Frage an die Gasprofis – Mischbetrieb 30 mbar und 50 mbar an einer Gasflasche
Verfasst: 03.06.2021 22:56
Moin moin,
ich habe eine Frage an die „Gasprofis“ hier im Forum. Es besteht folgende Ausgangskonstellation: Hubdachwohnwagen mit einer Gasanlage 30 mbar mit Kocher, Kühlschrank und Heizung im Innenraum. Die Versorgung erfolgt durch eine Gasflasche im Deichselkasten (5 kg Stahl oder 6 kg Alu), die per passendem Druckminderer und kurzem Schlauch an die Gasleitung angeschlossen ist. Eine Gassteckdose an der Außenwand des Wohnwagens ist nicht vorhanden und soll auch nicht eingebaut werden.
Über kurz oder lang habe ich vor, von einem Kohlegrill auf einen Gasgrill umzusteigen (mein Favorit ist der Cadac Safari Chef 2), der bei Bedarf aus der o. g. Flasche mitversorgt werden, aber gelegentlich auch unabhängig vom Wohnwagen auf der Terrasse zuhause genutzt werden soll. Eine zweite Gasflasche im Deichselkasten kommt auf keinen Fall in Frage, da ich sonst mit der Stützlast Probleme bekomme. Zuhause würde ich eine zweite andere Gasflasche nutzen, damit ich die aus dem Deichselkasten nicht immer aus- und einräumen muss.
Wenn ich die Infos, die ich inzwischen im WWW gefunden habe, richtig interpretiere, darf in D ein Gasgrill nur mit 50 mbar, aber nicht mit 30 mbar betrieben werden. Wenn das tatsächlich so ist, würde dies bedeuten, dass sich beim Camping ein Mischbetrieb mit 30 mbar (Verbraucher im Wohnwagen) und 50 mbar (Gasgrill) an derselben Gasflasche ergibt.
Gibt es eine legale und sichere Möglichkeit, diesen Mischbetrieb zu realisieren? Bei Wynen-Gas habe ich diese Doppelentnahme gefunden, die ich an die Gasflasche schrauben und an die ich einen Druckminderer (30 mbar) mit kurzem Schlauch zum Wohnwagen und einen zweiten Druckminderer (50 mbar) mit längerem Schlauch (je nach Länge ggf. mit Schlauchbruchsicherung) zum Grill anschließen könnte. Wäre dies so eine legale und sichere Möglichkeit?
Falls dies keine legale und sichere Möglichkeit ist, wäre die Alternative, an die Gasflasche einen Druckminderer mit 30 mbar anzuschließen und daran wiederum einen Gasventil-Verteiler. Von dort aus könnte ich einen Schlauch zum Wohnwagen und einen zweiten zum Gasgrill legen – aber dann wäre ich gezwungen, einen Grill mit 30 mbar zu nutzen. Das wäre eventuell beim Camping noch erlaubt (oder auch dort auf keinen Fall?), auf der Terrasse zuhause wäre es aber definitiv nicht zulässig. Das heimische Grillen würde damit quasi in die Illegalität abrutschen, so dass ich diese Variante ungern wählen würde – spätestens im Brandfalle beim Grillen zuhause gäbe es versicherungsrechtliche Probleme.
Falls beide Varianten nicht machbar wären, bliebe ja nur die Möglichkeit, entweder eine zweite Gasflasche mitzunehmen (scheidet aus wg. Stützlast – siehe oben) oder den Grill beim Camping mit Cadac-Schraubkartuschen über z. B. dieses Power Pak zu versorgen. Im Verhältnis zu normalen Gasflaschen sind die Kartuschen allerdings relativ teuer.
Was sagen die Gasprofis unter euch zur geschilderten Problemlage? Welche Lösung schlagt ihr vor?
LG Anne
ich habe eine Frage an die „Gasprofis“ hier im Forum. Es besteht folgende Ausgangskonstellation: Hubdachwohnwagen mit einer Gasanlage 30 mbar mit Kocher, Kühlschrank und Heizung im Innenraum. Die Versorgung erfolgt durch eine Gasflasche im Deichselkasten (5 kg Stahl oder 6 kg Alu), die per passendem Druckminderer und kurzem Schlauch an die Gasleitung angeschlossen ist. Eine Gassteckdose an der Außenwand des Wohnwagens ist nicht vorhanden und soll auch nicht eingebaut werden.
Über kurz oder lang habe ich vor, von einem Kohlegrill auf einen Gasgrill umzusteigen (mein Favorit ist der Cadac Safari Chef 2), der bei Bedarf aus der o. g. Flasche mitversorgt werden, aber gelegentlich auch unabhängig vom Wohnwagen auf der Terrasse zuhause genutzt werden soll. Eine zweite Gasflasche im Deichselkasten kommt auf keinen Fall in Frage, da ich sonst mit der Stützlast Probleme bekomme. Zuhause würde ich eine zweite andere Gasflasche nutzen, damit ich die aus dem Deichselkasten nicht immer aus- und einräumen muss.
Wenn ich die Infos, die ich inzwischen im WWW gefunden habe, richtig interpretiere, darf in D ein Gasgrill nur mit 50 mbar, aber nicht mit 30 mbar betrieben werden. Wenn das tatsächlich so ist, würde dies bedeuten, dass sich beim Camping ein Mischbetrieb mit 30 mbar (Verbraucher im Wohnwagen) und 50 mbar (Gasgrill) an derselben Gasflasche ergibt.
Gibt es eine legale und sichere Möglichkeit, diesen Mischbetrieb zu realisieren? Bei Wynen-Gas habe ich diese Doppelentnahme gefunden, die ich an die Gasflasche schrauben und an die ich einen Druckminderer (30 mbar) mit kurzem Schlauch zum Wohnwagen und einen zweiten Druckminderer (50 mbar) mit längerem Schlauch (je nach Länge ggf. mit Schlauchbruchsicherung) zum Grill anschließen könnte. Wäre dies so eine legale und sichere Möglichkeit?
Falls dies keine legale und sichere Möglichkeit ist, wäre die Alternative, an die Gasflasche einen Druckminderer mit 30 mbar anzuschließen und daran wiederum einen Gasventil-Verteiler. Von dort aus könnte ich einen Schlauch zum Wohnwagen und einen zweiten zum Gasgrill legen – aber dann wäre ich gezwungen, einen Grill mit 30 mbar zu nutzen. Das wäre eventuell beim Camping noch erlaubt (oder auch dort auf keinen Fall?), auf der Terrasse zuhause wäre es aber definitiv nicht zulässig. Das heimische Grillen würde damit quasi in die Illegalität abrutschen, so dass ich diese Variante ungern wählen würde – spätestens im Brandfalle beim Grillen zuhause gäbe es versicherungsrechtliche Probleme.
Falls beide Varianten nicht machbar wären, bliebe ja nur die Möglichkeit, entweder eine zweite Gasflasche mitzunehmen (scheidet aus wg. Stützlast – siehe oben) oder den Grill beim Camping mit Cadac-Schraubkartuschen über z. B. dieses Power Pak zu versorgen. Im Verhältnis zu normalen Gasflaschen sind die Kartuschen allerdings relativ teuer.
Was sagen die Gasprofis unter euch zur geschilderten Problemlage? Welche Lösung schlagt ihr vor?
LG Anne