Seite 2 von 2

Verfasst: 18.01.2007 16:06
von Haraldshotwheel
Sorry, aber ich meinte nicht dich mit dem Spannend machen.

Der Prüfer hat ein an der Klatsche.

Auf den Ankerplatten sind auch alle Angaben die Notwendig sind, eingeschlagen, von außen lesbar.
Da braucht man nichts berechnen.

Bei einem zusammengewürfeltem irgentwas, da kann es mal Probleme geben.
Aber nicht bei einem von ALKO zusammengestelltem Fahrgestell.

Mein Tipp mach dir nicht so viele sorgen fahr einfach hin und lass die Jungs mal machen.

Wenn die sehen was das für ein kleines Ding ist haben die sowieso Mitleid.


Gruß Harald

Verfasst: 19.01.2007 06:16
von Schachti
Mark-RAP hat geschrieben: Mein Ziel ist es dort, wenn es geht eine Punktlandung mit der Zulassung hinzulegen.
Moin Mark,

ehrlich gesagt schitt wat auf ne Punktlandung, fahr woanders hin und laß dir ne Plakette verpassen. Die Tüvler sind echt Tageslaunenabhängig.
Wenn Du die Möglichkeit hast würde ich es so machen.
Im Forum kannst Du einige Beiträge sehen wie die anderen Rapido Käufer es
gemacht haben.

Viel Glück noch weiterhin

cu
Ingo

Verfasst: 22.01.2007 21:19
von Mossi
Hellas, da ich eine solche Dural-Klappkiste auch mein Eigen nenne kann ich vielleicht einen Tip geben (das mit dem Vollgutachten habe ich nämlich schon durch.... (Punktlandung beim Vollgutachten) 8)

da die Typenschildnummer eben nicht für einen neuen Brief reicht, wollen die eben die Richtige am Rahmen sehen....

bei meinem (BJ 1976) ist sie auf dem in Fahrtrichtung 1. rechten Rahmenträger von hinten eingeschlagen...

Problem: 4 stellig reicht der Zulassungsstelle nicht.... meistens muß sie noch durch 2 Zeichen (Sternchen etc.) erweitert werden..... :roll:

Verfasst: 23.02.2007 21:45
von Mark-RAP
Hallo Zusammen,

erst einmal Danke für den regen Zuspruch auf meine Frage zur Fahrgestellnummer.
Mittlerweile habe ich es geschafft. Ich habe eine TÜV Abnahme mit Tempo 100 Zulassung für meinen Rapido. Die 4stellige Fahrgestellnummer wurde beim KBA, beim TÜV und STVA voll akzeptiert.javascript:emoticon(':D')
Bei der ersten Untersuchung stellte sich heraus das die Bremsen nochmal eingestellt werden mussten und das auf einer Seite der Achse ein schmales Brett zwischen Achse und Rahmen entfernt werden musste. javascript:emoticon(':cry:')Dieses Brett hatte der Vorbesitzer eingebaut.
Nach dem alles so ausgeführt wurde wie der TÜVler es im Mämgelbericht vermerkt hatte war die zweite Untersuchung kein Problem mehr.
Tja leider keine Punktlandung. Aber trotzdem ne Menge dazu gelernt.

Hier ein paar Tips oder Empfehlungen zur Abnahme eines Rapido:
1. Die Elektrik habe ich bei meinem WW auf Grund des desolaten Zustandes neu gemacht. Also Stecker komplett mit Kabel und Dosenklemmen ausgetauscht.
2. Bei meinen Reifen konnte mir kein Händler das Alter bestimmen, da keine DOT Kennzeichnung vorhanden war. Ich habe mir bei meinem Reifenhändler neue Reifen in der Größ 145/10R80 aufziehen lassen. (Schlauchlos)
3. Das o.g. Brett diente wohl zur Anhebung des gesamten Rahmens mit Deichsel. Der TÜV duldet eine solche Erhöhung in einem gewissen Bereich (ca. 2 bis 3cm). Diese Erhöhung ist auch sinnvoll wenn der Klapper hinten schräg an der Hängerkupplung hängt. Wenn er etwas waagerechter steht, hat man hinten mehr Bodenfreiheit und auf der Hängerkupplung eine bessere Stützlast. Diese Erhöhung sollte entweder aus ainem Vierkant Profilstahl mit eingeschweisten Röhrchen an den Schraubenlöcher bestehen oder aus verzinktem Bandstahl mit einfach ausgführten Bohrungen. Die letztere Variante hat den Vorteil, das man nicht schweißen muß und die Höhe noch ein wenig variieren kann (ein oder zwei Bandstahlstücke übereinander).
4. Was bei der Abnahme des Rapido auch von Vorteil war, war die Auflaufbremse und Kupplung von ALKO. Da gab es kein Theater, denn der TÜV verfügt über alle Gutachten der Fa ALKO.
5. Vorteilhaft ist auch wenn man dem TÜVler sagen kann was auf dem Typenschild Poids a vide (Leergewicht) und PTAC = Poids Total Autorise en Charge (zulässiges Gesamtgewicht) heißt.

so das wars erst einmal, bis zum nächsten Abenteuer.javascript:emoticon('8)')