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Re: Gebrauchten Camplet aus Holland

Verfasst: 28.05.2017 10:58
von Linde70
Hmmm, anscheinend geben da die Zulassungsbehörden unterschiedliche Antworten auf die gleichen Fragen. Ich hatte die Aussage, nur mit einem Exportkennzeichen aus Holland außerhalb meines Bezirkes auf deutschen Staßen zu fahren...
Lg Linde

Re: Gebrauchten Camplet aus Holland

Verfasst: 29.05.2017 19:06
von Linde70
Für alle, die hier zukünftig lesen und vor den gleichen Fragen stehen: mit dem ungestempelten Wunschkennzeichen zum Tüv geht nur, wenn das Fahrzeug schon einmal in Deutschland zugelassen wurde. Gilt daher nicht für importierte Anhänger. Diese Aussage habe ich heute von der Bonner Zulassungsstelle bekommen und musste ein Kurzzeitkennzeichen nehmen. Dafür war die Kopie der Papiere vom Royal von Olaf enorm hilfreich, da die Dame anhand der Nummern in der Datenbank fündig wurde.

Re: Gebrauchten Camplet aus Holland

Verfasst: 29.05.2017 19:13
von Vilbel
Das heisst Du bist jetzt durch mit der Nummer?
Na dann meinen Glückwunsch, da steht ja der ersten Ausfahrt nichts im Wege.

Gruß Olaf

Re: Gebrauchten Camplet aus Holland

Verfasst: 29.05.2017 19:27
von Rollo
Linde70 hat geschrieben:Für alle, die hier zukünftig lesen und vor den gleichen Fragen stehen: mit dem ungestempelten Wunschkennzeichen zum Tüv geht nur, wenn das Fahrzeug schon einmal in Deutschland zugelassen wurde. Gilt daher nicht für importierte Anhänger.
Moin,
in Stade war das nur so möglich,da Kurzzeitkennzeichen gültigen TÜV voraussetzt. Ist schon toll wie der Amtsschimmel überall anders wiehert. :udo:

Re: Gebrauchten Camplet aus Holland

Verfasst: 29.05.2017 19:35
von Vilbel
Stimmt eigentlich Kurzzeitkennzeichen nur mit TÜV.
Das heisst dann natürlich am Besten mit dem Transporter aus Holland direkt zum TÜV und dort den Hänger abladen.
Mit dem TÜV Bericht dann zur Zulassungsstelle und Kurzzeitkennzeichen oder ungestempelte Schilder (vermutlich je nach Schimmel) holen,
wieder zum TÜV die Schilder montieren und wieder zur Zulassung zum fertigen Anmelden.

Ja Woahnsinn.
Willkommen im Plemplemland

Gruß Olaf

Re: Gebrauchten Camplet aus Holland

Verfasst: 29.05.2017 19:58
von Fuzzy
Das Kurzzeitkennzeichen geht auch ohne Tüv. Allerdings ist die Gültigkeit dann auf den ausstellenden Zulassungsbezirk bzw einen angrenzenden Bezirk beschränkt.

Re: Gebrauchten Camplet aus Holland

Verfasst: 29.05.2017 20:10
von Linde70
Richtig und man darf auch nur Fahrten machen, die zur Erlangung der Zulassung nötig sind.
Linde

Re: Gebrauchten Camplet aus Holland

Verfasst: 30.05.2017 18:16
von Per
Linde70 hat geschrieben:Aussage des TÜV Mitarbeiters
Da würde ich mir glatt noch eine zweite Meinung einholen!

Re: Gebrauchten Camplet aus Holland

Verfasst: 30.05.2017 22:05
von Linde70
Wahrscheinlich ist das tatsächlich überall anders. Hier war der Tüv Mitarbeiter sehr froh, dass ich so gut vorbereitet war :dhoch:

Re: Gebrauchten Camplet aus Holland

Verfasst: 09.06.2017 20:12
von Frank67
Ich habe meinen auch in Holland abgeholt und habe es so gemacht wie die Holländer es auch machen.

Ich habe das identische Kennzeichen am Anhänger montiert wie an meinem PKW

Re: Gebrauchten Camplet aus Holland

Verfasst: 09.06.2017 20:49
von Linde70
Ob das so legal war...? :cool2:

Re: Gebrauchten Camplet aus Holland

Verfasst: 23.08.2017 13:14
von Frank67
Linde70 hat geschrieben:Ob das so legal war...? :cool2:
Streng genommen war es nicht legal aber irgendwie muss der Wagen ja nach Hause

Re: Gebrauchten Camplet aus Holland

Verfasst: 23.08.2017 21:30
von Folkert
Hallo Frank,
Du bist dann mit einem nicht zugelassenen, nicht versteuerten und nicht
versichertem Fahrzeug unterwegs. Wenn Du erwischt wirst, wird das richtig
teuer und dann interessiert nicht, wie Du Dein Fz. nach Hause bekommst.

Gruß Folkert