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Transport von Gasflaschen im Auto

Verfasst: 08.05.2008 06:45
von Rod
Hallo,

immer wieder kommt die Frage auf: Darf man als Privatmann seine Gasflasche für den Grill usw. im Auto transportieren? Folgendes habe ich gefunden:

Den Transport von Gasflaschen regeln unter anderem die "Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE)" und die ADR-Richtlinien. ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Ist das nicht schön? ;)


Für uns als private Camper:

Frage:

1 a) Welche Auflagen müssen erfüllt werden, wenn ein Privatmann z. B. zum Grillen oder zum Camping eine 11 kg Propangasflasche in seinem geschlossenen PKW transportiert?

Antwort:

Zu 1 a)
Privatpersonen sind nach der GGVSE, Anlage 2 Nr. 1.3 a, in Verbindung mit dem Abschnitt 1.1.3.1 a des ADR von den Rechtsvorschriften der Beförderung gefährlicher Güter befreit. Die Höchstmengen gemäß der Tabelle in Unterabschnitt 1.1.3.6.3 dürfen nicht überschritten werden (bei Flüssiggasflaschen 333 kg) oder die Menge von 450 l je Verpackung darf nicht überstiegen werden.

Bei der privaten Beförderung von Flüssiggasflaschen ist die Schaffung von Lüftungsöffnungen im Fahrzeug nicht gefordert, jedoch zweckmäßig. Als Minimum sollten auf jeden Fall die Frischluftzuführungen geöffnet, das Gebläse eingeschaltet werden.

Anforderungen an die Ladungssicherung und an die Verpackung bleiben bestehen. Beispielsweise dürfen Gasflaschen nur mit Verschlusskappen befördert werden, alle Verpackungen müssen dicht und unbeschädigt sein. Die Ladungssicherung muss so ausgeführt werden, dass die Gefahrgüter in sich und zu den Einrichtungen des Fahrzeuges ihre Lage nicht verändern können.


Quelle: Link

Ich verstehe das so: Ihr dürft als Privatleute bis zu 333 Kilogramm an Gasflschen transportieren, wenn die Sicherheitskappen montiert sind, die Flaschen nicht beschädigt, also in Ordnung sind und ihr sie umkippsicher verstaut habt. Es wird empfohlen, den Transportraum zu belüften.



Und was ist mit Hitze?

Camping-Gaz Deutschland schreibt : "Wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind, können Sie Kartuschen mitnehmen. Achten Sie darauf, dass Sie die Kartusche im Auto nicht der unmittelbaren Sonneneinstrahlung aussetzen. Aber zu Ihrer Beruhigung: die Campingaz® Kartusche C 206 z. B. explodiert erst bei einer Temperatur von 87 °C, eine Temperatur, die nur in einem Feuer erreicht wird. Ein Auto, das im Sommer in der Sonne geparkt wird, wird nicht wärmer als 60 °C."

Hier noch das "Camping-Gaz EU-Sicherheitsdatenblatt" Da geht es um die Einstufung der jeweiligen Gas-Kartuschen, aus der sich die Transportsicherung - siehe oben - ableitet.


ACHTUNG: Gasflaschen kann man nicht überall tauschen. Grundsätzlich geht das nur in Belgien, Niederlande, Österreich, Polen und Ungarn. Bitte beachtet diesen Thread: "Gasversorgung in den europäischen Urlaubsländern"


Wenn ihr Fehler findet oder eine Änderung in den Vorschriften entdeckt, bitte unbedingt hier in den Thread reinschreiben, ich aktualisiere dann, danke.

Beste Grüße, Rod

Verfasst: 09.08.2008 17:20
von XLspecial
dazu ergänzend noch was zum stehenden oder liegenden transport:

grundsätzlich ist der stehende transport immer zu empfehlen. liegender transport ist zwar möglich, dabei ist aber zu beachten, das man die flasche vor der benutzung aufrichtet und eine zeit lang ruhig stehen lässt. so ca 1 stunde empfiehlt sich. grund: das flüssiggas muß aus den ventil. ansonsten kann es beim aufdrehen der flasche zu unfällen kommen, weil die ventile nur für den gasförmigen aggregatzustand ausgelegt sind.

insofern ist der stehende transport immer vorzuziehen :wink: :wink: :wink: