Seite 1 von 1

Zum Thema Gasprüfung

Verfasst: 10.09.2007 22:10
von Rolf-W
Hallo

Ich benutze schon seit Jahren kein Gas. In meine Rapido ist die Heizung ausgebaut und es ist keine Gasflasche an Bord. Muss ich die Gasanlage vollständig ausbauen um keine Gasprüfung machen zu müssen oder reicht es wenn ich nur den Druckminderer und den Anschlussschlauch abbaue. Der Gaskocher und der Kühlschrank lässt sich ja nicht ausbauen. Die Anschlussdose für eine Vorzeltgasleuchte möchte ich sowieso ausbauen und mit einer Steckdose ersetzen.
Ich denke wo nichts ist, ist auch nichts zu prüfen. Aber der Gesetzgeber könnte das wieder einmal anders sehen. Was die Haftpflichtversicherung darüber denkt ist mir auch nicht klar.

Gruß Rolf

Verfasst: 11.09.2007 20:16
von chxy
Die Gasprüfung ist immer noch eine KANN-Bestimmung und hat keinen Einfluß auf die erlangung des TÜV-Stempels. Der TÜV KANN (-muss aber noch nicht mal) lediglich geringe Mängel, indem Fall die fehlende Gasprüfung beanstanden. Bei der Vollabnahme meines WW´s war die Gasprüfung z.B. überhaupt nicht im Gespräch - ich habe trotz komplettem Gasinventar bis heute keine.
M.E. hättest Du auch garnichts ausbauen müssen, außer die Anlage ist augenscheinlich in so desolatem Zustand, dass der TÜV grundlegende Bedenken wegen der Sicherheit hätte.

Also ich würde mir keinen Streß mehr machen...gruß J. :wink:

Verfasst: 11.09.2007 23:12
von Exfalter
Hallo Rolf,

ausbauen lässt sich eigentlich alles, auch Kocher (evtl. durch Arbeitsplatte ersetzen) und Kühlschrank (gibt einen wesentlich größeren Schrank).
Gasprüfung braucht wohl nur der, der auch Gas an Bord hat (bei fest eingebauten Geräten, lose Geräte zählen hier nicht).
Für unseren Grill an der CampinGaz-Flasche brauche ich auch keine Gasprüfung (Schlauch und Regler tausche ich spätestens nach 6 Jahren), aber für den Wohnwagen verzichte ich nicht darauf. Schließlich will ich Kühlschrank, Kocher und Heizung guten Gewissens benutzen können.

Gruß,
Stephan

Verfasst: 11.09.2007 23:56
von Rolf-W
Hallo

ja der Kühlschrank muss schon im Wagen bleiben, die Butter soll ja auf dem Brot bleiben. Gekocht wird elektrisch auserhalb des Wagens, das hat den Vorteil das kein Kochdunst im Wagen ist (Geruch - Dampf) und im Süder wesentlich angenehmer. Die Heizung ist 16 Jahre alt und ich habe zu der kein Vertrauen, darum auch ausgebaut. Ein kleiner Heizlüfter erfüllt den selben Zweck, wird aber praktisch sogut wie nie gebraucht.

Ich habe aber gehört das es Plätze giebt, die einen ohne Gasprüfung nicht drauf lassen, ist mir noch nicht passiert, aber .... .

Gruß Rolf

Verfasst: 12.09.2007 13:37
von Rollo
Moin,
auf fast allen CP ist eine gültige Gasprüfung vorgeschrieben,auch mal die Nutzungsbedingungen durchlesen :shock:

Es würden sicher weit weniger Unfälle mit Gasanlagen geben,wenn alle die Gasprüfungen regelmäßig machen würden und nicht jeder der eine Zange in der Hand halten kann,an der Gasanlage rumbasteln würde.

Verfasst: 12.09.2007 22:49
von Rolf-W
Darum ja meine Frage, was muß raus, siehe oben. Kühlschrank 12-220V alles andere brauche ich seit Jahren nicht.

Rolf

Verfasst: 13.09.2007 21:41
von Exfalter
...eben :!: Und wenn kein Gas an Bord ist, kann auch keiner eine Gasprüfung verlangen! Es sollte halt auf Rückfrage eindeutig sein, z.B. die Gasflasche für den Grill zwar im Gaskasten aufbewahren, aber dort den Gasanschluss entfernen, so dass keiner auf die Idee kommt, die Flasche an die eingebauten Verbraucher anzuschließen (oder auch noch auf den Gasgrill verzichten und mit Kohle, bzw. elektrisch grillen :wink:).

Gruß,
Stephan

Verfasst: 13.09.2007 22:45
von Rolf-W
Hallo
Deine Meinung entspricht ganz meiner Auffassung, ich denke ich werde den Anschlssschlauch abmachen. Und am besten schmeckt es doch vom Kohlegrill. Am liebsten würde ich den gleich anheizen, das Bier schmeckt schon.
Dann noch einen schönen Abend.
Rolf

Verfasst: 18.08.2008 20:54
von gasmann
Offenbar unerheblich und daher vom Verfasser gelöscht!

Sorry