Also entweder bin ich da nicht auf dem aktuellen Stand der Physik und Fahrwerkstechnik oder ich habe die Inhalte mancher Beiträge nicht verstanden ...
Wenn ein Fz-Hersteller persé keine Freigabe für den Anbau einer AHK gibt, wird das schon seine Gründe haben.
Wobei man ja dann auch unterscheiden muß, ob das eine AHK werden soll, die "nur" Fahrräder trägt oder auch für den Anhängerbetrieb taugen soll
und dann für welche Anhänge- bzw. Stützlast.
Eine AHK mit einem Hänger dran überträgt Längs- und Querkräfte aufs Fahrwerk und schiebt bei jedem Bremsvorgang, es zählt also nicht nur, was der Motor und das Getriebe leisten müssen, wenn gezogen wird (Anfahren in der Ebene, Schleppen bei Bergauffahrten), sondern was das Fahrwerk aufnehmen muß, wenn es in die Kurven geht oder Seitenwind aufs Gespann wirkt, Fahrbahnunebenheiten tun das Übrige dazu. Da sind alle Achsen, Querlenker und Bremsen in stärkerer Beanspruchung, als bei Solofahrten. Also müssen nicht nur die Antriebsstränge sondern auch die Achsaufnahmen, die Federung und die Bremsen entsprechend anders dimensioniert werden. Das sind Konstruktionen, die man nicht sieht, wenn man vor einem Auto steht, selbst wenn das eine Modell mehr PS hat als das andere.
Wenn so ein Auto mit AHK beim KBA vorgestellt werden soll, muß es z.B. mehrere Berganfahrten und Bremsungen hintereinander bestehen, mit Anhänger dran.
D.h., es wird geprüft und getestet und da darf nix versagen, sonst gibt das KBA das Auto nicht frei, das liegt also nicht immer nur am good-will vom Hersteller.
Wobei der Hersteller für so einen Spaß auch ne Menge an Geld zu investieren hat und diese gerne auch wieder sehen möchte.
Keine Ahnung, wieiviel das ist, aber rein aus Prestige und caritativen Gesichtspunkten wird so etwas auch nicht betrieben.
Zumal viele Hersteller sicher Fz im Katalog stehen haben, die einfacher eine Zulassung für Anhängerbetrieb erhalten - die sind halt was teurer ...
Und bitte dabei auch berücksichtigen, daß Anhänger bis 750 kg zGM keine (Auflauf-) Bremse benötigen.
Ergo ist es nicht damit getan, ein Papier zu erstellen, in dem steht, daß man eine AHK dran bauen darf ...
Es kommt also nicht nur drauf an, was auf dem Typenschild an der Heckklappe steht, sondern auch, ob so ein Fz auch einen Anhänger verkraftet, ohne daß es das Getriebe oder den Motor zerreißt, die Achsschenkel nach wenigen Kilometern ausschlagen oder Bremsen in null-komma-nix abrauchen.
Bei einem sicheren Gespann wedelt idealerweise nicht der Schwanz mit dem Hund, sondern der Hund mit dem Schwanz und bleibt trotzdem auf der Straße.
Was AHK von Nachrüstern angeht, würde ich meinen, daß die nicht einfach irgendwas zusammenschweißen können und das dann ohne Prüfung ins Regal legen dürfen.
Auch hier sind Regularien einzuhalten, was Materialgüte angeht und die Ausführungen der Schweißungen betrifft, die Pläne und Baumuster werden dann begutachtet und geprüft und erhalten dann vom KBA ihre amtliche Zulassung. Also einfach mal so geht da auch nüscht.
