Import Cabanon Manga (2015) aus NL
Verfasst: 08.10.2021 13:15
Hallo Forum,
ich bin gerade echt verzweifelt. Wir haben vor zwei Wochen einen gebrauchten Cabanon Manga, Bj 2015, in den Niederlanden gekauft. Da in Holland keine Papiere existieren, habe ich mir einen Trailer besorgt und den Anhänger darauf verladen. Abgestellt bei einer Werkstatt, die sich "Anhänger Spezialist" nennt. War alles vorher abgeklärt, dass sie eine Vollabnahme machen lassen, technisch checken und Stoßdämpfer nachrüsten.
Nach 10 Tagen bei der Werkstatt folgendes Ergebnis:
- sie können keine Vollabnahme machen, da die TÜV Prüfer die in die Werkstatt kommen, das nicht dürfen.
- würde gehen, wenn ich die CoC Papiere beim Hersteller anfordere
- angefragt bei Cabanon: der Manga wurde 2014 gebaut und 2015 beim Händler verkauft. 2014 waren die CoC noch keine Pflicht, deswegen existieren sie nicht und sie können mir nichts geben
- Werkstatt behauptet auch: Stoßdämpfer gäbe es für diese Achse nicht, die wären nicht zulässig (AL-KO B700-5). Gibt es sehr wohl steht im Al-KO Katalog unter Zubehör zur B700-5
- Ich habe daraufhin der Werkstatt den Auftrag entzogen und den Hänger wieder abgeholt.
Also Kurzzeitkennzeichen besorgt und den Anhänger zur DEKRA zum Vollgutachten gebracht.
Der DEKRA Prüfer ist/war zwar sehr nett und hilfsbereit, aber in einigen Punkten lässt er nicht mit sich reden. Zwei große Mängelpunkte, weswegen ich die Zulassung noch nicht bekomme:
1. die FIN ist nicht auf der rechten Seite im Rahmen eingestanzt, sondern nur auf dem genieteten Typschild auf der rechten Seite. Die FIN ist händisch auf der linken Seite des Rahmens eingraviert, aber rechts und links nicht begrenzt. Ich muss jetzt ein Gutachten beim TÜV (!!!) erstellen lassen (er ist kein akkreditierter Gutachter, die hat nur der TÜV sagt er), dass die Fahrgestellnummer so korrekt ist und damit dann beim Straßenverkehrsamt eine Schlaggenehmigung einholen, damit die DEKRA die FIN auf der rechten Seite einstanzen darf
2. Und das viel gravierendere: der DEKRA Prüfingenieur will mir nicht glauben, dass die Befestigungsbohrungen für den Deichselkasten auf den Zugholmen serienmäßig sind, da eigentlich in Zugholme nicht gebohrt werden darf. Die Befestigung müsste immer mit U-Klemmprofilen erfolgen. Ich soll entweder die Zugholme austauschen, oder einen Nachweis vom Hersteller erbringen, dass diese Bohrungen (insg. 6 Stk, 3 auf jeder Seite) serienmäßig vom Hersteller so vorgesehen sind und auch eine EG Typgenehmigung haben
Ich habe geschaut, neue AL-KO Zugholme kosten so um die 180,-€, den Tausch traue ich mir auch selbst zu. Aber das ist ein Aufwand und Kosten, den ich vermeiden will!
Bin ich hier nur an einen extrem pingeligen Prüfer geraten oder hat er recht? Wenn es nicht immer nur so ein Aufwand und Kosten mit den Kurzzeitkennzeichen wäre, wäre mir das ja relativ egal. Aber so ist das ganze extrem aufwändig.
Ich ärgere mich gerade, dass ich so naiv war, zu denken in der EU wäre so ein Fahrzeugkauf eine einfach Sache.
Vielen Dank für alle Antworten!
ich bin gerade echt verzweifelt. Wir haben vor zwei Wochen einen gebrauchten Cabanon Manga, Bj 2015, in den Niederlanden gekauft. Da in Holland keine Papiere existieren, habe ich mir einen Trailer besorgt und den Anhänger darauf verladen. Abgestellt bei einer Werkstatt, die sich "Anhänger Spezialist" nennt. War alles vorher abgeklärt, dass sie eine Vollabnahme machen lassen, technisch checken und Stoßdämpfer nachrüsten.
Nach 10 Tagen bei der Werkstatt folgendes Ergebnis:
- sie können keine Vollabnahme machen, da die TÜV Prüfer die in die Werkstatt kommen, das nicht dürfen.
- würde gehen, wenn ich die CoC Papiere beim Hersteller anfordere
- angefragt bei Cabanon: der Manga wurde 2014 gebaut und 2015 beim Händler verkauft. 2014 waren die CoC noch keine Pflicht, deswegen existieren sie nicht und sie können mir nichts geben
- Werkstatt behauptet auch: Stoßdämpfer gäbe es für diese Achse nicht, die wären nicht zulässig (AL-KO B700-5). Gibt es sehr wohl steht im Al-KO Katalog unter Zubehör zur B700-5
- Ich habe daraufhin der Werkstatt den Auftrag entzogen und den Hänger wieder abgeholt.
Also Kurzzeitkennzeichen besorgt und den Anhänger zur DEKRA zum Vollgutachten gebracht.
Der DEKRA Prüfer ist/war zwar sehr nett und hilfsbereit, aber in einigen Punkten lässt er nicht mit sich reden. Zwei große Mängelpunkte, weswegen ich die Zulassung noch nicht bekomme:
1. die FIN ist nicht auf der rechten Seite im Rahmen eingestanzt, sondern nur auf dem genieteten Typschild auf der rechten Seite. Die FIN ist händisch auf der linken Seite des Rahmens eingraviert, aber rechts und links nicht begrenzt. Ich muss jetzt ein Gutachten beim TÜV (!!!) erstellen lassen (er ist kein akkreditierter Gutachter, die hat nur der TÜV sagt er), dass die Fahrgestellnummer so korrekt ist und damit dann beim Straßenverkehrsamt eine Schlaggenehmigung einholen, damit die DEKRA die FIN auf der rechten Seite einstanzen darf
2. Und das viel gravierendere: der DEKRA Prüfingenieur will mir nicht glauben, dass die Befestigungsbohrungen für den Deichselkasten auf den Zugholmen serienmäßig sind, da eigentlich in Zugholme nicht gebohrt werden darf. Die Befestigung müsste immer mit U-Klemmprofilen erfolgen. Ich soll entweder die Zugholme austauschen, oder einen Nachweis vom Hersteller erbringen, dass diese Bohrungen (insg. 6 Stk, 3 auf jeder Seite) serienmäßig vom Hersteller so vorgesehen sind und auch eine EG Typgenehmigung haben
Ich habe geschaut, neue AL-KO Zugholme kosten so um die 180,-€, den Tausch traue ich mir auch selbst zu. Aber das ist ein Aufwand und Kosten, den ich vermeiden will!
Bin ich hier nur an einen extrem pingeligen Prüfer geraten oder hat er recht? Wenn es nicht immer nur so ein Aufwand und Kosten mit den Kurzzeitkennzeichen wäre, wäre mir das ja relativ egal. Aber so ist das ganze extrem aufwändig.
Ich ärgere mich gerade, dass ich so naiv war, zu denken in der EU wäre so ein Fahrzeugkauf eine einfach Sache.
Vielen Dank für alle Antworten!