Re: Auflastung
Verfasst: 13.01.2014 17:18
Was sagt diese Gravur aus:

e2: § 21a
e im Kreis oder Kasten: Das Fahrzeugteile wurde eine europäische Typgenehmigung erteilt.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__21a.html
http://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen
http://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Homologation
die Zahl 2: hier Frankreich:
http://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Regelungen
S60, wie schon beschrieben die Stützlast in kg.
00-8048 ist die Prüfnummer.
Typ: 650 T*, sicher die Typenbezeichnung für Trigano, mit einer 650kg Achse.
Die e-Kennzeichnung ist eine Typgenehmigung oder auch Bauartgenehmigung.
Die Kontrolle dazu hat das Kraftfahrt-Bundesamt.
Die E-Kennzeichnung in Deutschland ist in §21a der StVZO geregelt.
Sie wird von einer staatlichen Aufsichtsbehörde erteilt, und basiert nicht auf einer Herstellererklärung.
Also, wenn der TÜV hier eine Herstellererklärung wünscht, hat er dann keine Ahnung.
e2: § 21a
e im Kreis oder Kasten: Das Fahrzeugteile wurde eine europäische Typgenehmigung erteilt.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__21a.html
http://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen
http://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Homologation
die Zahl 2: hier Frankreich:
http://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Regelungen
S60, wie schon beschrieben die Stützlast in kg.
00-8048 ist die Prüfnummer.
Typ: 650 T*, sicher die Typenbezeichnung für Trigano, mit einer 650kg Achse.
Die e-Kennzeichnung ist eine Typgenehmigung oder auch Bauartgenehmigung.
Die Kontrolle dazu hat das Kraftfahrt-Bundesamt.
Die E-Kennzeichnung in Deutschland ist in §21a der StVZO geregelt.
Sie wird von einer staatlichen Aufsichtsbehörde erteilt, und basiert nicht auf einer Herstellererklärung.
Also, wenn der TÜV hier eine Herstellererklärung wünscht, hat er dann keine Ahnung.
Offtopic:
Keine Ahnung haben auch so manche Verkäufer und Händler, ich würde mich da nicht darauf verlassen. Hat sicher so mancher Niederländer seinen Urlaub unterbrechen müssen, da er über 3,5t nicht mit seinem Führerschein fahren darf, obwohl der Verkäufer das behauptet. Die Strafe oder auch Punkte wird sicher da kein Verkäufer für euch übernehmen. Das ist fahren ohne Führerschein. Die Stützlasten und zul. Gesamtgewicht werden bei Reiseverkehr auch mal überprüft. Bei einem Unfall sowieso, ob dann die Versicherung bezahlt, wenn man die Stützlast erheblich überschritten hat.....?? Da würde ich keinem Händler vertrauen, der behauptet, die Stützlast spielt keine Rolle, oder das ist nur die minimale Stützlast.....
Keine Ahnung haben auch so manche Verkäufer und Händler, ich würde mich da nicht darauf verlassen. Hat sicher so mancher Niederländer seinen Urlaub unterbrechen müssen, da er über 3,5t nicht mit seinem Führerschein fahren darf, obwohl der Verkäufer das behauptet. Die Strafe oder auch Punkte wird sicher da kein Verkäufer für euch übernehmen. Das ist fahren ohne Führerschein. Die Stützlasten und zul. Gesamtgewicht werden bei Reiseverkehr auch mal überprüft. Bei einem Unfall sowieso, ob dann die Versicherung bezahlt, wenn man die Stützlast erheblich überschritten hat.....?? Da würde ich keinem Händler vertrauen, der behauptet, die Stützlast spielt keine Rolle, oder das ist nur die minimale Stützlast.....