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Stützlast max 30 Kg, bei euch auch?

Verfasst: 21.02.2009 15:38
von Tricha
Hallo, nirgends in diesem Forum konnte ich lesen das auch jemand eine Maximale Stützlastangabe im Fahrzeugschein des Anhängers und am Typenschild eine 30 Kg (dreißig) Kg Angabe hat, die meißten scheinen eine 75 Kg Stützlast zu haben. Bei einer Anfrage bei SK vor wenigen Jahren sendete man mir eine Kopie eines Handdiagramms auf Millimeterpapier mit etlichen französischen Bezeichnungen und einem Begleitschreiben dabei, das der Anhänger auch für 50 Kg Stützlast zulässsig ist. Aber soll ich mich da bei der Polizei wohl mit ausweisen, ähnlich wie eine ABE? Eigentlich wollte ich das nicht eintragen lassen, kostet ja wieder Geld, andererseits ist das Packen auch immer recht nervig, da ja schon ab 50% Überschreitung ( also 45 KG) 40 Euro und 1 Punkt drohen. Ach ja es ist ein 95er Trigano Chambord. Wie haltet Ihr es so bzw. was würdet Ihr machen?. Vielen Dank

Re: Stützlast max 30 Kg, bei euch auch?

Verfasst: 21.02.2009 17:35
von rewinima
Hallo Tricha,
wir haben auch einen Trigano, daher weiß ich, das auf dem Typenschild des Anhängers was mit 30 kg steht. Wie unser netter Mann vom TÜV uns aber sagte, besagt diese Stützlastangabe das Mindestgewicht aus, was du haben solltest um sicher mit dem Anhänger zu fahren. Das Maximale Gewicht liegt bei unserem (siehe Deichseltypenschild) bei 75 kg. Müsste bei Dir eigentlich auch so sein.
Hoffentlich habe ich dir damit geholfen.

Re: Stützlast max 30 Kg, bei euch auch?

Verfasst: 22.02.2009 11:58
von Starfalter
Hallo,
da ich gerade rein zufällig den Fahreugschein unseres 2006 Chambord in der Hand habe,kann ich unter Ziffer 13 50 KG lesen.
Danach und ein Schreiben von SK was mit dem Falter bekommen haben hab ich immer um die 50 KG eingestellt, um auch 100 KMH fahren zudürfen.
Grüße aus GE
Mario

Re: Stützlast max 30 Kg, bei euch auch?

Verfasst: 26.02.2009 12:35
von awh2cv
Ich fahre jetzt seit meiner Lehre 1981
Fahrzeuge mit Hänger und habe noch nichts von
30kg max Aufliegelast gelesen oder gehört :?:
Die meisten haben 50 kg manche 75 kg und einer hatte mal 100 kg
Was im Arbeitsbetrieb aber meist unerheblich war.
Wichtig war immer Das Holz muss auf die Baustelle aber zack zack
aber habe mir damals auch keinen Kopf gemacht 8)
Schlimmster Fall 400% Überladen und negative Aufliegelast.
War ein intressantes fahrgefühl als Anfänger, war gottseidank nur innerhalb des Dorf´s
aber 30 km/h war da schon ein Atemberaubendes Tempo. :shock:
Heute als verantwortlicher Betriebsleiter kann man sich sowas nicht mehr leisten,
darfst du nicht machen, is vieeel zu gefährlich und kost auch viel zu viel. :foto:

mit praktischen Grüßen
armin

Re: Stützlast max 30 Kg, bei euch auch?

Verfasst: 26.02.2009 14:27
von Nachtfalter
Hallo,
die Stützlast sollte mindestens 4% der Anhängerlast sein.
Allerdings sollte man die zul. Stützlast schon voll auskosten, je besser ist das Fahrgefühl/Sicherheit.
Wenn der Trigano ein zulässiges Gesamtgewicht von 750Kg hat, dann sind die 4% halt die 30Kg mindeststützlast.

Es gilt immer die niedrigste Stützlast----entweder vom Zugfahrzeug oder vom Hänger.

Zugfahrzeug 100Kg ------- Hänger 50Kg = max. 50Kg
Zugfahrzeug 50Kg ------- Hänger 75 Kg = max. 50Kg
Kleinere Gewichte als 50Kg sind mir auch noch an keinem Hänger untergekommen.

Bernd

Re: Stützlast max 30 Kg, bei euch auch?

Verfasst: 23.07.2009 19:42
von Tricha
Hallo nochmal, hab mich jetzt dazu durchgerungen den TÜV Hanse in Hamburg zu besuchen. Nach Ansicht der Unterlagen (siehe erster Beitrag) von SK und dem franz. Diagramm von Trigano wollte der Prüfer nur nochmal kurz den Anhänger sehen und hatte dann die 50 Kg Stützlast-Zulassung ausgestellt. Für 31,85 Euronen geht das noch, find ich zumindest. Das Ändern der Fahrzeugpapiere ist erst bei nächster Befassung der Papiere durch die Zulassungsstelle nötig, so die schriftliche Bescheinigung des Prüfers von Tüv Hanse. Also gleichwertig wie eine ABE von sonstigen Anbauteilen. Wer ebenfalls diese blöde Maximale Stützlast (Ziffer Nr.13) von 30 auf 50 Kg ändern lassen möchte, den sende ich gern die Unterlagen als Kopie zu. Der Prüfer meinte das die 30 Kg ungewöhnlich sind, aber die Ziffer 13 das maximale Gewicht auf der Kupplung angeben, selbst wenn die vorhandene Zugeinrichtung(bei mir 75 Kg eingraviert) höher geprüft ist. Gültig bei einer Verkehrskontrolle ist, was in den Papieren steht. Endlich kann ich meinen Deichselkasten legal VOLL beladen!

Gruß Ralf
PS: Trigano hat in den Folgejahren scheinbar von Haus aus die Stützlast auf 50 Kg erhöht, deshalb sind nur die um 1995er Triganos mit evtl 600 Kg Achse betroffen

Re: Stützlast max 30 Kg, bei euch auch?

Verfasst: 24.07.2009 00:02
von Vendömchen
Hallo Ralf,
mein 95er Trigano hat 600 kg Gesamtgewicht und eine zulässige maximale Stützlast der Zugkupplung von 75kg, der Deichsel von 75kg. In den Papieren steht unter Ziffer 13: 30kg.

Schaue ich nun in den Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung des KBA so wird dort dem ausfüllenden Sachbearbeiter geraten die tatsächliche und nicht die maximale Stützlast einzutragen.

Die maximale Stützlast ist in den Papieren nicht zu finden. Das Geld würde ich mir also zurück holen. Deine maximale Stützlast ist nach wie vor 75 kg, wie auf der Deichsel eingeschlagen ist.

Von Trigano habe ich noch eine Bescheinigung, daß : le timon est garanti pour un poids sur fléche variant de 15 á 58 kg á la vitesse maximale autorisée de 130 km/h.
, die Deichsel vom Hersteller also bei einer Belastung zwischen 15 bis 58 kg sogar für französische Autobahn-Anhänger-Höchstgeschwindigkeit freigegeben wird.

Franzosen bitte vortreten zur Korrektur :)

Gruß
Thorsten

Re: Stützlast max 30 Kg, bei euch auch?

Verfasst: 25.07.2009 11:00
von Tricha
Hallo, Danke nochmal an alle hilfreichen Antworter.
Ich hatte bevor ich zum Eintragen der 50 Kg war noch was bei http://www.kochanhaengerwerke.de/?/45-0-hilfreiche-anhaenger-tipps.htm unter 16 folgendes gefunden: Die Anhänger- und Stützlastangaben auf dem Typenschild der Anhängevorrichtung sind lediglich Prüfwerte der Vorrichtungen. Die fahrzeugbezogenen Werte, die unter diesen Werten liegen können, stehen in dem Fahrzeugbrief.
Gruß Ralf

Re: Stützlast max 30 Kg, bei euch auch?

Verfasst: 31.08.2009 14:32
von urs_su
Hallo zusammen,
ich habe beim Suchen dieses Thema gefunden.
Warum ich danach suche? Weil das Auto, welches demnächst einen Klapp- oder Faltcaravan ziehen soll, eine abnehmbare Hängerkupplung mit einer maximalen Stützlast von 44 KG hat.
Kann/Darf ich da überhaupt z.B. den Rapdio Export ziehen?

Gruß

Gert

Re: Stützlast max 30 Kg, bei euch auch?

Verfasst: 31.08.2009 15:28
von tomruevel
Moin,
#
klar darfst Du den ziehen.
Wenn der niedrigere Wert bei der Stützlast eingehalten wird.
In diesem Falle der Wert vom Zugwagen.

Re: Stützlast max 30 Kg, bei euch auch?

Verfasst: 01.09.2009 09:25
von Frimah
.... also bei unserem steht als zulässige Stützlast 150 kg auf dem Deichseltypenschild :lol: :lol: :lol: