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Antischlingerkupplung
Verfasst: 05.03.2009 10:56
von finkjuergen
Hallo,
ich habe die Möglichkeit eine Rapido Confort, Baujahr 1981 zu kaufen.
Dieser hat nach Aussage des Verkäufers nur eine Tempo 80 Zulassung. Um eine 100 kmh Zulassung zu bekommen müsste ich (unter anderem) ja eine Antischlingerkupplung nachrüsten.
Meine Frage: ist das so ohne Weiteres möglich?, die Handelsüblichen Antischlingerkupplungen werden angeboten für einen Deichseldurchmesser von 30 bis 50 mm.
Kann mir jemand sagen was der o. g. WW für ein DeichselDurchmesser hat bzw. kann ich da eine entsprechende Kupplung nachrüsten.
Danke!
Gruss
Re: Antischlingerkupplung
Verfasst: 05.03.2009 11:19
von Jugger64
Hallo finkjuergen,
die Voraussetzungen unter denen du mit deinem Gespann 100 km/h fahren darfst, findest du z.B.
hier.
Kurz zusammen gefasst, sollte der Hänger sinnvollerweise hydraulische Stoßdämpfer haben. Die Schlingerkupplung führt nur zu einem etwas besseren Verhältnis von Leergewicht des Zugfahrzeuges zu zulässigem Gesamtgewicht des Hängers.
Gruß
Norbert
Re: Antischlingerkupplung
Verfasst: 05.03.2009 16:48
von awh2cv
Also mein Rapi hat ne 100er zulassung und wenn meine Ente ABS hätte
dürfte ich sogar mit 100 fahren ohne Schlingerkupplung
Meiner ist allerdings von 76 und hat nur 495 kg zul. ges. Gewicht.
Aber Stossdämpfer haben die alle soviel ich weiß.
mit beruhigenden Grüßen
armin
Re: Antischlingerkupplung
Verfasst: 05.03.2009 18:22
von Campingfamilie
...war heute beim TÜv mit meinem '78 er Rapido.
Der hat Stoßdämpfer und ich brauchte nur neue Reifen für die 100er Zulassung.
Schlingerkupplung lohnt sich nur bei extrem leichten Zugfahrzeugen (Opel Corsa, Polo oder ähnliches); die meisten Familienkutschen sind schwer genug .
Allerdings. Der Reifenwechsel ist beim Rapido echt ein Problem- die montierten Reifen passen auf der linken Seite nur nach dem ausklappen der Lagerstangen und entlüften der Reifen in den Hohlraum.
Wenn Du Ihn günstig haben kannst- greif zu !
Re: Antischlingerkupplung
Verfasst: 05.03.2009 19:52
von awh2cv
Hi Thomas
Was hat deiner als zul.ges. Gew.
Habe den Verdacht das meiner in NL abgelastet wurde
Weil wie ich gehört habe alle Hänger unter 500kg komplett zulassungs und Versicherungsfrei sind.
Vieleicht auch eine Frage an unsere Holländischen Kollegen (
Christiaan
)
mit gewichtigen Grüßen
armin
Re: Antischlingerkupplung
Verfasst: 05.03.2009 20:14
von Campingfamilie
Hallo Armin !
meiner sit laut Waage 460 kg als Leergewicht schwer- keine A
hnung was der TÜV-Prüfer daraus für ein zul GG macht.
Re: Antischlingerkupplung
Verfasst: 05.03.2009 20:35
von zawiese
awh2cv hat geschrieben:Hi Thomas
Was hat deiner als zul.ges. Gew.
Habe den Verdacht das meiner in NL abgelastet wurde
Weil wie ich gehört habe alle Hänger unter 500kg komplett zulassungs und Versicherungsfrei sind.
Vieleicht auch eine Frage an unsere Holländischen Kollegen (
Christiaan
)
mit gewichtigen Grüßen
armin
Hallo Armin,
soweit ich informiert bin reicht die "Niederländische Freiheit" sogar bis 750kg Gesamtgewicht.
Gruss Thomas
Re: Antischlingerkupplung
Verfasst: 05.03.2009 20:46
von awh2cv
460 kg
Hast du schon mal geschaut ob irgendwo Goldbarren versteckt sind
oder ein Strahlenschutzboden eingebaut
Aber spass beiseite, Ernst komm rein!
Meiner hat grad mal 375 kg leer, was 2 Jahre ausmachen können.
Wobei ich hab meinen auch noch nicht gewogen.
trau mich jetzt auch fast nicht mehr
460kg währen das
AUS für meine Ente als Zugtier
Übrigens das zul.ges. Gew. hängt beim Hänger immer von der Achse ab.
Sollte ein Typenschild drauf sein mit max. Last.
Die muss allerdings nicht unbedingt in den Papieren stehen.
Ablasten ist für den TÜV kein Prob, nur nicht unter das Leergew.
mit verunsicherten Grüßen
armin
Re: Antischlingerkupplung
Verfasst: 05.03.2009 23:25
von Christiaan
Also noch einmal wie es bei uns ist.
Anhänger bis Max. Gewicht bis 750 Kg brauchen kein Zulassung und sollen gefahren worden mit das gleiche Kennzeichen wie das Zugfahrzeug. Straßensteuer zahlen wir auch nicht und versichert ist der Wohnwagen mittels die Versicherung des Zugfahrzeug. (nur Haftpflichtversicherung) Eine sogenannte All-Risk Versicherung ist möglich für Wohnwagens bis 15 Jahre alt.
Wohnwagen über 750 Kg brauchen bei uns ein eigenes Kennzeichen. Dafür zahlt mann aber nur einmalig 150 euro wenn er noch kein eigens Kennzeichen hat. Diese kennzeichen bleibt bis zur verschrottung immer die gleiche. Straßensteuer und Versicherung gleich wie Wohnwagen bis 750 Kg.
Das gleiche gilt auch für Falter und Anhänger.
Christiaan