
Der TÜV (DEKRA) droht mit Verweigerung der Marke am Nummernschild.
Man stellt in diesem Paragraphen ab auf eine "bauartbedingte" Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit. Mit dieser Bauart kann man aber auch behördlich genehigt unter bestimmten Voraussetzungen 100 km/h fahren. Die Bedingungen sind im Wesentlichen das Gewichtsverhältnis Zugfahrzeug/Anhänger und Reifen, die jünger als 6 oder 7 Jahre sind.
Heimat deine Sterne, wie sieht denn dann unser Klappfix aus?
Seht hier: https://anker-online.de/Camptourist.html
Gruß
Andreas