Gaskocher und Grill an einer Flasche

Themen um die Energieversorgung mit Gas, Petroleum, Benzin oder Spiritus.
iHolli

Gaskocher und Grill an einer Flasche

Beitrag von iHolli »

Hallo zusammen,

bald ist es soweit und wir holen unseren Cheroky in Polch ab. :hi:
Da nun auch die Kleinigkeiten des Equipments besorgt werden müssen, möchte ich folgendes umsetzen:

:idee2: 1) Im inneren Bereich des Zelts soll seitlich (recht mittig auf 175cm vom Eingang) der Küchenschrank mit Gaskocher stehen.
Hier wird auch die 5kg Gasflasche untergebracht!!!.
:idee2: 2) Zusätzlich haben wir einen Cadac Safari Chef Grill im Einsatz der vor dem Zelt genutzt werden soll.

Wie regele ich nun die Gasversorgung?
:?: - Soll der Grill eine eigene Flasche erhalten!?
:?: - Können Grill und Gaskocher an eine gemeinsame Flasche, da beide Geräte 50mbar haben!? (mit GOK 2er Kombiregler)
:?: - Wie lang dürfen/sollen die Schläuche jeweils sein?
a) für den Kocher innen
b) für den Grill aussen
:?: - Muss ich beim Schlauch etwas beachten, da z.B. bei Berger steht, dass die Schläuche nur für Kocher ohne Zündicherung sind. Unserer hat jedoch eine Zündsicherung.

Nun hoffe ich, auf meine Fragen die passenden Antworten zu bekommen und wünsche allen eine schöne Woche!

Vielen Dank aus Köln! :dhoch:
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Jasper am Meer
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Re: Gaskocher und Grill an einer Flasche

Beitrag von Jasper am Meer »

Moin iHolli,

wenn beide Geräte den gleichen Druck benötigen, kannst Du sie an eine Flasche anschließen. Das ist auch bei uns der Fall, allerdings mit 30mBar. Der Regler ist an die Gasflasche angeschlossen. An diesen kommt dieses Doppelventil, an das einmal der Schlauch für den Herd und einmal der Schlauch für den Grill angeschlossen wird. Der Schlauch für die Küche ist bei uns etwa einen Meter lang, die Gasflasche steht direkt an der Küche. Der Schlauch für den Grill ist bei uns 5 Meter lang und reicht etwas über das Ende des Sonnensegels hinaus. Ob ein so langer Schlauch erlaubt ist , weiß ich allerdings nicht, jedenfalls war er konfektioniert. Längere Schläuche sind konfektioniert auch nicht erhältlich. Ich meine, dass die Länge eines Gasschlauches beim Anschluss an eine Gassteckdose auf 1,50 m begrenzt ist. Eine Gassteckdose haben wir hier aber nicht im Einsatz. Wegen der Länge von 5 m braucht man beim erstmaligen Anzünden des Grills übrigens etwas Geduld, weil das Gas nur sehr langsam strömt. Zum Thema Zündsicherung kann ich leider nichts sagen.

Gruß
Jasper
Zuletzt geändert von Jasper am Meer am 21.04.2015 17:40, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Gaskocher und Grill an einer Flasche

Beitrag von Klapperschnecke »

Am Grill selber sollte in der Bedienungsanleitung was zur länge des Schlauches stehen, im Normalfall irgendwas zwischen 80 cm und 1,5m! Gruß Patrick
:prost2: Hakuna Matata :prost2: :lol Nachts ist kälter als draußen :lol
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Re: Gaskocher und Grill an einer Flasche

Beitrag von Niels$ »

Oder gleich einen Druckregler mit mehreren Abgängen nehmen. Ich habe da direkt eine Gassteckdose dran, das ist gerade für den Cadac optimal.

https://www.klappcaravanforum.de/viewto ... 183#p40183

Niels
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Re: Gaskocher und Grill an einer Flasche

Beitrag von Rollo »

Moin,
für draussen kannst Du je handelsübliche Schlauchlänge nehmen.http://www.google.de/imgres?imgurl=http%3A%2F%2Fshop.reicherts-fluessiggas.de%2Fout%2Fpictures%2Fmaster%2Fproduct%2F1%2Fgasschlauch.jpg&imgrefurl=http%3A%2F%2Fshop.reicherts-fluessiggas.de%2FPropangas%2FGasschlaeuche%2FMitteldruck%2FGasschlauch-Mitteldruck-6-3-x-3-5-verschiedene-Laengen-und-Anschluesse.html&h=993&w=1500&tbnid=FOogo4CkUjLn3M%3A&zoom=1&docid=Kd6P0q3au5GxRM&ei=zII2VYqsI6ndywO4oICYDQ&tbm=isch&client=opera&iact=rc&uact=3&dur=1544&page=7&start=149&ndsp=27&ved=0CKIBEK0DMDQ4ZA
2132 Tschüß Rollo




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Re: Gaskocher und Grill an einer Flasche

Beitrag von Niels$ »

Rollo hat geschrieben:für draussen kannst Du je handelsübliche Schlauchlänge nehmen
Und ein Zelt zählt wie draußen :!:

Niels
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Re: Gaskocher und Grill an einer Flasche

Beitrag von Rollo »

Niels$ hat geschrieben:Und ein Zelt zählt wie draußen :!:

Niels

Jupp :klapp:
2132 Tschüß Rollo




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GasLocke71

Re: Gaskocher und Grill an einer Flasche

Beitrag von GasLocke71 »

Jetzt sagt der Gasonkel auch mal was. :-D

Gaskocher und Grill an einer Flasche geht. Die 5kg Flasche schafft 0.8 kg pro Stunde und die 11er schafft 1.5 kg.

Allerdings
Bei 30 mBar gilt : maximale Schlauchlänge 120cm, egal ob drinnen oder draussen. Ab 121cm muß eine Schlauchbruchsicherung verbaut werden.
Bei 50 mBar gilt : maximale Schlauchlänge 80 cm auch wieder egal und ab 81 cm Schlauchbruchsicherung.
Baut Ihr etwas anderes, habt ihr keinen Versicherungsschutz.

Schläuche und Regler dürfen maximal 10 Jahre alt sein. Und bitte daran denken, das es unterschiedliche Regler für Innen und Außen gibt.
Die Regler für Außen sind in der Regel ca 5€ teurer, weil sie ein Abblasventil besitzen müssen, die es verhindern, das der Druck in der Gasleitung zu
groß wird ( durch Sonneneinstrahlung, etc. ). Im Vorzelt ist nicht draussen. Der Gaskasten am Wohnwagen ist draussen, weil die Flasche ausserhalb des Raumes steht wo das Gas genutzt wird.

Weiterhin in Deutschland nicht versicherbar sind Schlauchschellen, und Kocher bzw. Geräte ohne Zündsicherung.

Leute wenn da etwas passiert steht Ihr schon vorm Kadi.

Leider ist etwas vergleichbares auf dem Campingplatz den ich als Gasprüfer betreue schon passiert.
Der Regler war 13 Jahre alt genau wie der Schlauch, der dazu noch zu lang war. Das Vorzelt ist abgebrannt und die Versicherung hat keinen Cent bezahlt weil Sie die vorgenannten Sachen entdeckt haben.

Also, spielt nicht mit eurem Leben oder das des Campers nebenan. Passt auf solche Sachen auf. Tut mir den gefallen. :dhoch:

Habt Ihr noch Fragen, Ich bin hier. :prost2:

Gruß Thorsten, Der Neue
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Re: Gaskocher und Grill an einer Flasche

Beitrag von Niels$ »

GasLocke71 hat geschrieben:Allerdings
Bei 30 mBar gilt : maximale Schlauchlänge 120cm, egal ob drinnen oder draussen. Ab 121cm muß eine Schlauchbruchsicherung verbaut werden.
Bei 50 mBar gilt : maximale Schlauchlänge 80 cm auch wieder egal und ab 81 cm Schlauchbruchsicherung.
Baut Ihr etwas anderes, habt ihr keinen Versicherungsschutz.
Mhh, da sagt mein Gasonkel was Anderes (draußen egal)...
Da gibt es doch sicher ein Werk in dem das festgeschrieben ist. Ist das irgendwo im Netz einsehbar?

Niels
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Stormrider

Re: Gaskocher und Grill an einer Flasche

Beitrag von Stormrider »

GasLocke71 hat geschrieben:Weiterhin in Deutschland nicht versicherbar
Was heisst nicht versicherbar? Habt ihr in DE eine Versicherung für Gasgrills und ähnliches? Ich kenne in der CH nur auf der einen Seite die Haftpflicht oder auf der anderen Seite die Versicherung gegen Feuer (Teilkasko beim Anhänger und Haustrat für den Rest).
GasLocke71

Re: Gaskocher und Grill an einer Flasche

Beitrag von GasLocke71 »

Im DVGW Arbeitsblatt G607 Prüfungen an bewohnbaren Freizeitfahrzeugen bis zu einer Leistung von 1.5kg/std steht,

bei Anlagen mit einem Betriebsdruck von 30mBar ist eine Schlauchlänge ab 150 cm inklusive zusätzlich eine Schlauchbruchsicherung zu verbauen.
Da die Schläuche fertig konfektioniert sind und die nächstkürzere Länge 120 cm ist, bedeutet dies ab 121 cm bzw ab 150 cm Schlauchbruchsicherung.

Bei der 50 mBar Anlage das selbe. Ab 100 cm Schlauchlänge inklusive, mit Sicherung.

Alles andere regelt die DGUV Vorschrift 79 (Alt BGV D34) und die TRF (Technisches Regelwerk Flüßiggas).

Was Du am Ende machst, ist Dir überlassen. Man riskiert nur den Versicherungsschutz.

Gruß Thorsten

P.S.: Auf dem größten Campingplatz in Deutschland werden solche Sachen kontrolliert. Stimmt etwas nicht wird auf Abänderung gemahnt, bei wiederholtem Verstoss wird die Parzelle geräumt.
GasLocke71

Re: Gaskocher und Grill an einer Flasche

Beitrag von GasLocke71 »

Stormrider hat geschrieben:
GasLocke71 hat geschrieben:Weiterhin in Deutschland nicht versicherbar
Was heisst nicht versicherbar? Habt ihr in DE eine Versicherung für Gasgrills und ähnliches? Ich kenne in der CH nur auf der einen Seite die Haftpflicht oder auf der anderen Seite die Versicherung gegen Feuer (Teilkasko beim Anhänger und Haustrat für den Rest).
Nicht versicherbar heisst soviel wie, hältst Du dich an die Regeln, die in Deutschland gelten ist alles gut und über die Caravanversicherung abgedeckt. Hast du aber Bockmist mit der Gasanlage gebaut und dich über die geltenden Gesetze hinweggesetzt, übernimmt die Versicherung den evtl entstandenen Schaden nicht.

Aus der DGUV Vorschrift 79 geht hervor das Gasgeräte eine Zündsicherung bzw. Flammüberwachung haben müssen.

Gruß Thorsten
Caninus

Re: Gaskocher und Grill an einer Flasche

Beitrag von Caninus »

Na das ist ja heftig, wenn's so ist! Dann haben wohl die meisten Gasoisten auf dem CP keinen Versicherungsschutz !?
Inclusive mir!
:o
Caninus

Re: Gaskocher und Grill an einer Flasche

Beitrag von Caninus »

Hm, ....., hab ich übersehen oder steht es noch nirgends!?

Wie lang darf denn bei 50mbar und verbauter Schlauchbruchsicherung ein Schlaun nun sein?

Bei allen von mir neu angeschafften Gasverbrennenden Geräten war der mitgelieferte Schlauch immer 80cm lang, nie länger! :roll:

Mit verkürzten Grüßen

Martin
Zuletzt geändert von Caninus am 26.05.2015 07:53, insgesamt 1-mal geändert.
GasLocke71

Re: Gaskocher und Grill an einer Flasche

Beitrag von GasLocke71 »

Die Länge des Schlauches ist mit Schlauchbruchsicherung quasi unbegrenzt.

Aber: Je länger der Schlauch, desto weniger kommt am Ende an. Druckverlust pro Meter liegt bei ca 0,8 mBar.
Wobei bis 5 mBar unproblematisch sind.
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