Falter- und Klappereinfuhr aus den Niederlanden
Verfasst: 26.06.2009 19:37
Falter- und Klappereinfuhr aus den Niederlanden
Hallo liebe Forumsfreunde,
da sich in der letzten Zeit die Fragen zur Einfuhr von Faltern und Klappern aus den Niederlanden häufen, wollte ich Euch das Ergebnis meiner Recherchen erläutern.
Dies betrifft in der Regel die Falter und Klapper mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 750 KG, da diese bekanntlich in den Niederlanden keine eigenen Fahrzeugpapiere benötigen.
Diesbezüglich habe ich mal eine Anfrage an die DEKRA geschickt.
Anfrage an die DEKRA:
Hallo,
wenn ich aus den Niederlanden einen gebrauchten, bzw. neuen Anhänger bis 750 KG zulässigem Gesamtgewicht nach Deutschland einführen möchte, benötige ich ja entsprechende Fahrzeugpapiere, die es in der Gewichtsklasse allerdings in den Niederlanden nicht gibt.
Welche Unterlagen benötige ich dafür, bzw. wie erhalte ich die für die Anmeldung nötigen Papiere?
Mit freundlichen Grüßen
……
Antwort von der Dekra Mönchengladbach
Sehr geehrter Herr …..
1. Zunächst einmal muss das Fahrzeug beim Zoll angemeldet werden und eine Zolldeklaration gemacht werden. Da hat die Dekra nichts mit zu tun.
Wenn Sie ein COC-Papier besitzen, d.h. eine Betriebserlaubnis, können Sie zur DEKRA kommen und eine Hauptuntersuchung machen lassen u. auch ggf. ein Datenblatt ausstellen lassen.
Ohne Vorhandensein eines COC-Papiers müssen Sie zum TÜV fahren und der TÜV macht eine Untersuchung nach § 21 StVZO.
Wenn es sich um die Einführung eines Neufahrzeuges handelt, kann die DEKRA ab Juni ebenfalls diese Dienstleistung durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
………………………….
Bitte beachtet jedoch, dass dieses Verfahren in einigen östlichen Bundesländern ebenfalls von der DEKRA durchgeführt werden darf.
§ 21 der StVZO besagt:
§21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge
Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so hat der Hersteller oder ein anderer Verfügungsberechtigter die Betriebserlaubnis bei der Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zu beantragen. Bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen ist der Behörde mit dem Antrag ein Fahrzeugbrief vorzulegen; der Vordruck für den Brief kann von der Zulassungsbehörde bezogen werden. Mit dem Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis ist der Zulassungsbehörde das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr vorzulegen. Das Gutachten muss die technische Beschreibung des Fahrzeugs in dem Umfang enthalten, der für die Ausfertigung des Fahrzeugscheins erforderlich ist. In dem Gutachten bescheinigt der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr, dass er das Fahrzeug im Gutachten richtig beschrieben hat und dass das Fahrzeug vorschriftsmäßig ist; die Angaben aus dem Gutachten überträgt die Zulassungsbehörde in den Fahrzeugschein und, soweit vorgesehen, in den Fahrzeugbrief. Hängt die Erteilung der Betriebserlaubnis von der Genehmigung einer Ausnahme ab, so müssen die Ausnahme und die genehmigende Behörde im Brief bezeichnet sein. Abweichend von Satz 2 bedarf es für Fahrzeuge, die für die Bundeswehr zugelassen werden, nicht der Vorlage eines Fahrzeugbriefs, wenn ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr eine Datenbestätigung entsprechend Muster 2d ausstellt.
Hier nun die Erfahrungen unserer Forumsmitglieder:
Für die Abholung:
- generell einen Kaufvertrag ausfüllen
- Anhänger für den Transport, oder
- Kurzzeitkennzeichen (in den Niederlanden toleriert)
Für die TÜV-Vollabnahme:
- gültiger, vollständig ausgefüllter Kaufvertrag (hier im Downloadbereich)
- den Hänger (evtl. die vorhandene Fahrgestellnummer von Farbe befreien und leserlich machen)
- eventuell eine KFZ-Briefkopie des gleichen Anhängertyps (nicht zwingend notwendig)
- Gebühren beim TÜV - Nord 91,27 €
Für die Anmeldung:
- Versicherungsbestätigung (früher Versicherungsdoppelkarte)
- Gutachten des TÜV gemäß § 21 der StVZO
- Personalausweis, evtl. Vollmacht, falls auf anderen Namen zugelassen werden soll
Bezüglich einer gewünschten KFZ-Briefkopie kann man unsere Mitgliederliste durchschauen und dann den Besitzer eines typengleichen Anhängers direkt um eine Kopie seines KFZ-Briefes bitten.
Verliert bitte nicht die Geduld, wenn Ihr trotzdem an schlecht informierte Mitarbeiter eines Straßenverkehrsamtes geratet, die utopische Bescheinigungen verlangen.
Euer Stefan
Ps: Danke auch an Udo fürs drübersehen
Hallo liebe Forumsfreunde,
da sich in der letzten Zeit die Fragen zur Einfuhr von Faltern und Klappern aus den Niederlanden häufen, wollte ich Euch das Ergebnis meiner Recherchen erläutern.
Dies betrifft in der Regel die Falter und Klapper mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 750 KG, da diese bekanntlich in den Niederlanden keine eigenen Fahrzeugpapiere benötigen.
Diesbezüglich habe ich mal eine Anfrage an die DEKRA geschickt.
Anfrage an die DEKRA:
Hallo,
wenn ich aus den Niederlanden einen gebrauchten, bzw. neuen Anhänger bis 750 KG zulässigem Gesamtgewicht nach Deutschland einführen möchte, benötige ich ja entsprechende Fahrzeugpapiere, die es in der Gewichtsklasse allerdings in den Niederlanden nicht gibt.
Welche Unterlagen benötige ich dafür, bzw. wie erhalte ich die für die Anmeldung nötigen Papiere?
Mit freundlichen Grüßen
……
Antwort von der Dekra Mönchengladbach
Sehr geehrter Herr …..
1. Zunächst einmal muss das Fahrzeug beim Zoll angemeldet werden und eine Zolldeklaration gemacht werden. Da hat die Dekra nichts mit zu tun.
Wenn Sie ein COC-Papier besitzen, d.h. eine Betriebserlaubnis, können Sie zur DEKRA kommen und eine Hauptuntersuchung machen lassen u. auch ggf. ein Datenblatt ausstellen lassen.
Ohne Vorhandensein eines COC-Papiers müssen Sie zum TÜV fahren und der TÜV macht eine Untersuchung nach § 21 StVZO.
Wenn es sich um die Einführung eines Neufahrzeuges handelt, kann die DEKRA ab Juni ebenfalls diese Dienstleistung durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
………………………….
Bitte beachtet jedoch, dass dieses Verfahren in einigen östlichen Bundesländern ebenfalls von der DEKRA durchgeführt werden darf.
§ 21 der StVZO besagt:
§21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge
Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so hat der Hersteller oder ein anderer Verfügungsberechtigter die Betriebserlaubnis bei der Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zu beantragen. Bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen ist der Behörde mit dem Antrag ein Fahrzeugbrief vorzulegen; der Vordruck für den Brief kann von der Zulassungsbehörde bezogen werden. Mit dem Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis ist der Zulassungsbehörde das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr vorzulegen. Das Gutachten muss die technische Beschreibung des Fahrzeugs in dem Umfang enthalten, der für die Ausfertigung des Fahrzeugscheins erforderlich ist. In dem Gutachten bescheinigt der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr, dass er das Fahrzeug im Gutachten richtig beschrieben hat und dass das Fahrzeug vorschriftsmäßig ist; die Angaben aus dem Gutachten überträgt die Zulassungsbehörde in den Fahrzeugschein und, soweit vorgesehen, in den Fahrzeugbrief. Hängt die Erteilung der Betriebserlaubnis von der Genehmigung einer Ausnahme ab, so müssen die Ausnahme und die genehmigende Behörde im Brief bezeichnet sein. Abweichend von Satz 2 bedarf es für Fahrzeuge, die für die Bundeswehr zugelassen werden, nicht der Vorlage eines Fahrzeugbriefs, wenn ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr eine Datenbestätigung entsprechend Muster 2d ausstellt.
Hier nun die Erfahrungen unserer Forumsmitglieder:
Für die Abholung:
- generell einen Kaufvertrag ausfüllen
- Anhänger für den Transport, oder
- Kurzzeitkennzeichen (in den Niederlanden toleriert)
Für die TÜV-Vollabnahme:
- gültiger, vollständig ausgefüllter Kaufvertrag (hier im Downloadbereich)
- den Hänger (evtl. die vorhandene Fahrgestellnummer von Farbe befreien und leserlich machen)
- eventuell eine KFZ-Briefkopie des gleichen Anhängertyps (nicht zwingend notwendig)
- Gebühren beim TÜV - Nord 91,27 €
Für die Anmeldung:
- Versicherungsbestätigung (früher Versicherungsdoppelkarte)
- Gutachten des TÜV gemäß § 21 der StVZO
- Personalausweis, evtl. Vollmacht, falls auf anderen Namen zugelassen werden soll
Bezüglich einer gewünschten KFZ-Briefkopie kann man unsere Mitgliederliste durchschauen und dann den Besitzer eines typengleichen Anhängers direkt um eine Kopie seines KFZ-Briefes bitten.
Verliert bitte nicht die Geduld, wenn Ihr trotzdem an schlecht informierte Mitarbeiter eines Straßenverkehrsamtes geratet, die utopische Bescheinigungen verlangen.
Euer Stefan
Ps: Danke auch an Udo fürs drübersehen