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Kauf in Holland
Verfasst: 04.09.2013 23:47
von Jebu
Hallo liebe Faltergemeinde
Ich hätte da mal eine frage:
Wenn ich in Holland einen Falter Kaufe und der noch in Holland zugelassen ist und ich ihn so überführe macht das bei zulassung hier einen unterschied zu einem nichtzugelassenen Falter.
Hat da wer erfahrungswerte
Gruss Jens
Re: Kauf in Holland
Verfasst: 05.09.2013 00:12
von Sven82
Hallo Jens,
kenne mich da nicht besonders gut aus, aber wenn ich richtig informiert bin muss du ihn mit Kurzzeitkennzeichen hier hin holen oder auf einem anderen Anhänger. Aber einfach so kannst du den Falter keinesfalls mitnehmen.
Hier musst du dann vor Zulassung eine Vollabname beim TÜV machen. Kostenpunkt ca 130,-EUR
Vorher gibt es keine Zulassung beim Amt.
Dafür solltest du unbedingt Unterlagen für die Bremse haben fals eine vorhanden ist.
Re: Kauf in Holland
Verfasst: 05.09.2013 00:34
von Jebu
Hallo Sven
Vielen dank für die antwort.
Sie trifft aber leider nicht den Kern meiner Frage da ich von einen in Holland zugelassenen Falter ausgehe.
Gruss jens
Re: Kauf in Holland
Verfasst: 05.09.2013 05:55
von Koeb
Hallo Jens,
soweit ich es weiss, sind Anhänger (Faltis) bis 750kg Gesamtgewicht mit übers Auto in Holland versichert! Deshalb haben fast alle Faltis von dort keine Papiere.
Wenn es sich um einen normalen Falti handelt, wird er in Holland nicht angemeldet sein sondern trägt das Nummernschild des Zugfahrzeugs.
Gruss Koeb
Re: Kauf in Holland
Verfasst: 05.09.2013 07:01
von Alawir
Anhänger unter 750kg haben in Holland keine Zulassung nur eine Betriebserlaubnis und sind mit dem Zugfahrzeug versichert.
Re: Kauf in Holland
Verfasst: 05.09.2013 09:24
von Per
Wenn er in Holland zugelassen ist, wird es wohl um einen mit mehr als 750 kg und eigenem Nummernschild gehen.
Ja, da gibt es einen Unterschied: du kannst ihn einfach ummelden, da er bereits eine europäische Zulassung hat. Mit den holländischen Papieren kannst du ihn auch einfach über die Grenze fahren.
Falls er zu alt ist, kannst du auch den alten Besitzer fragen, ob er ihn dir auf neue EU-Papiere ummeldet, dürfte einfacher sein, als es den deutschen Beamten zu erklären. In NL ist das Tagesgeschäft.
Nachteil: du wirst auf der Autobahn als Holländer angesehen
Re: Kauf in Holland
Verfasst: 05.09.2013 10:12
von Sven82
Hallo Per,
ich glaube kaum das es um einen Falter mit mehr als 750kg Gesamtgewicht geht. (Habe bis jetzt auch noch kein Modell gesehen was mehr als 750kg hat)
Die Falter in Holland sind in der Regel eher noch abgelastet aus Versicherungsgründen.
Unser Falter stammt ja auch aus Holland und war dort abgelastet extra für den holländischem Markt auf 495kg Gesamtgewicht obwohl er eigentlicht 650kg hat.
Also Jens,
in der Regel geht es nicht. Das heißt Kurzeitkennzeichen holen oder mit großem Anhänger rüber fahren und ihn huckepack nehemen. Dann ab zum TÜV und Vollabnahme machen lassen.
Re: Kauf in Holland
Verfasst: 05.09.2013 12:01
von Brandse
Hey Leute,
unsere Kurzzeitkennzeichen sind im Ausland nicht gültig. Das kostet mal eben 600 EUR Strafe in NL und der Anhänger wird beschlagnahmt.
Es gibt nur 3 folgende Möglichkeiten, wie man einen Anhänger aus Benelux hierhin bekommt, ohne sich strafbar zu machen oder den Versicherungsschutz zu gefährden:
1.: Der Ex Besitzer zieht ihn bis auf deutschen Boden, dann kann man unsere 04er Kurzzeitkennzeichen montieren und darf nach Hause fahren.
2.: Trailer mitnehmen, und darauf transportieren.
3.: Das nationale Ausfuhrkennzeichen des Vorbesitzerlandes zum Export benutzen.
Was noch dazu kommt, wenn jemand im Ausland unsere 04er Kennzeichen montiert, ist das eine Fernzulassung und nach deutschen Recht strafbar. Mal abgesehen davon werden die in BeNeLux eh nicht annerkannt.
In Europa gilt eigentlich fast überall das gleiche: Ausfuhrkennzeichen des Standortlandes zur Ausfuhr benutzen. Kuzzeitkennzeichen gelten nur Inlands !!!
Und die Ausfuhrkennzeichen sind garnicht so einfach zu bekommen. Auf einen Samstag z.B.... IN Belgien, wo ich so einen Fall zuletzt hatte, hätten die auch knapp 300 EUR gekostet, zzgl. belg. TÜV (Keuring? 80 EUR), zzgl. poliz. FÜhrungszeugniss aus Belgien. Für einen Ausländer ist das alles unmöglich mal eben zu bekommen. Also habe ich ein 04er Kennzeichen mitgenommen, meinen Anhänger mit nem Trailer bis auf deutschen Boden ziehen lassen und erst DANN die Kennzeichen montiert.
Glaubt mir, ich habe endlos mit verschiednen Stellen telefoniert. ADAC, STVAs, Versicherungen, deutsche und belgische.... Es ist ein Irrglaube, das man mit unseren 04er Nummern aus NL oder so ein Fahrzeug importieren darf... Das gibt echt böse auf die Finger!
Und Exportkenzeichen sind teuer und aufwendig. Soooviel kostet ein Trailer nicht. Den würde ich nehmen, wenn nicht jemand im Land ist, der das Teil günstig über die Grenze schaft.
Belgien und Niederlande haben ja die gleichen Gesetze. Da kann hier mal was nachlesen: http://www.auto-transit.com/start_de.htm
Die Vollabnahme kostet zwischen 50 und 210 EUR, zzgl. wiegen 10 Eur und Bremsberechnung 50 EUR. Je nach Pech und Laune des Prüfers.
Nettes Bespiel: TÜV Nord, Heinemann Anhänger: 50 EUR, halbe Stunde, fertig! (Briefkopie eines identischen Heins war hilfreich!)
Blödes Bespiel: TÜV Rheinland, Rapido Wohnwagen, 210 EUR... 10 EUR wiegen, 50 EUR Bremsberechnung....
Briefkopien können helfen. Wenn der TÜVer keinen Bock hat, woanders hin fahren.
Weiterer Irrglaube: Wer muss die Bremsberechnung erstellen? Auch TÜVer sagen meist "Der Bremsenhersteller"... Ist aber falsch... Der Hersteller des Auflaufes muss das tun. Und benötigt dazu jegliche Daten von Achse, Rädern, Bremsen u.s.w. Wenn alles von AL-Ko ist dann gehts. Dann hat man idR nur ein paar Tage wartezeit, weil die das eigentlich nur per Nachnahme versenden. Aber wenn das ne Mischanlage ist, kann es lustig werden...
Ne Briefkopie mit echten Zahlen im TYP hilft da ungemein.
Re: Kauf in Holland
Verfasst: 05.09.2013 13:58
von Rollo
Moin,
dem ist fast nichts zuzufügen ,außer wenn Du als Deutscher mit einem Fahrzeug welches im Ausland zugelassen ist,auf deutschem Boden erwischt wirst, dann geht das richtig ins Geld.
Re: Kauf in Holland
Verfasst: 05.09.2013 18:28
von Niels$
Rollo hat geschrieben:dem ist fast nichts zuzufügen ,außer wenn Du als Deutscher mit einem Fahrzeug welches im Ausland zugelassen ist,auf deutschem Boden erwischt wirst, dann geht das richtig ins Geld.
Jo, ganz korrekt ist nur die Nummer mit dem Autoanhänger auf dem man den Falti huckepack nimmt, oder eine niederländische Zulassung zu beschaffen um bis zur Grenze zu fahren und dann ein Kurzzeitkennzeichen im Gepäck zu haben um weiter zu fahren.
Das sprich alles für den Falti-Kauf in DK
Niels
Re: Kauf in Holland
Verfasst: 05.09.2013 18:56
von 09Hosa
Auch wenn es bei den Niederländischen Nachbarn viele gute Angebote gab, habe ich mich genau aus diesen Gründen für den Kauf in D inkl. neuer HU entschieden.
Kein Problem bei der Zulassung, bei der Überführung oder bei sonst irgendetwas...
Alles lief reibungslos und war im Endeffekt noch günstiger als die Überführung aus den Niederlanden.
Gruß Sascha
Re: Kauf in Holland
Verfasst: 05.09.2013 19:13
von Brandse
Ich habe diesesmal über 2000 EUR gespart, und der Anhänger ist dazu noch 3 Jahre jünger als das was ich in D gefunden habe.
Und: Es waren knapp 240 KM einfache Strecke für mich. Der Innerhalb D wäre es 260 KM weit weg gewesen...
Re: Kauf in Holland
Verfasst: 05.09.2013 19:37
von Niels$
Hallo Brandsee,
das ist schon klar, aber wie hast Du die rechtssichere Überführung gestaltet? Das ist ja die interessante Frage!
Mit Fahrzeugen geht ja extrem viel und solange man nicht erwischt wird ist alles gut, wenn man erwischt wird ist es vermutlich erträglich, aber wenn etwas passiert (z.B. Unfall) wird es dramatisch.
Dazu gibt es hier viele Aussagen, aber keine ist rechtlich einwandfrei. Ich fasse mal die bekannten Fakten zusammen:
- Das Kurzzeitkennzeichen muss am Standort des Fahrzeuges ausgestellt werden, ansonsten handelt es sich um eine unzulässige Fernzulassung. In diesem Punkt drücken die Straßenverkehrsämter wohl ein Auge zu.
- EU-Zulassungen, und damit auch ein Kurzzeitkennzeichen sollten EU-weit gelten, da haben einige Länder aber andere Vorstellungen. Dazu hängt beim Schilderdienst wo ich letztens war sogar eine Liste der Länder, die das anders sehen, darauf auch die Niederlande. Aber vielleicht finden sie es nur nicht toll, dass die unzulässigen Fernzulassungen gemacht werden
- Versicherungsfrage ist auch schwammig, lässt sich aber wohl noch am einfachsten klären
- Fahren mit ausländischem Kennzeichen auf deutschen Straßen ist Steuerhinterziehung, da sind die Behörden ja nun gänzlich spaßbefreit. Da hat doch mal ein Deutscher das Auto seines schweizer Freundes vom Flughafen abgeholt und bei sich untergestellt, während der Freund im Urlaub war. Das wurde eine richtig teure Nummer. Dafür hätte das scheizerische Auto einige Jahre am Flughafen parken können
Was bleibt also als einwandfreie Überführungsmöglichkeiten:
- Falter huckepack auf anderem zugelassenem Anhänger
- Niederländische Ausfuhrkennzeichen erwirken (http://www.vwe-niederlande.de/Export/Ausfuhrdokumente/Ausfuhrkennzeichen.aspx), jedoch hat der Falti keine APK und bekommt so u.U. so etwas nicht
- Der nette niederländische Verkäufer zieht den Falti mit seinem Auto über die Grenze zur nächsten Zulassungsstelle und dort erwirkt man ein Kurzzeitkennzeichen. Bei der genannten Preisersparnis kann man da ja gerne eine Aufwandsentschädigung für den netten Verkäufer locker machen.
Niels
Re: Kauf in Holland
Verfasst: 05.09.2013 19:54
von Brandse
Sorry, aber warum zur nächsten deutschen Zulassungstelle ziehen?
Die Kennzeichen kann man ja schon dabei haben.
Ausserdem soll leider die freie STVA Wahl für 04er Kennzeichen abgeschafft werden, oder ist sogar schon weg. Und bei den blöden Öffnungszeiten wird das eh nie was...
Also am Heimatort die Kennzeichen holen.... UNd auf Deutschem Boden erst Montieren und erst hier den rosa Wisch ausfüllen.
Re: Kauf in Holland
Verfasst: 05.09.2013 20:15
von Niels$
Brandse hat geschrieben:Sorry, aber warum zur nächsten deutschen Zulassungstelle ziehen?
Ja, das ist seit 1.11.12 in der Tat falsch, man muss das Kennzeichen beim zuständigen STVA am Wohnort beantragen.
Brandse hat geschrieben:Die Kennzeichen kann man ja schon dabei haben....
Also am Heimatort die Kennzeichen holen.... UNd auf Deutschem Boden erst Montieren und erst hier den rosa Wisch ausfüllen.
Ja da geht bzw. ist der richtige Weg.
http://www.landkreis-waldshut.de/landkreis-waldshut/fileadmin/user_upload/Strassenverkehrsamt/Kurzzeitkennzeichen_03.pdf hat geschrieben:Das Kurzzeitkennzeichen darf nicht an einem Fahrzeug angebracht werden, das sich im Ausland befindet, um dieses nach Deutschland zu überführen (verbotene Fernzulassung).
Die Verbringung eines Fahrzeugs von Deutschland ins Ausland mit Kurzzeitkennzeichen ist möglich, wenn der jeweilige andere Staat dies zulässt. Falls ausländische Stellen die Kurzzeitkennzeichen beanstanden, liegt dies allein im Verantwortungsbereich des Antragstellers (Verwenders).
Doch die Frage ist ja, wie kommst Du mit dem Falti bis zur Grenze? Da braucht es nun doch den netten niederländischen Verkäufer...
Niels