100 Km/h Reglung

Themen die sich um die 100 km/h-Regelung
black-forest

100 Km/h Reglung

Beitrag von black-forest »

Hier mal ein Beispiel für 100 Km/h Reglung und Berechnungsgrundlage



Beispiel:
Der Zugwagen hat ABS und wiegt leer ca. 1580 kg.
der Falter hat ein zgg von 650 kg.Er ist mit einer Auflaufbremse ausgestattet.


Anhänger mit Bremse aber ohne hydrauisch Dämpfer 1580 x 0,3 = 474 kg Anhängelast

Anhänger mit Bremse aber mit hydraulischen Dämpfern 1580kg x 0.8 = 1264 kg Anhängelast.

Grundlage hierfür:
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/ggbl105s2978.pdf


gruss
erich
:!:
Benutzeravatar
Rollo
Meister-Camper
Meister-Camper
Beiträge: 2728
Registriert: 29.03.2006 20:35
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: VW FOX und diverse Familienkutschen
Camper/Falter/Zelt: Camp-let Safir
Wohnort: Hansestadt Stade

Beitrag von Rollo »

Moin,
zu beachten wäre noch,daß wenn mann einmal die 100`er Plakette am Hänger hat ,dieser mit jedem beliebigen Zugfahrzeug ,welches die Kriterien erfüllt(ABS und Gewicht )auf Bundesautobahnen mit 100km/h gefahren werden darf.(Aber nur auf BAB)sonst gilt 80 oder falls im Ausland unterwegs,die Regelung des Gastlandes.
2132 Tschüß Rollo




Eet, wat gor is, drink, wat kloor is un segg, wat wohr is stop!
Zauberstern

Beitrag von Zauberstern »

In der Schweiz darf generell mit Anhänger nur 80 KM gefahren werden.

Manchmal wird mir schlecht wenn ich die nicht-Schweizer mit ihren schwankenden Wohnwagen usw auf den Autobahnen hier seh :x
Benutzeravatar
DL1EKC
Interessierter Camper
Interessierter Camper
Beiträge: 31
Registriert: 21.10.2005 12:52
Zugfahrzeug: VW Golf 2000
Camper/Falter/Zelt: Trigano Randger 575 LX
Wohnort: Mönchengladbach

Beitrag von DL1EKC »

Hallo beisammen,

bleibt noch anzumerken, daß die 100 km/h-Regelung auf Bundesautobahnen und Kraftfahrtstraßen gilt.

Schönes Reisen

Marcus

... der morgen endlich mit einem Probeklappen und -wohnen die Saison einläutet
Antworten

Zurück zu „100 km/h-Regelung“