100 km/h muss nicht mehr...
Verfasst: 25.03.2015 15:56
...eingetragen werden, wenn ...
Aber hallo erstmal,
Habe nun gestern unseren "neuen" (Bj 2011) SK16 Monarch zugelassen. Er trug bereits das gesiegelte 100er Schild, hatte aber keine entsprechende Eintragung.
So hatte ich mir also alle verfügbaren Papiere geschnappt und habe die nette Dame in der Zulassungsstelle befragt. Sie erklärte mir sinngemäß Folgendes:
- wenn der Anhänger ab Werk bereits eine 100er Eignung hat, so ist dies in dem Formular "Datenbestätigung" welches zu den Fahrzeugpapieren gehört, vermerkt.
- steht dieser Vermerk dort unter Ziffer 22, dann muss und wird dieser Vermerk in den Fahrzeugschein übernommen
- steht der Vermerk aber unter Ziffer 22a, dann MUSS dieser NICHT übernommen werden
- dann müsste man diese Datenbestätigung immer mit sich führen
- man KANN jedoch auch den kpl. Text welcher unter Ziffer 22 steht eintragen lassen (nur in den Schein!)
- dann muss man die Datenbestätigung nicht mehr mitführen
- zu beachten ist unbedingt, dass diese Datenbestätigung zum einen die Fahrgestellnummer, zum anderen auch die Briefnummer enthält. Sie ist also fahrzeug-und briefgebunden!
Ich jedenfalls habe mir den Text aus 22a in den Schein schreiben lassen und alles ist gut.
Vielleicht hilft's ja jemandem...
Schöne Grüße
Thomas
PS: vielen Dank an die nette Dame der Zul.-Stelle Bad Schwalbach
Aber hallo erstmal,
Habe nun gestern unseren "neuen" (Bj 2011) SK16 Monarch zugelassen. Er trug bereits das gesiegelte 100er Schild, hatte aber keine entsprechende Eintragung.
So hatte ich mir also alle verfügbaren Papiere geschnappt und habe die nette Dame in der Zulassungsstelle befragt. Sie erklärte mir sinngemäß Folgendes:
- wenn der Anhänger ab Werk bereits eine 100er Eignung hat, so ist dies in dem Formular "Datenbestätigung" welches zu den Fahrzeugpapieren gehört, vermerkt.
- steht dieser Vermerk dort unter Ziffer 22, dann muss und wird dieser Vermerk in den Fahrzeugschein übernommen
- steht der Vermerk aber unter Ziffer 22a, dann MUSS dieser NICHT übernommen werden
- dann müsste man diese Datenbestätigung immer mit sich führen
- man KANN jedoch auch den kpl. Text welcher unter Ziffer 22 steht eintragen lassen (nur in den Schein!)
- dann muss man die Datenbestätigung nicht mehr mitführen
- zu beachten ist unbedingt, dass diese Datenbestätigung zum einen die Fahrgestellnummer, zum anderen auch die Briefnummer enthält. Sie ist also fahrzeug-und briefgebunden!
Ich jedenfalls habe mir den Text aus 22a in den Schein schreiben lassen und alles ist gut.
Vielleicht hilft's ja jemandem...
Schöne Grüße
Thomas
PS: vielen Dank an die nette Dame der Zul.-Stelle Bad Schwalbach