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CT 7 mit und ohne Auflaufbremse
Verfasst: 12.07.2013 11:42
von Abschaedler
Hallo!
Ich habe einen CT-7, welcher gebremst war, mit original Ersatzteilen auf ungebremste Version umgebaut, und verkauft. Der Käufer hat jedoch jetzt Bedenken geäußert, dass er damit nicht über den TÜV kommt. Der Brief beinhaltet aber doch, egal ob gebremst oder nicht, immer den Passus mit der Auflaufbremse, oder?
Was meinen ihr? Muss das eingetragen werden, oder nicht?
Viele Grüße!
Re: CT 7 mit und ohne Auflaufbremse
Verfasst: 12.07.2013 12:28
von stefantom
denke nicht das das eingetraen werden muss da ich hier schon merfach gelesenhabe das manche ihre auflaufbremse stilllegen damit sie tüf bekommen mfg stefan
Re: CT 7 mit und ohne Auflaufbremse
Verfasst: 12.07.2013 13:01
von CT7 Fan
Wenn eine Bremse stillgelgt wird, muss der TÜV dies auch eintragen, bzw. ändern. Dort wird dann auch überprüft, ob die Stilllegung der Bremse fachmännisch gemacht wurde, sonst könnte ja jeder an der Bremse herumbasteln. Einen Hänger mit solchen Problemen würd ich dann nicht kaufen.
Gruß
Udo
Re: CT 7 mit und ohne Auflaufbremse
Verfasst: 12.07.2013 13:03
von awh2cv
Jou
Aber es muss eingetragen werden, da er ja sonst nicht den Papieren entspricht.
das sollte aber das kleinste Problem sein, wenn die Bremsen sauber stillgelegt sind.
Alles andere bleibt ja gleich.
mit entsprechenden Grüßen
armin
Re: CT 7 mit und ohne Auflaufbremse
Verfasst: 12.07.2013 13:05
von Abschaedler
Hallo,
ich bin mir nicht sicher, aber der Brief ist ja bei Gebremsten und Ungebremsten gleich. Kann das jemand bestätigen? Somit kann der TÜV ja garnicht mehr sagen, ob der Anhänger werksmäßig mit oder ohne Bremse ausgeliefert wurde.
Alle bremsrelevanten Teile wurden von mir gegen Teile von einer ungebremsten Version getauscht. Wie z.B. Deichsel, Radnaben incl. Dreieckslenker.
Was meint Ihr? Hat zufällig jemand zur Bestätigung einen Brief von einem Hänger, der Wersseitig ohne Bremse lief?
Gruß,
Boris
Re: CT 7 mit und ohne Auflaufbremse
Verfasst: 12.07.2013 13:38
von CT7 Fan
Hallo Boris,
genau dieser markierte Teil wird dann herausgenommen, wenn die Bremse stillgelegt wurde.
Gruß
Udo
Re: CT 7 mit und ohne Auflaufbremse
Verfasst: 12.07.2013 15:20
von Abschaedler
Hallo,
habe mal die Abkürzungen für diesen Teil der Zulassung entschlüsselt. Dann steht da: "BEI AUSRÜSTUNG MIT AUFLAUFBREMSANLAGE: ARBEITSBREMSSEIL MIT ZUGFAHRZEUG VERBINDEN"
Das heißt ja, dass es bei diesem Fahrzeug vorhanden sein kann, aber nicht muss. Werde mal beim TÜV anklopfen und hier den Ausgang mitteilen. Wenn ein Umbau auch so möglich wäre, ist das sicherlich auch noch interssant für manch anderen... Ich bleib dran.
Gruß,
Boris
Re: CT 7 mit und ohne Auflaufbremse
Verfasst: 12.07.2013 15:58
von Abschaedler
Sooo,
habe gerade Info vom Käufer bekommen. Er ist mit dem Brief beim TÜV vorbei, und der hat meine Annahme Bestätigt. Wenn es das Fahrzeug in zweierlei Ausführung gab, und zwischen diesen in der Zulassung nicht unterschieden wird, gibt es auch keine Notwendigkeit zur Ein- bzw. Austragung dieser.
Natürlich muss der jeweilige Zustand dem Orignalzustand entsprechen, aber das ist ja klar.
Somit sei festgehalten Bremse ab und dranbauen geht, und kann so oft man will gewechselt werden, ohne dass eine Änderung an der Zulassung vorgenommen werden muss. Ähnlich wie wenn unterschiedliche Reifengrößen eingetragen sind.
Viele Grüße und ein schönes WE,
Boris
Re: CT 7 mit und ohne Auflaufbremse
Verfasst: 12.07.2013 19:22
von Mammut
Und wieder was gelernt. Dann werde ich mich mal dranmachen die Bremse auszubauen für dieses Jahr,nächstes Jahr kommt sie dann wieder rein.So spar ich Geld beim Tüv.Ungebremst ist ja billiger.
Schönes Wochenende allen,Grüße Michael
Re: CT 7 mit und ohne Auflaufbremse
Verfasst: 22.07.2013 10:27
von Tutzitu
Hallo
Ich frage mich immer warum die Leute die Bremsen ausbauen ??? Die Bremse dient doch der eigenen Sicherheit und die Teile kosten ja nun wirklich nichts.
Und was kann an der Bremse schon defekt sein das man nicht mehr durch den TÜV kommt, neue Belege und die Seile gangbar machen ? Bei den Hydraulischen vielleicht noch die Radbremszylinder tauschen ? Das kostet nicht mal 50 € dafür bremsen die bis zu 500 KG mit. Völlig unverständlich !!!
15,- € weniger TÜV Gebühr sind natürlich ein Argument
der Thomas
Re: CT 7 mit und ohne Auflaufbremse
Verfasst: 22.07.2013 13:54
von Herbert
Hallo,
da mir die ganze Diskussion sehr suspekt vorkam - mir stellt sich nämlich die sicherheitsrelevante Frage, warum ich eine installierte Bremsanlage ausser Betrieb setzen sollte -
zumal es hier ganz offensichtlich nicht um Umrüstung sondern um Rückbau handelt. Ein Gespann mit funktionierenden Bremsen lässt sich doch wesentlich besser händeln, als eines ohne Bremsanlage. Ich baue doch keine Airbags aus, weil ich die sowieso nicht brauche, oder?
Ich habe nachgesehen, in den Papieren von meinem CT7 (mit Bremsanlage) steht weder im Brief noch im Schein etwas von einer Bremse drin, aber auch nicht der Hinweis, dass bei einer Ausrüstung mit einer Auflaufbremsanlage das Abreissseil mit dem Zugfahrzeug verbunden sein muss (markierten Eintrag bitte richtig lesen), was im übrigen für mich eine Selbstverständlichkeit darstellt.
Und wenn an meiner Bremsanlage etwas nicht in Ordnung ist, dann lasse ich sie instand setzen, da sind nämlich 15,-Euro TÜV-Gebühr kein Argunment und ich denke, auch Thomas hat das eher ironisch gemeint.
Hoffentlich muss ich nie an diesem geprutschten Anhänger vorbeifahren.
Gruss Herbert
Re: CT 7 mit und ohne Auflaufbremse
Verfasst: 22.07.2013 18:45
von Tutzitu
Ja die 15 Euro waren ironisch gemeint. Ich würde nie auf die Idee kommen die Bremsanlage von meinem CT zu demontieren.
Als ich ihn gekauft habe war das für mich auch wichtig das der kleine eine Auflaufbremse hat. Ich habe damals Hauptbremszylinder ,Radbremszylinder, Bremsschläuche und die Belege getauscht (er stand 20 Jahre lang in der Scheune) das waren dann knapp 70 €.
Das war mir die Sicherheit einfach wert. 500 KG können ganz schön schieben auch wenn mein Zugfahrzeug leer bereits 1,7 t wiegt.
der Thomas