Probleme TüV
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Probleme TüV
Hallo zusammen. Wir haben uns einen Raclet Zeltanhänger gekauft, er war in der Schweiz zugelassen, hat aber 2017 in Deutsch eine 100km/h Zulassung bekommen. Jetzt hat der tolle TÜV Mensch damals nicht alles eingetragen und wir haben jetzt Probleme den TÜV zubekommen wegen den Bremsen bzw den Reifen, weil eben nichts eingetragen wurde damals.
Kann mir bitte jemand weiterhelfen?
Ist ein trigano/ Raclet 612B 495kg Gesamtgewicht und ist BJ
1991.
Vielen lieben Dank
Corina
Kann mir bitte jemand weiterhelfen?
Ist ein trigano/ Raclet 612B 495kg Gesamtgewicht und ist BJ
1991.
Vielen lieben Dank
Corina
- ABurger
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Re: Probleme TüV
Servus Corina!
Denke mal, in einer Werkstatt wird man dahingehend eher helfen können, als virtuell über das Forum.
So sehe ich das jedenfalls - ohne nähere Details zu kennen.
- Weswegen warst Du denn beim TÜV? --- HU oder § 21 ?
- Um welche Probleme geht es denn, die über das Forum gelöst werden könnten?
- Was ist mit den Bremsen?
- Was ist mit den Reifen?
- Was wurde denn nicht eingetragen "damals"?
- Welcher Art Hilfe erwartest Du denn von den Foren-Usern?
Denke mal, in einer Werkstatt wird man dahingehend eher helfen können, als virtuell über das Forum.
So sehe ich das jedenfalls - ohne nähere Details zu kennen.
Klapprige Grüsse von Rüdiger
aus dem Nizza Bayerns
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Re: Probleme TüV
Hallo Corina
Wenn das Gefährt in der CH zugelassen war, muss ein CH Fahrzeugausweis vorhanden sein. Dort ist alles eingetragen. Zusätzlich muss auch eine EU Konformitätserklärung vorhanden sein, der Anhänger wurde ja mal in die CH eingeführt und dieses Papier ist Bestandteil für die CH Zulassung, steht auch so unter Rubrik Bemerkungen im CH Papier. Hast Du die Papiere nicht?
Grüsse, Markus
Wenn das Gefährt in der CH zugelassen war, muss ein CH Fahrzeugausweis vorhanden sein. Dort ist alles eingetragen. Zusätzlich muss auch eine EU Konformitätserklärung vorhanden sein, der Anhänger wurde ja mal in die CH eingeführt und dieses Papier ist Bestandteil für die CH Zulassung, steht auch so unter Rubrik Bemerkungen im CH Papier. Hast Du die Papiere nicht?
Grüsse, Markus
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Re: Probleme TüV
Ja wir haben die Schweizer Papiere, aber dort sind keine Reifengrößen eingetragen, da der Hänger nur 495kg hat, ist der Hänger in der Schweiz nicht "TÜV" pflichtig.... Und 2017 hat der TÜV Gutachten von Deutschland ebenfalls nichts eingetragen, also keine Reifen bzw Felgengröße. Und da liegt unsere Problem jetzt.... Ich Versuche jetzt Alko zu kontaktieren um da irgendwas raus zugekommen.
GLG aus dem schönen Vilstal, Corina
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Re: Probleme TüV
Bei einem Fahrzeug mit Baujahr 1991 gibt es kein COC. Das fällt also schon mal weg.Matterhorn hat geschrieben: ↑23.05.2024 07:42 Hallo Corina
Wenn das Gefährt in der CH zugelassen war, muss ein CH Fahrzeugausweis vorhanden sein. Dort ist alles eingetragen. Zusätzlich muss auch eine EU Konformitätserklärung vorhanden sein, der Anhänger wurde ja mal in die CH eingeführt und dieses Papier ist Bestandteil für die CH Zulassung, steht auch so unter Rubrik Bemerkungen im CH Papier. Hast Du die Papiere nicht?
Grüsse, Markus
Für das Vollgutachten (um das wird es ja gehen) braucht der Prüfer irgendwelche Daten mit denen er arbeiten kann. Und das ist in dem Fall die Bremsberechnung des Achsherstellers welche besagt dass die montierte Reifengröße zur Bremse passt.
Das alles hat erst mal nichts mit einer ehemaligen 100km/h Zulassung zu tun. Soll diese wieder gemacht werden wird unter Umständen das Reifenalter eine Rolle spielen da diese bei der Eintragung nicht älter als 6 Jahre sein dürfen. Sollten es also noch die Reifen von 2017 sein sind sie zu alt. Ist die 100er dann eingetragen liegt das Reifenalter im Verantwortungsbereich des Fahrers. Hier liegt es aber an deinem Prüfer ob er die alte Eintragung so übernimmt.
Gruß Ralf
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Re: Probleme TüV
Ja genau, wir haben von einem gleichen Fabrikat ein Foto eines Fahrzeugsschein bekommen, wo dies alles eingetragen ist, mit Reifengröße und Felgengröße auf die 100km/h Zulassung.
Mal schaun ob uns das was hilft
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GLG aus dem schönen Vilstal, Corina
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Re: Probleme TüV
ABurger hat geschrieben: ↑22.05.2024 23:50 Servus Corina!
- Weswegen warst Du denn beim TÜV? --- HU oder § 21 ?
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- Was ist mit den Reifen?
- Was wurde denn nicht eingetragen "damals"?
Am besten wird wohl sein, alles so in Ordnung zu bringen, dass es jetzt eingetragen werden kann.
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Hallo Rüdiger.
Wir wollten die normale HU machen, da er ja schonmal in Deutschland zugelassen war, bzw 2017 in Deutschland die 100km/h Zulassung bekommen hatte.
Aber leider hat der damalige TÜV Prüfer bei der 100km/h Prüfung keine Reifengröße/Felgengröße eingetragen und jetzt weiss der jetzige TÜV Prüfer nicht ob wir das so fahren dürfen mit den Reifen/Felgen. Haben das jetzt überprüft mit einen anderen Fahrzeugsschein und da ist alles so eingetragen,so wie es bei uns auch verbaut ist. Bremsenvermessung dauert zwischen 4-6 Wochen Bearbeitungszeit und wir wollten nächste Woche in Urlaub fahren damit
Müssen heute um 13.00 Uhr nochmals Vorfahren und dann hoffe ich das wir TÜV bekommen
GLG Corina
GLG aus dem schönen Vilstal, Corina
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Re: Probleme TüV
Ahja, jetzt weiss man mehr, nachdem Du das genauer geschildert hast.
Dazu haben die Vorschreiber sich ja schon geäußert.
Drücke Euch die Daumen zum heutigen TÜV-Termin!
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Klapprige Grüsse von Rüdiger
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