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Re: TÜV bei Wandlung Falti zu Lastanhänger
Verfasst: 27.02.2011 14:34
von Sierra
Nö, ich interpretiere das dann mal so, daß Wohnwägen und Lastanhänger gleich teuer sind und die Versicherungen keinen Wowa-Aufschlag verlangen.
Gruß
Michael
Re: TÜV bei Wandlung Falti zu Lastanhänger
Verfasst: 27.02.2011 15:22
von Jugger64
Hallo Michael,
Sierra hat geschrieben:Jugger64 hat geschrieben:SDAH Wohnwagen mit Klapp-/Faltaufbau.
Was die Versicherungen ermächtigt, höhere Prämien zu verlangen?
bei der Haftpflichtversicherung (bei mir ca. 8 € pro Jahr) macht es keinen Unterschied, ob es ein SDAH oder ein SDHA Wohnwagen ist. Aber bei der Teil- und Vollkasko-Versicherung bewirkt das Wörtchen Wohnwagen, dass man auch Wohnwagenprämien zahlt, die gegenüber einem einfachen Anhänger erheblich höher sind.
Es können sich also alle Teil- und Vollkaskoversicherten glücklich schätzen bei deren Falter nicht SDHA
Wohnwagen in den Papieren steht.
Gruß
Norbert
Re: TÜV bei Wandlung Falti zu Lastanhänger
Verfasst: 28.02.2011 10:40
von Klaus1
Hallo,
jonny2002 » 26.02.2011 09:53
Klaus1
habe seinerzeit mal diesen Umbau für mich realisiert, spart mir den zweiten Anhänger und Platz, Versicherung 13,-/Jahr
Abnahme durch den TüV und schon war mein Multifunktionsanhänger fertig.
Aha also Du bist das der mich auf die Idee gebracht hat
Ich bin aber noch nicht so weit den Schritt wirklich zu machen. Das Problem ist nur, dass ich einen Lastanhänger gebrauchen könnte.
Ich bezahle übrigens 27.-EUR Versicherung. Muss mich gleich mal nach was günstigerem umsehen.
Gruss Klaus
Re: TÜV bei Wandlung Falti zu Lastanhänger
Verfasst: 04.03.2011 18:50
von Jonny2002
Tschuldigung,
wollte hier keinen in Versuchung führen, nur mal demonstrieren das beides möglich werden kann.
im Übrigen würde ich nach dem Versicherungswechsel einfach den Hänger leerräumen und fertig ist der Lastenanhänger
Solange du dich an die max. Gewichte deines Hängers hälst und nicht so wie in Schanghai hochstapelst, dürfte dir in keiner Kontrolle etwas passieren.