Seite 1 von 1

Monopol bei Paragraph 21 fällt

Verfasst: 16.02.2019 16:16
von Wappen12
Das Monopol für den Paragraph 21 Fällt.

Diese sogenannte Vollgutachten war nötig , wenn es keine Papiere mehr gibt ( Scheunenfunde ) , es sich um ein Importfahrzeug handelt für das keine EG - Übereinstimmungsbescheinigung vorhanden ist oder auch für An - und Umbauten.

Bisher durften entsprechende Gutachten in Deutschland nur vom TÜV und DEKRA ausgestellt werden, wobei für die westlichen Bundesländer der TÜV und für die neuen Bundesländer die DEKRA die Anlaufstelle war.

Nach dem heutigen Beschluss ( 15.02.2019) im Bundesrat wird sich dies jetzt ändern. Alle zugelassenen Prüforganisationen dürfen zukünftig Vollgutachten oder Einzelabnahmen vornehmen.

Gültig ist die neue Regelung, sobald dies im Bundesgesetzblatt veröffentlich wurde. Ein genauer Termin steht noch nicht fest, dürfte aber auch nicht allzu lange auf sich warten lassen.

Gruß Holger

Re: Monopol bei Paragraph 21 fällt

Verfasst: 16.02.2019 18:53
von Gelbfüssler
Hallo Holger,

wird es dadurch günstiger, oder für was ist es gut???

Re: Monopol bei Paragraph 21 fällt

Verfasst: 16.02.2019 19:50
von Fuzzy
Günstiger wird es nicht werden. Vorteil: Wenn du im Westen keinen Tüv sondern eine andere Prüforganisation vor der Haustüre hast musst du nun nicht mehr extra zum Tüv. Manche Tüv-Prüfstellen sind "nur" Tüv-Auto-Partner". Die haben also das Logo vom Tüv überall, greifen auf die Daten vom Tüv zu und selbst der Prüfbericht ist der selbe. Da sie aber als franchise-Unternehmer nicht direkt "der Tüv" sind durften sie Abnahmen nach §21 nicht machen.
Bei mir heißt das z.B. anstatt die 10 Kilometer (in dem Umkreis habe ich einen Tüv-Partner, eine GTÜ und eine KÜS-Vertretung) musste ich sonst rund 20 bzw sogar 30 Kilometer wegen Einzelabnahmen fahren. Von daher begrüße ich den Wegfall des Monopols.
Da sich die Prüforganisationen auch jetzt schon gegenseitig auf die Finger schauen sehe ich auch nicht das Problem, dass in Zukunft mehr extrem grenzwertige bzw. klar nicht genehmigungsfähige Dinge aus Gefälligkeit eingetragen werden.

Re: Monopol bei Paragraph 21 fällt

Verfasst: 16.02.2019 20:46
von Wappen12
Moin,

Danke Ralf für dein Erklären :klapp:

Gruß Holger

Re: Monopol bei Paragraph 21 fällt

Verfasst: 18.02.2019 08:08
von Neandertaler
Das sind mal gute Neuigkeiten...
Ich erwarte zwar auch nicht, dass es (mal für den Raum Düsseldorf geschrieben) dazu kommen wird, dass Extremumbauten jenseits von Gut und Böse abgenommen werden. Allerdings belebt Konkurrenz bekanntlich das Geschäft. Und für besagte Region kann ich aus mehrfacher Erfahrung heraus recht allgemein behaupten, dass die Prüfstellen mit dem grünen Schriftzug fachkompetenter und praxisorientierter mit technischen Fragen umgehen als die bisherigen Monopolisten, die ihre Stellung merklich ausgenutzt haben.

Viele Grüße
Stefan

Re: Monopol bei Paragraph 21 fällt

Verfasst: 18.02.2019 13:49
von Per
Mal sehen, ob die "Bündelungsbehörden" dann bundesweit eingeführt werden. Damit hätte sich das mit dem "billiger" schon mal.

Re: Monopol bei Paragraph 21 fällt

Verfasst: 18.02.2019 14:50
von Fuzzy
Das befürchte ich. Leider ändert sich selten für den Endverbraucher etwas zum Guten ohne dass die Sache wieder einen Haken hat. Da bleibt nur abwarten.

Re: Monopol bei Paragraph 21 fällt

Verfasst: 18.02.2019 14:55
von Grandpa
Gibt es dann eine zentrale Stelle wo alle bisher vorgenommenen Gutachten (Bremsenberechnungen, Achselastberechnungen usw)
von den "neuen §21 Abnehmern eingesehen werden kann und haben diese dann überhaupt Zugriff auf die bisherigen TÜV Daten?
Bei mir hatte der TÜV die Daten der Bremse schon im PC und ich kann mir schwerlich vorstellen das der TÜV seine Wissensdatenbank
an andere Prüforganisationen weitergibt. Bei der Dekra oder GÜS hätte ich wahrscheinlich eine Bescheinigung über die Bremse vorlegen müssen die
dann kostenpflichtig gewesen wäre.
Deshalb die Frage ob es dann eine zentrale Datenbank gibt.

LG
Hans-Peter

Re: Monopol bei Paragraph 21 fällt

Verfasst: 18.02.2019 15:14
von Per
Ja, gibt es schon lange und TÜV, Dekra sowie Polizei greifen darauf zu: KBA.

Re: Monopol bei Paragraph 21 fällt

Verfasst: 19.02.2019 10:20
von Neandertaler
Grandpa hat geschrieben: Bei der Dekra oder GÜS hätte ich wahrscheinlich eine Bescheinigung über die Bremse vorlegen müssen die
dann kostenpflichtig gewesen wäre.
Das wäre dann hierzulande ("alte Bundesländer") so. Hier DARF die Dekra und GÜS eben nicht so handeln wie der TÜV. Die dürfen nur eben mit entsrpechenden ABEs / Gutachten arbeiten.
In den "neuen" Bundesländern ist das genau umgekehrt. Da hat die Dekra die Hoheit und der TÜV darf nur mit ABE / Gutachten hantieren.

VG
Stefan

Re: Monopol bei Paragraph 21 fällt

Verfasst: 19.02.2019 18:24
von DerausSpenge
Moin

nach dem letzten Trauerspiel mit dem TÜV beim Zulassen vom Combi Camp Koala kann ich das nur begrüßen .

Die Grubengötter haben sich immer sehr angestellt einen Holländer einzudeutschen .

Ob mit Termin oder Bremsenberechnung oder da müssen wir schauen oder sie müssen noch Papiere anfordern beim Vorbesitzer

oder APK . Man war schon recht erfinderisch ...

Gruß Peter