht helfen? Hat schon mal jemand ein ähnliches Problem gehabt? Ich bin für jede Hilfe extrem dankbar!!!
vielleicht hat jemand von euch eine Idee und kann mir weiterhelfen:
Ich habe mir bei Ebay einen Paradiso Klappwohnwagen ersteigert, den ich gerade wieder aufbaue. Dieser Anhänger wurde ohne Papiere verkauft. Ich habe schon vor dem Kauf gegoogelt und festgestellt, dass es wohl ohne Probleme zu einer Neuanmeldung kommen kann. Jetzt hat unsere Zulassungsbehörde gemeint, dass der Vorbesitzer eine Verlustmeldung über die Papiere machen soll. Angeblich war die Verkäuferin auf ihrer Zulassungsstelle in Mutterstadt und hat dort eine solche Verlustmeldung nicht machen können. Auch bei einer Vorspache beim dortigen TÜV hiess es, dass sei ja kein Problem, da es sich um einen Oldie handelt und dieser ohne Probleme (Nach Vollabnahme §21) wieder zugelassen werden kann. Aber meine Zulassungsstelle sieht das ein bischen anders.
Ich weiss nicht mehr, was ich noch machen soll, dass mir dieser Anhänger zugelassen wird! Kann mir jemand vielleicht helfen? Hat schon mal jemand ein ähnliches Problem gehabt? Ich bin für jede Hilfe extrem dankbar!!!
Zuletzt geändert von T4 Camper am 17.08.2009 14:41, insgesamt 2-mal geändert.
Gruß
Hendrik
Der mit einem Paradiso kämpft!
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Re: Probleme bei der Anmeldung
Hallo,
als erstes würde ich drauf bestehen, die Ablehnung schriftlich zu bekommen. Dann kannst Du auch Rechtsmittel dagegen einlegen. Davor werden sie sich scheuen und das tun, was sie längst hätten tun sollen: Den Behördenleiter fragen.
Ist der Hänger an- oder abgemeldet? Wenn er zugelassen ist, hat der Vorbesitzer eine Verlustmeldung abzugeben. Du kannst ihn auch abmelden, egal wo, und den Verlust der Papiere angeben. Bei der Abmeldung fragt normalerweise kein Schwein, wer Du bist. Vermutlich gibts eine Sperrfrist für das Aufgebot des Briefes.
Ist er abgemeldet, muß ihn Deine Zula mit Eigentumsnachweis, also z.B. Kaufvertrag und §21-Gutachten zulassen. So kenne ich es.
Gruß
Michael
als erstes würde ich drauf bestehen, die Ablehnung schriftlich zu bekommen. Dann kannst Du auch Rechtsmittel dagegen einlegen. Davor werden sie sich scheuen und das tun, was sie längst hätten tun sollen: Den Behördenleiter fragen.
Ist der Hänger an- oder abgemeldet? Wenn er zugelassen ist, hat der Vorbesitzer eine Verlustmeldung abzugeben. Du kannst ihn auch abmelden, egal wo, und den Verlust der Papiere angeben. Bei der Abmeldung fragt normalerweise kein Schwein, wer Du bist. Vermutlich gibts eine Sperrfrist für das Aufgebot des Briefes.
Ist er abgemeldet, muß ihn Deine Zula mit Eigentumsnachweis, also z.B. Kaufvertrag und §21-Gutachten zulassen. So kenne ich es.
Gruß
Michael
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Re: Probleme bei der Anmeldung
Der Paradiso war wohl vor meiner Verkäuferin zugelassen, aber danach nicht mehr, und das ist mind. 2 Jahre her. Ich habe das Hängerle unangemeldet übernommen. Was die Ablehnung angeht, so kann es aber auch sein, dass die Verkäuferin wohl zu faul war dort hin zu gehen und es wohl als Ausrede benützt. Leider habe ich nicht die Zeit selbst nach Mutterstadt zu fahren und die Frau evtl. selbst zur Zulassungsstelle zu fahren. Und ich will mit Frau und Hund im September mit dem Paradiso in Urlaub fahren (auch wenn bis dahin viel zu tun ist ). Und dann will ich ihn zugelassen haben!
Gruß
Hendrik
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Re: Probleme bei der Anmeldung
Wenn der Hänger abgemeldet ist, kann die Verkäuferin auch nix mehr machen. Es gibt ja keinen Nachweis mehr, daß es ihrer war oder noch ist. Du könntest ja auch nicht einfach für das Auto Deines Nachbarn, das Du ihm vor 5 Jahren verkauft hast, eine Verlustmeldung machen.
Das Abmelden ging ja nur mit Papieren oder einer Verlustmeldung. Da sie keine Verlustmeldung gemacht hat, hatte sie damals die Papiere noch.
Deine Behörde ist in der Pflicht. Und das ist ein alltäglicher Vorgang, denn viele Fahrzeuge werden geerbt oder verschenkt, ohne Papiere. Jeder Kreis hat normalerweise mehrere Zulassungsstellen. Geh in die größte und dahin, wo der Behördenleiter sitzt.
Gruß
Michael
Das Abmelden ging ja nur mit Papieren oder einer Verlustmeldung. Da sie keine Verlustmeldung gemacht hat, hatte sie damals die Papiere noch.
Deine Behörde ist in der Pflicht. Und das ist ein alltäglicher Vorgang, denn viele Fahrzeuge werden geerbt oder verschenkt, ohne Papiere. Jeder Kreis hat normalerweise mehrere Zulassungsstellen. Geh in die größte und dahin, wo der Behördenleiter sitzt.
Gruß
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Re: Probleme bei der Anmeldung
Mit dem Behördenleiter habe ich telefoniert und der hat mit diese Auflagen ja gemacht. Er hat mir gesagt, dass er den Hänger erst zugelassen werden kann, wenn eine Verlustmeldung des Vorbesitzers da ist. Der Vorvorbesitzer, der den Paradiso noch in Betrieb hatte, ist verstorben. Eigentlich hätte ich gem. Behördenleiter von dem die Verlustmeldung gebraucht, da dieser als letztes das Fahrzeug angemeldet hatte. Es muss auch in dem zuletzt gemeldeten Zulassungsstelle erfolgen. So die Aussage des Dienststellenleiters der Zulassungsstelle in Friedberg.Sierra hat geschrieben:Wenn der Hänger abgemeldet ist, kann die Verkäuferin auch nix mehr machen. Es gibt ja keinen Nachweis mehr, daß es ihrer war oder noch ist. Du könntest ja auch nicht einfach für das Auto Deines Nachbarn, das Du ihm vor 5 Jahren verkauft hast, eine Verlustmeldung machen.
Das Abmelden ging ja nur mit Papieren oder einer Verlustmeldung. Da sie keine Verlustmeldung gemacht hat, hatte sie damals die Papiere noch.
Deine Behörde ist in der Pflicht. Und das ist ein alltäglicher Vorgang, denn viele Fahrzeuge werden geerbt oder verschenkt, ohne Papiere. Jeder Kreis hat normalerweise mehrere Zulassungsstellen. Geh in die größte und dahin, wo der Behördenleiter sitzt.
Gruß
Michael
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Hendrik
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Re: Probleme bei der Anmeldung
Hallo Hendrik,
Die Daten deines Hängers sind beim KBA 7 Jahre ab Abmeldung gespeichert. Mittels Fahrgestellnummer solltest du beim KBA anfragen und dein Problem schildern. Eine normale HU (z.B. von DEKRA/ GTÜ) reicht m.E. hierbei aus.
Wäre der Hänger die letzten 7 Jahre nicht in Deutschland zugelassen, bräuchtest du eine Vollabnahme des TÜV (Westdeutschland), bzw der DEKRA (Ostdeutschland) bei der du eben die notwendigen Papiere für eine Zulassung erhalten würdest. WÄHREND der Anmeldung müsste in diesem Falle nun der Sachbearbeiter mittels der Fahrgestellnummer oder des Namens des verstorbenen Vorvorbesitzers oder des letztbekannten Kennzeichens beim KBA eine (gebührenfreie) Onlineabfrage (Unbedenklichkeitsbescheinigung) starten.
Hierbei würde er die Historie des Hängers erfahren, ob er z.B. gestohlen wurde.
Das wusste mein Sachbearbeiter leider auch nicht, der hiesige Behördenleiter leider auch nicht.
(Auszug aus der kba-homepage: Die Abteilung Zentrale Register fährt viergleisig. Ihre Kernaufgabe liegt in der Registrierung und Auskunftserteilung zu allem "was fährt". Ein ganz wichtiger Aspekt ist die europaweite Auskunftserteilung.)
Gruß und Zuversicht
Thorsten
...sind Behördenleiter nicht alle ein bißchen...Bluna?Der Vorvorbesitzer, der den Paradiso noch in Betrieb hatte, ist verstorben. Eigentlich hätte ich gem. Behördenleiter von dem die Verlustmeldung gebraucht,
Die Daten deines Hängers sind beim KBA 7 Jahre ab Abmeldung gespeichert. Mittels Fahrgestellnummer solltest du beim KBA anfragen und dein Problem schildern. Eine normale HU (z.B. von DEKRA/ GTÜ) reicht m.E. hierbei aus.
Wäre der Hänger die letzten 7 Jahre nicht in Deutschland zugelassen, bräuchtest du eine Vollabnahme des TÜV (Westdeutschland), bzw der DEKRA (Ostdeutschland) bei der du eben die notwendigen Papiere für eine Zulassung erhalten würdest. WÄHREND der Anmeldung müsste in diesem Falle nun der Sachbearbeiter mittels der Fahrgestellnummer oder des Namens des verstorbenen Vorvorbesitzers oder des letztbekannten Kennzeichens beim KBA eine (gebührenfreie) Onlineabfrage (Unbedenklichkeitsbescheinigung) starten.
Hierbei würde er die Historie des Hängers erfahren, ob er z.B. gestohlen wurde.
Das wusste mein Sachbearbeiter leider auch nicht, der hiesige Behördenleiter leider auch nicht.
(Auszug aus der kba-homepage: Die Abteilung Zentrale Register fährt viergleisig. Ihre Kernaufgabe liegt in der Registrierung und Auskunftserteilung zu allem "was fährt". Ein ganz wichtiger Aspekt ist die europaweite Auskunftserteilung.)
Gruß und Zuversicht
Thorsten
Tanz mal drüber nach
Re: Probleme bei der Anmeldung
: kopfschüttelnd: Ich glaube ich sehe mal ab von ein Immigration nach Deutschland. So slecht haben wir es bei uns in NL anscheinend noch nicht.
Christiaan
Christiaan
Zuletzt geändert von Christiaan am 06.07.2009 22:54, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Probleme bei der Anmeldung
Dann herzliches Beileid zu diesem Behördenleiter.
Er soll Dir das schriftlich geben, dagegen legst Du Rechtsmittel ein. Das dürfte für Dich ohne Risiko sein, denn die vom Behördenleiter vorgegebene Vorgehensweise ist nicht im Einklang der mir bekannten Vorschriften.
Mittlerweile verfallen Briefe überhaupt nicht mehr, die 7-Jahres-Regel gilt nimmer. Brief da - nur HU nötig. Brief weg, §21 nötig.
Du mußt bei fehlendem Brief jedoch einen Eigentumsnachweis erbringen. Entweder durch Kaufvertrag, oder mangels dessen, eine eidesstattliche Erklärung abgeben, daß die Kiste Dir gehört. Alles normaler Behördenalltag.
Gruß
Michael
Er soll Dir das schriftlich geben, dagegen legst Du Rechtsmittel ein. Das dürfte für Dich ohne Risiko sein, denn die vom Behördenleiter vorgegebene Vorgehensweise ist nicht im Einklang der mir bekannten Vorschriften.
Mittlerweile verfallen Briefe überhaupt nicht mehr, die 7-Jahres-Regel gilt nimmer. Brief da - nur HU nötig. Brief weg, §21 nötig.
Du mußt bei fehlendem Brief jedoch einen Eigentumsnachweis erbringen. Entweder durch Kaufvertrag, oder mangels dessen, eine eidesstattliche Erklärung abgeben, daß die Kiste Dir gehört. Alles normaler Behördenalltag.
Gruß
Michael
Zuletzt geändert von Sierra am 07.07.2009 10:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Probleme bei der Anmeldung
Danke für die vielen Antworten.
Hat jemand einen Verweis auf die Vorschriften, die das alles regeln? Ich habe das Netz (leider ohne Erfolg ) schon durchsucht. KBA hatte ich auch schon angeschrieben, aber die haben mich darauf verwiesen, dass ich diese Unbedenklichkeitserklärung bei denen nicht mehr bekomme, sondern diese im Bedarfsfall von den ZUlassungsstellen direkt angefordert würde.
Hat jemand einen Verweis auf die Vorschriften, die das alles regeln? Ich habe das Netz (leider ohne Erfolg ) schon durchsucht. KBA hatte ich auch schon angeschrieben, aber die haben mich darauf verwiesen, dass ich diese Unbedenklichkeitserklärung bei denen nicht mehr bekomme, sondern diese im Bedarfsfall von den ZUlassungsstellen direkt angefordert würde.
Gruß
Hendrik
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Re: Probleme bei der Anmeldung
Das ist richtig, die Unbedenklichkeitsbescheinigung fragen die Zulas online ab. Das ist ein automatischer Vorgang, kostet weder Zeit noch Geld.
Mit den Vorschriftstexten kann ich Dir leider nicht weiterhelfen. Bist Du zufällig in einem Automobilclub? Vllt. noch Rechtsschutz oder Rechtsberatung? Dann frag doch da mal nach.
Gruß
Michael
Mit den Vorschriftstexten kann ich Dir leider nicht weiterhelfen. Bist Du zufällig in einem Automobilclub? Vllt. noch Rechtsschutz oder Rechtsberatung? Dann frag doch da mal nach.
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Michael
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Re: Probleme bei der Anmeldung
Offtopic:
[quote="Sierra"]Mittlerweile verfallen Briefe überhaupt nicht mehr, die 7-Jahres-Regel gilt nimmer.[/quote]
Huch, wo hast du die (gute!) Info her? Wäre für meinen Sierra ja ideal!
[quote="Sierra"]Mittlerweile verfallen Briefe überhaupt nicht mehr, die 7-Jahres-Regel gilt nimmer.[/quote]
Huch, wo hast du die (gute!) Info her? Wäre für meinen Sierra ja ideal!
Gruss Per
Zwinge keinen zu seinem Glück
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Re: Probleme bei der Anmeldung meines Paradiso
Das kann ich nur bestätigen- Notfalls solltest Du Dir den Vorgesetzten des Vorgesetzten geben lassen...
Seit dem wir das gemacht haben, haben wir inzwischen im §21-Verfahren 6 Rapidos aus NL (immer ohne Papiere !!!) problemlos zugelassen bekommen.
Inzwischen kennen die mich auf der Zulassungsstelle schon persönlich...
Und: Es gibt auch nette und kompetente, sachkundige Mitarbeiter.
Ist zwar sicher nicht bei Dir um die Ecke- aber in Eckernförde gehts jetzt super !
Thomas
Seit dem wir das gemacht haben, haben wir inzwischen im §21-Verfahren 6 Rapidos aus NL (immer ohne Papiere !!!) problemlos zugelassen bekommen.
Inzwischen kennen die mich auf der Zulassungsstelle schon persönlich...
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Ist zwar sicher nicht bei Dir um die Ecke- aber in Eckernförde gehts jetzt super !
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https://www.classic-camping-freunde : Interessengemeinschaft für alle Freunde historischen Campings
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Re: Probleme bei der Anmeldung meines Paradiso
Hallo Per,
eigene Erfahrung von vor 3 Wochen.
Und das mit den Mädels der Zula im April so abgeklärt. Ganz ohne Behördenleiter.
Der Traktor war seit 1986 abgemeldet, der Brief vorhanden und nicht "ungültig" gestempelt oder geschnitten. Also gültig.
Daß es so klappen könnte, hab ich im Okt. letzten Jahres mit dem Falter erfahren. Der §21 war umsonst, HU hätte gereicht. Denn es war ein alter Brief vorhanden.
Lt. EU-Recht verfallen Briefe überhaupt nicht. Nachdem das bei uns 2007 von 18 Monate auf 7 Jahre geändert wurde, haben sie wohl klammheimlich nochmal nachgebessert und die Verfallsgrenze generell abgeschafft.
Gruß
Michael
eigene Erfahrung von vor 3 Wochen.
Und das mit den Mädels der Zula im April so abgeklärt. Ganz ohne Behördenleiter.
Der Traktor war seit 1986 abgemeldet, der Brief vorhanden und nicht "ungültig" gestempelt oder geschnitten. Also gültig.
Daß es so klappen könnte, hab ich im Okt. letzten Jahres mit dem Falter erfahren. Der §21 war umsonst, HU hätte gereicht. Denn es war ein alter Brief vorhanden.
Lt. EU-Recht verfallen Briefe überhaupt nicht. Nachdem das bei uns 2007 von 18 Monate auf 7 Jahre geändert wurde, haben sie wohl klammheimlich nochmal nachgebessert und die Verfallsgrenze generell abgeschafft.
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Michael
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Re: Probleme bei der Anmeldung meines Paradiso
So, heute habe ich diverse Telefonate getätigt, und zwar als erstes mit der Zulassungsstelle in Ludwigshafen/Stadt. Dort kontten die mir nicht helfen und sie konnte auch nicht glauben, dassdie FIN nur 5-stellig sein sol. Dann haben sie mich an die Zulassungsstelle LU-Kreis verwiesen. Da konnte man mir doch ein bischen weiterhelfen. Auch hier erst mal ungläubiges Gemurmel am Telefon, dass die FIN doch nicht nur 5 Stellen haben kann. Aber der Computer betsätigte dann meinen Paradiso und man konnte mir zumindest schon mal das ehemalige Kennzeichen nennen. Also ich dann in Mannheim angerufen, da dort das letzte Mal angemeldet. Ich hatte dann eine sehr nette Dame am Telefon, der ich dann (zum 5. Mal heute) erklärte, wo mein Problem liegt. Ich habe einen Paradiso gekauft und der letzte Beitzer, der den Paradiso angemeldet hatte, ist verstorben und ich kenne auch keine erben. Die Verkäuferin jetzt hat nie Papiere erhalten. Sie meinte dann, eigentlich könnte man mir einen neuen Brief ausstellen, aber hierfür müsste ich persönlich nach MA fahren. Das mache ich natürlich gerne, wenn ich der Bürokratie in FB entkommen kann. Aber sie meinte, ich solle morgen noch mal anrufen und mit ihrer Vorgesetzten reden, aber das sollte wohl klappen. Ansonsten soll ich die Vorbesitzerin mit hin bringen und dann soll sie notfalls eine Verlustmeldung machen. Aber still gelegt wurde er 2007, also keine Vollabnahme erforderlich! Das war dann die 2.beste Nachricht heute. Ich halte euch auf dem Laufenden wie es weiter geht.
Gruß
Hendrik
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Re: Probleme bei der Anmeldung meines Paradiso
Gute Nachrichten, obwohl es mir sehr nach Beutelschneiderei aussieht.
Nach der Verlustmeldung ist eine Wartefrist einzuhalten. Um die kämst Du bei einer einfachen Neuausstellung herum.
Die Vorgehensweise scheint mir sehr hausgestrickt zu sein. Aber wenn es schließlich zum Ziel führt ...
Immerhin hast Du bei der FIN zwei Stellen mehr als ich. Das wollten sie auch nicht glauben.
Gruß
Michael
Nach der Verlustmeldung ist eine Wartefrist einzuhalten. Um die kämst Du bei einer einfachen Neuausstellung herum.
Die Vorgehensweise scheint mir sehr hausgestrickt zu sein. Aber wenn es schließlich zum Ziel führt ...
Immerhin hast Du bei der FIN zwei Stellen mehr als ich. Das wollten sie auch nicht glauben.
Gruß
Michael
Zuletzt geändert von Sierra am 08.07.2009 18:57, insgesamt 1-mal geändert.