Vor Gasprüfung alles selber durchchecken
Verfasst: 09.04.2007 19:59
Hallo,
ich habe 2005 einen 18 Jahre alten Klappwohnwagen Esterel 340 in meinen Fuhrpark übernommen. TÜV war noch keine 8 Monate her, aber die Gasprüfung 2002 abgelaufen.
Bevor ich mich nun zur nächsten Gas-Prüfstelle begeben habe überlegte ich mir, obs überhaupt sein muss. Im Falter hatte ich ja auch kein Gas dabei.
Wenn ich jetzt aber schon mit Gas kochen, heizen und kühlen kann, will ich mir die Benutzung von einem übervorsichtigen Campingplatzbesitzer die Nutzung nicht unterbinden lassen, darum wollte ich die Gasprüfung doch noch machen lassen. Und irgendwie hatte ich auch ein mulmiges Gefühl dabei. Unberücksichtigt die Auslegung meines Haftpflichtversicherers bei Schadenseintritt.
Zuserst habe ich mich an meinen PC gesetzt und etwas gegoogelt. Manoman, das ist ja wie bei den Akademikern, 3 Leute 7 Meinungen. Da habe ich mich lieber doch nur auf die Fakten und guten Tipps (die wo ich nachvollziehen kann) gehalten.
Zuerst habe ich alle 18 Jahre alten Gasschläuche rausgeworfen und den Gasregler ersetzt. Dürfen innerhalb der Gasprüfungsgültigkeit eh nicht älter als 10 Jahre sein bzw werden.
Dann ab zum TÜV. Das war mein Fehler. Nicht der TÜV, sondern die Tatsache, dass der Kühlschrank nicht zündete. Ich wusste das und teilte dem Prüfer dies aber gottseidank vorher mit. Dieser entließ mich nach Rückzahlung der Prüfgebühr kulanterweise ungeprüft vom Hof. Auf den Hinweis meinerseits, ich klemme den Kühlschrank einfach ab und mache einen Blindstopfen an das offene Ende, belehrte mich der Sachverständige, dass dies ein Gas-Sachverständiger ausführen müsse und den nun "toten" Kühlschrank aus dem Gasprüfbuch auszutragen habe.
Darum habe ich zuhause allse versucht, den sch... Kühlschrank zum "laufen" bzw. zum zünden zu bringen. Ursache war warscheinlich ein durch Spinnweben und Staub "zugemachter" Abgasschlauch. Jetzt geht er auch wieder mit Gas.
Bei der Anschließenden Prüfung habe ich den Sachverständigen genau auf die Finger geschaut um vor der nächsten Prüfung alle Prüfpunkte durchzuchecken:
Dichtigkeitsprüfung: Der Prüfer hat eine Pumpe, mit der er einen Prüfdruck aufbaut un schaut, ob dieser bei geöffneten Absperrventilen wieder sinkt. Selber kann man das machen, indem man bei geöffneten Absperrventilen die Gasflasche öffnet und wieder schließt. Sinkt der am Manometer angezeigte Druck die nächsten 12 Stunden nicht ab, kann man von einer dichten Anlage ausgehen (Temeraturschwankungen = Druckänderungen beachten)
Zündprüfung: Alle im Gasverbraucher müssen zuverlässig zünden und die Flamme zumindest über Sichtfenster sichtbar sein.
Zündsicherung: Bei kalter Zündsicherung muss nach loslassen der manuellen Zündüberbrückung die Flamme erlöschen (die ersten sec. nach Zünden)
Brennsicherung: Wird während des Betriebes der Absperrhahn des Gerätes (in der Gasleitung, nicht der Geräteregler) abgedreht, erlicht die Flamme infolge Gasmangels. Nun muss durch die Abkühlung der Zündsicherung die Gaszufuhr gestoppt werden. Die ist durch ein kaum wahrnehmbares klacken der Zündsicherung zu kontrollieren.
Die Gasprüfung hatte ich im 2. Anlauf ohne Probleme geschafft und nun auch keine Bedenken mehr, einen Gasverbraucher zu betreiben.
Frank
ich habe 2005 einen 18 Jahre alten Klappwohnwagen Esterel 340 in meinen Fuhrpark übernommen. TÜV war noch keine 8 Monate her, aber die Gasprüfung 2002 abgelaufen.
Bevor ich mich nun zur nächsten Gas-Prüfstelle begeben habe überlegte ich mir, obs überhaupt sein muss. Im Falter hatte ich ja auch kein Gas dabei.
Wenn ich jetzt aber schon mit Gas kochen, heizen und kühlen kann, will ich mir die Benutzung von einem übervorsichtigen Campingplatzbesitzer die Nutzung nicht unterbinden lassen, darum wollte ich die Gasprüfung doch noch machen lassen. Und irgendwie hatte ich auch ein mulmiges Gefühl dabei. Unberücksichtigt die Auslegung meines Haftpflichtversicherers bei Schadenseintritt.
Zuserst habe ich mich an meinen PC gesetzt und etwas gegoogelt. Manoman, das ist ja wie bei den Akademikern, 3 Leute 7 Meinungen. Da habe ich mich lieber doch nur auf die Fakten und guten Tipps (die wo ich nachvollziehen kann) gehalten.
Zuerst habe ich alle 18 Jahre alten Gasschläuche rausgeworfen und den Gasregler ersetzt. Dürfen innerhalb der Gasprüfungsgültigkeit eh nicht älter als 10 Jahre sein bzw werden.
Dann ab zum TÜV. Das war mein Fehler. Nicht der TÜV, sondern die Tatsache, dass der Kühlschrank nicht zündete. Ich wusste das und teilte dem Prüfer dies aber gottseidank vorher mit. Dieser entließ mich nach Rückzahlung der Prüfgebühr kulanterweise ungeprüft vom Hof. Auf den Hinweis meinerseits, ich klemme den Kühlschrank einfach ab und mache einen Blindstopfen an das offene Ende, belehrte mich der Sachverständige, dass dies ein Gas-Sachverständiger ausführen müsse und den nun "toten" Kühlschrank aus dem Gasprüfbuch auszutragen habe.
Darum habe ich zuhause allse versucht, den sch... Kühlschrank zum "laufen" bzw. zum zünden zu bringen. Ursache war warscheinlich ein durch Spinnweben und Staub "zugemachter" Abgasschlauch. Jetzt geht er auch wieder mit Gas.
Bei der Anschließenden Prüfung habe ich den Sachverständigen genau auf die Finger geschaut um vor der nächsten Prüfung alle Prüfpunkte durchzuchecken:
Dichtigkeitsprüfung: Der Prüfer hat eine Pumpe, mit der er einen Prüfdruck aufbaut un schaut, ob dieser bei geöffneten Absperrventilen wieder sinkt. Selber kann man das machen, indem man bei geöffneten Absperrventilen die Gasflasche öffnet und wieder schließt. Sinkt der am Manometer angezeigte Druck die nächsten 12 Stunden nicht ab, kann man von einer dichten Anlage ausgehen (Temeraturschwankungen = Druckänderungen beachten)
Zündprüfung: Alle im Gasverbraucher müssen zuverlässig zünden und die Flamme zumindest über Sichtfenster sichtbar sein.
Zündsicherung: Bei kalter Zündsicherung muss nach loslassen der manuellen Zündüberbrückung die Flamme erlöschen (die ersten sec. nach Zünden)
Brennsicherung: Wird während des Betriebes der Absperrhahn des Gerätes (in der Gasleitung, nicht der Geräteregler) abgedreht, erlicht die Flamme infolge Gasmangels. Nun muss durch die Abkühlung der Zündsicherung die Gaszufuhr gestoppt werden. Die ist durch ein kaum wahrnehmbares klacken der Zündsicherung zu kontrollieren.
Die Gasprüfung hatte ich im 2. Anlauf ohne Probleme geschafft und nun auch keine Bedenken mehr, einen Gasverbraucher zu betreiben.
Frank