Aber da du sich ja im Ausland befindest, greift in dem Moment das deutsche Recht nicht . Und da die Hollies das tolerieren...vendömchen hat geschrieben:Zitat:
Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist ein nationaler Verwaltungsakt, und somit ist die Anbringung eines Kurzzeitkennzeichens an ein Fahrzeug, das sich im Ausland befindet, um dieses z. B. nach Deutschland zu überführen, nicht zulässig (verbotene Fernzulassung).
kurzzeitkennzeichen auf gut glück mitnehmen
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Re: kurzzeitkennzeichen auf gut glück mitnehmen
Gruss Per
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Re: kurzzeitkennzeichen auf gut glück mitnehmen
Nein, viele Niederländer ziehen dir den Hänger bis an den Schlagbaum , ab da gelten dann die Kurzzeitkennzeichen.spielkind hat geschrieben:das heist ich kann nur mit Hänger importieren, da anhänger unter 750 kg in den NL zulassungsfrei sind?
Findest du hier über die Suchfunktion aber viele Informationen drüber.
Gruß
Thorsten
@Per:
Wir wollten doch hier nicht zu Straftaten aufrufen
Zuletzt geändert von Vendömchen am 20.04.2010 20:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: kurzzeitkennzeichen auf gut glück mitnehmen
auch Händler??
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Re: kurzzeitkennzeichen auf gut glück mitnehmen
Ich habe meinen Paradiso auch mit einem Kurzzeitkennzeichen Ex-Importiert.
Es wird in NL gedultet,hatte ne ganze weile ein Pozileiauto aus NL in NL hinter mir die hat das nicht wirklich interessiert.
Sonst hätten sie mich ja angehalten.
Es wird in NL gedultet,hatte ne ganze weile ein Pozileiauto aus NL in NL hinter mir die hat das nicht wirklich interessiert.
Sonst hätten sie mich ja angehalten.
Re: kurzzeitkennzeichen auf gut glück mitnehmen
vendömchen hat geschrieben:Nein, viele Niederländer ziehen dir den Hänger bis an den Schlagbaum , ab da gelten dann die Kurzzeitkennzeichen.spielkind hat geschrieben:das heist ich kann nur mit Hänger importieren, da anhänger unter 750 kg in den NL zulassungsfrei sind?
Findest du hier über die Suchfunktion aber viele Informationen drüber.
Gruß
Thorsten
@Per:
Wir wollten doch hier nicht zu Straftaten aufrufen
Hier wir im moment viel gesagt was nicht stimmt. Allererst kosttet ein Kurzzeitkennzeichen zwische 18,50 und 25 euro. Das haben diejene bezahlt die ich geholfen hab mit die vermittlung.
Zweites ist ein Kurzzeitkennzeichen in NL Gedultet und sogar giltich nach den neue EU Recht in den gesagt wird das ein Kennzeichen die ein gültigkeit in ein EU Land hat auch in andere Länder gültig sind. Das einige sich trotzdem nicht trauen mit ein Kurzzeitkennzeichen in NL zu fahren hat nur mit Angst zu tun.
Christiaan
Zuletzt geändert von Christiaan am 20.04.2010 21:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: kurzzeitkennzeichen auf gut glück mitnehmen
Christiaan hat geschrieben:vendömchen hat geschrieben:Nein, viele Niederländer ziehen dir den Hänger bis an den Schlagbaum , ab da gelten dann die Kurzzeitkennzeichen.spielkind hat geschrieben:das heist ich kann nur mit Hänger importieren, da anhänger unter 750 kg in den NL zulassungsfrei sind?
Findest du hier über die Suchfunktion aber viele Informationen drüber.
Gruß
Thorsten
@Per:
Wir wollten doch hier nicht zu Straftaten aufrufen
Hier wir im moment viel gesagt was nicht stimmt. Allererst kosttet ein Kurzzeitkennzeichen zwische 18,50 und 25 euro. Das haben diejene bezahlt die ich geholfen hab mit die vermittlung.
Zweites ist ein Kurzzeitkennzeichen in NL Gedultet und sogar giltich nach den neue EU Recht in den gesagt wird das ein Kennzeichen die ein gültigkeit in ein EU Land hat auch in andere Länder gültig sind. Das einige sich trotzdem nicht trauen mit ein Kurzzeitkennzeichen in NL zu fahren hat nur mit Angst zu tun.
Christiaan
Moin Christiaan,
erstens,
du darfst nicht Kurzzeitkennzeichen und Versicherung für Kurzzeitkennzeichen verwechseln. Die Amtsgebühr ist einheitlich in BRD 10,20, die Schilder kaufst du auf dem freien Markt, Samstags schonmal 14,50 für 1 Anhängerschild.
Wochen später kommt dann noch die Versicherungsrechnung, falls du das Fahrzeug/ den Hänger nicht bei der gleichen Gesellschaft weiterversicherst, dann wird die Gebühr mit dem Jahresbeitrag verrechnet.
Zweitens unterschreibe ich hier in Köln vor Ausgabe des amtlichen Siegelaufklebers, daß ich die Schilder nicht im Ausland verwenden möchte.
Drittens habe ich keinen Versicherungsschutz.
Solange alles gut geht stimme ich dir gerne zu. Wenn aber mit einem mir bis dahin unbekanntem Hänger ein Unfall passiert, weil z.B. die Bremslichter doch nicht immer funktionieren,bin ich gespannt, wie du dem Polizisten erklärst, daß es zum Kurzzeitkennzeichen keine Eu-weit benötigte grüne Versicherungskarte gibt.
Also bitte den Ball flachhalten, sonst erzähl ich den Witz mit den NL-Babys und den großen Ohren ....
Slaap lekker
Thorsten
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Re: kurzzeitkennzeichen auf gut glück mitnehmen
Hi Thorsten
Nu ma halblang, das is ja alles schön und gut, ABER
Sobald er sich selbstständig macht und einen Schaden verursacht kommt erst die Hängerhaftpflicht zum Tragen.
Sicher ist dass, egal wie du es machst, du dich in einer Rechtlichen Grauzohne bewegst,
und dann ist es immer am besten das 11.Gebot zu befolgen, was da lautet
Lass dich nicht erwischen
Aber dieses Sicherheitsdenken ist typisch für uns D
nicht ohne Grund haben wir so reiche Versicherungsgesellschaften.
mit versicherten Grüßen
armin
Nu ma halblang, das is ja alles schön und gut, ABER
Musst du das Unterschreiben??, bei uns im RNK kenn ich sowas nicht. Auserdem sind wir nicht alle Europäervendömchen hat geschrieben:Zweitens unterschreibe ich hier in Köln vor Ausgabe des amtlichen Siegelaufklebers, daß ich die Schilder nicht im Ausland verwenden möchte.
Solange der Hänger an deinem Auto hängt ist er über dein Autohaftpflicht als Gespann versichert-vendömchen hat geschrieben:Wenn aber mit einem mir bis dahin unbekanntem Hänger ein Unfall passiert, weil z.B. die Bremslichter doch nicht immer funktionieren,bin ich gespannt, wie du dem Polizisten erklärst, daß es zum Kurzzeitkennzeichen keine Eu-weit benötigte grüne Versicherungskarte gibt.
Sobald er sich selbstständig macht und einen Schaden verursacht kommt erst die Hängerhaftpflicht zum Tragen.
Sicher ist dass, egal wie du es machst, du dich in einer Rechtlichen Grauzohne bewegst,
und dann ist es immer am besten das 11.Gebot zu befolgen, was da lautet
Lass dich nicht erwischen
Aber dieses Sicherheitsdenken ist typisch für uns D
nicht ohne Grund haben wir so reiche Versicherungsgesellschaften.
mit versicherten Grüßen
armin
Wer Rechtschreibfehler sucht und findet, darf sie behalten.
Klappi mit 100km/h zulassung und Ente als Zugtier ??
Neue Enten in Artgerechter Freilandhaltung
Klappi mit 100km/h zulassung und Ente als Zugtier ??
Neue Enten in Artgerechter Freilandhaltung
Re: kurzzeitkennzeichen auf gut glück mitnehmen
Vielleicht hilft das ja weiter
Anerkennungspflicht für EU-Mitgliedsstaaten
Die Europäische Kommission hat in ihrer „Erläuternden Mitteilung zu den Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge, die aus einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht wurden“, deutlich zum Ausdruck gebracht, dass Kraftfahrzeugen mit amtlichen Kennzeichen wie z. B. dem Händler- oder Kurzzeitkennzeichen die Teilnahme am grenzüberschreitenden öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich zu gestatten ist. Sie hat im 4. Abschnitt ihrer Mitteilung die Voraussetzungen für die „Anerkennung“ derartiger Kennzeichen beschrieben. Das deutsche Kurzzeitkennzeichen erfüllt diese Voraussetzungen.
Bitte beachten Sie, dass sich diese neue Norm erst bei den einzelnen Staaten "rumsprechen" muss. Es kann daher durchaus noch zu Problemen kommen.
Bilalaterale Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung bestanden zuvor bereits mit Italien und Österreich. Toleriert wurden deutsche Kurzzeitkennzeichen in Schweden, Irland, Niederlande und Bulgarien.
Siehst du auch hier: http://www.jena.de/fm/41/Freigabe%20Kurzzeitkennzeichen%20innerhalb%20EU.pdf
mit grenzüberschreitenden Grüßen
Jürgen
Anerkennungspflicht für EU-Mitgliedsstaaten
Die Europäische Kommission hat in ihrer „Erläuternden Mitteilung zu den Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge, die aus einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht wurden“, deutlich zum Ausdruck gebracht, dass Kraftfahrzeugen mit amtlichen Kennzeichen wie z. B. dem Händler- oder Kurzzeitkennzeichen die Teilnahme am grenzüberschreitenden öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich zu gestatten ist. Sie hat im 4. Abschnitt ihrer Mitteilung die Voraussetzungen für die „Anerkennung“ derartiger Kennzeichen beschrieben. Das deutsche Kurzzeitkennzeichen erfüllt diese Voraussetzungen.
Bitte beachten Sie, dass sich diese neue Norm erst bei den einzelnen Staaten "rumsprechen" muss. Es kann daher durchaus noch zu Problemen kommen.
Bilalaterale Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung bestanden zuvor bereits mit Italien und Österreich. Toleriert wurden deutsche Kurzzeitkennzeichen in Schweden, Irland, Niederlande und Bulgarien.
Siehst du auch hier: http://www.jena.de/fm/41/Freigabe%20Kurzzeitkennzeichen%20innerhalb%20EU.pdf
mit grenzüberschreitenden Grüßen
Jürgen
Zuletzt geändert von wettries am 21.04.2010 07:16, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: kurzzeitkennzeichen auf gut glück mitnehmen
Also irgendwie gab es das Thema mit der Zulässigkeit im Ausland schon mal. Google wirft da auch nur schwammige Aussagen aus, aber hier mal ein par Links:
http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/kfz_zulassung/kfz-kennzeichen/default.asp#atcm:8-127319
http://www.shop.its-zoll.de/KZK_Kurzzeitkennzeichen.html#Geltungsbereich
https://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennz ... ennzeichen
http://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen (auc wenn es so aussehen soll keine ofizielle, von einer Behörde betriebene Seite)
http://zufish.schleswig-holstein.de/modules/bs/serviceportal/index.php?mode=static&OP%5B0%5D%5Bc%5D=contentdiv&OP%5B0%5D%5Bf%5D=search&OP%5B0%5D%5Bp%5D%5BLLG_ID%5D=8962938&dclp=d9c6403788ba55429be0c944219e7bb2&fs=0 (die ist vom Land Schleswig-Holstein)
http://www.deckungskarte-online.com/kategorie.php?kategorie_id=26 (Dieser Link wiederlegt die Aussage, dass es keinen Auslandsversicherungsschutz für Überführungskennzeichen gibt!
Da es laut vielen Stellen im Netz eine EU-weite Anerkennungsregelung gibt (was der Link vom Land Schleswig-Holstein aber wieder verneint), spricht gegen die Verwendung im Ausland wohl hautsächlich das Thema Fernzulassung. Beim Zusammenstellen der Links habe ich häufiger den Hinweis gefunden, dass ein Aufuhrkennzeichen des Herkunftslandes des Fahrzeuges verwendet werden soll. Vielleicht kan Christiaan sich ja hier noch mal kundig machen, wie man an so etwas in den Niederlanden kommt und was das kostet. Dieses müsste dann in Deutschland auf Basis der EU-weiten Anerkennungsregelungen gelten. Dazu vielleicht noch das:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=9904
Hiernach muss man sich das Kennzeichen selber malen. Ob das nun die deutsche Ordnungsmacht so lustig findet?
Wer nun ganz sicher gehen möchte, könnte vielleicht sein deutsches Überführungskennzeichen auch noch mal als niederländisches Überführungskennzeichen anmelden, aber ob nach all dem Kopfstand dann der Import noch soooo günstig ist?
Niels
http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/kfz_zulassung/kfz-kennzeichen/default.asp#atcm:8-127319
http://www.shop.its-zoll.de/KZK_Kurzzeitkennzeichen.html#Geltungsbereich
https://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennz ... ennzeichen
http://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen (auc wenn es so aussehen soll keine ofizielle, von einer Behörde betriebene Seite)
http://zufish.schleswig-holstein.de/modules/bs/serviceportal/index.php?mode=static&OP%5B0%5D%5Bc%5D=contentdiv&OP%5B0%5D%5Bf%5D=search&OP%5B0%5D%5Bp%5D%5BLLG_ID%5D=8962938&dclp=d9c6403788ba55429be0c944219e7bb2&fs=0 (die ist vom Land Schleswig-Holstein)
http://www.deckungskarte-online.com/kategorie.php?kategorie_id=26 (Dieser Link wiederlegt die Aussage, dass es keinen Auslandsversicherungsschutz für Überführungskennzeichen gibt!
Da es laut vielen Stellen im Netz eine EU-weite Anerkennungsregelung gibt (was der Link vom Land Schleswig-Holstein aber wieder verneint), spricht gegen die Verwendung im Ausland wohl hautsächlich das Thema Fernzulassung. Beim Zusammenstellen der Links habe ich häufiger den Hinweis gefunden, dass ein Aufuhrkennzeichen des Herkunftslandes des Fahrzeuges verwendet werden soll. Vielleicht kan Christiaan sich ja hier noch mal kundig machen, wie man an so etwas in den Niederlanden kommt und was das kostet. Dieses müsste dann in Deutschland auf Basis der EU-weiten Anerkennungsregelungen gelten. Dazu vielleicht noch das:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=9904
Hiernach muss man sich das Kennzeichen selber malen. Ob das nun die deutsche Ordnungsmacht so lustig findet?
Wer nun ganz sicher gehen möchte, könnte vielleicht sein deutsches Überführungskennzeichen auch noch mal als niederländisches Überführungskennzeichen anmelden, aber ob nach all dem Kopfstand dann der Import noch soooo günstig ist?
Niels
Wer lesen kann ist klar im Vorteil!
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Re: kurzzeitkennzeichen auf gut glück mitnehmen
Nun, ich habe ja auch vor kurzem meinen Klappi aus Holland geholt und wollte mal kurz den Ablauf Schildern!
Versicherung angerufen, gesagt was ich beabsichtige zu holen. 2 Tage später hatte ich die Unterlagen im Haus. Kurzzeitkennzeichen geholt ( Angabe beim Strassenverkehrsamt / Zeltcaravan ). Nummernschilder mitbekommen, Montags ab nach Holland. Dort das rote Buch ausgefüllt, Nummernschild drann und zurück.
Kosten bei meiner Versicherung gar nichts, da ich den Hänger auch bei einer Anmeldung bei der Versicherung versichere. Lediglich das Nummernschild und Gebühren von knapp 22 Ocken waren fällig. Wie schon geschrieben, erlaubt ist es eigendlich nicht, aber es sagt niemand etwas.
Apropos ADAC! Hätte ich auf deren Rat gehört wäre ich wahrscheinlich noch heute unterwegs und hätte das 3fache bezahlt.
Gruß Dirk
Versicherung angerufen, gesagt was ich beabsichtige zu holen. 2 Tage später hatte ich die Unterlagen im Haus. Kurzzeitkennzeichen geholt ( Angabe beim Strassenverkehrsamt / Zeltcaravan ). Nummernschilder mitbekommen, Montags ab nach Holland. Dort das rote Buch ausgefüllt, Nummernschild drann und zurück.
Kosten bei meiner Versicherung gar nichts, da ich den Hänger auch bei einer Anmeldung bei der Versicherung versichere. Lediglich das Nummernschild und Gebühren von knapp 22 Ocken waren fällig. Wie schon geschrieben, erlaubt ist es eigendlich nicht, aber es sagt niemand etwas.
Apropos ADAC! Hätte ich auf deren Rat gehört wäre ich wahrscheinlich noch heute unterwegs und hätte das 3fache bezahlt.
Gruß Dirk
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Mein kleines Album der Nordsee!
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Re: kurzzeitkennzeichen auf gut glück mitnehmen
Gemäß der Europäischen Richtlinie ist es erlaubt. Die "Hollies" dulden es nicht, sie beachten einfach die EU-Vorgaben. Wie im Verkehrsportal zu lesen ist, tun es die Belgier nicht und zocken ahnungslose Leute ab.
Gruß
Michael
Gruß
Michael
Zuletzt geändert von Sierra am 22.04.2010 08:27, insgesamt 1-mal geändert.
Re: kurzzeitkennzeichen auf gut glück mitnehmen
Hallo,
wir haben am Mittwoch unseren Esterel aus 7841 AP Sleen, Drenthe/NL abgeholt. Zunächst haben wir uns morgens ein Kurzzeitkennzeichen besorgt und sind dann Richtung Niederlande gefahren. Die Übergabe wurde ohne Probleme vollzogen. Nochmals *Danke Christiaan* für deine Unterstützung.
Da wir dem Joke und Christiaan versprochen hatten auf dem Rückweg bei Ihnen zum Kaffee einzukehren, machte wir uns nun auf den Weg nach Oude Pekela. Die Fahrt verlief reibungslos, bis ca. 4 km vorm Ziel.
Entgegenkommende Fahrzeuge blinkten auf, was auf etwas unvorhergesehenes hinwies. *Richtisch* Alle Fahrzeuge wurde rechts raus gewunken, Fahrzeuge ohne Anhänger durften weiterfahren, mit Anhänger wurden freundlich aufgefordert sich einer Kontrolle zu unterziehen.
Nun folgende Begebenheit: zunächst geliehenes Auto, Kurzzeitkennzeichen auf den Namen von Erika und Fahrzeugschein nicht ausgefüllt und ich als Fahrer. Also 3 beiteiligte Personen. MIr ging scchon die Muffe und ich stieg aus dem Auto und grüßte freundlich, aber dennoch in der Erwartung, dass ich jetzt einen dran bekomme. Aber ich bin eines Besseren belehrt worden. Die Beamten, ebenfalls sehr freundlich, schauten sich alles genau an, gaben mir die Papiere wieder, forderten mich auf, einen Alkoholtest zu unterziehen (der allerdings wie immer negativ ausfiel) und wünschten mir eine gute
Fahrt und einen angenehmen Aufenthalt in den Niederlanden.
Also, wir werden auch weiterhin bei Bedarf ein Kurzzeitkennzeichen in NL nutzen und lassen uns nicht, von den ein oder anderen Pessimisten hier, Bange machen.
Gruß
die Wettries
wir haben am Mittwoch unseren Esterel aus 7841 AP Sleen, Drenthe/NL abgeholt. Zunächst haben wir uns morgens ein Kurzzeitkennzeichen besorgt und sind dann Richtung Niederlande gefahren. Die Übergabe wurde ohne Probleme vollzogen. Nochmals *Danke Christiaan* für deine Unterstützung.
Da wir dem Joke und Christiaan versprochen hatten auf dem Rückweg bei Ihnen zum Kaffee einzukehren, machte wir uns nun auf den Weg nach Oude Pekela. Die Fahrt verlief reibungslos, bis ca. 4 km vorm Ziel.
Entgegenkommende Fahrzeuge blinkten auf, was auf etwas unvorhergesehenes hinwies. *Richtisch* Alle Fahrzeuge wurde rechts raus gewunken, Fahrzeuge ohne Anhänger durften weiterfahren, mit Anhänger wurden freundlich aufgefordert sich einer Kontrolle zu unterziehen.
Nun folgende Begebenheit: zunächst geliehenes Auto, Kurzzeitkennzeichen auf den Namen von Erika und Fahrzeugschein nicht ausgefüllt und ich als Fahrer. Also 3 beiteiligte Personen. MIr ging scchon die Muffe und ich stieg aus dem Auto und grüßte freundlich, aber dennoch in der Erwartung, dass ich jetzt einen dran bekomme. Aber ich bin eines Besseren belehrt worden. Die Beamten, ebenfalls sehr freundlich, schauten sich alles genau an, gaben mir die Papiere wieder, forderten mich auf, einen Alkoholtest zu unterziehen (der allerdings wie immer negativ ausfiel) und wünschten mir eine gute
Fahrt und einen angenehmen Aufenthalt in den Niederlanden.
Also, wir werden auch weiterhin bei Bedarf ein Kurzzeitkennzeichen in NL nutzen und lassen uns nicht, von den ein oder anderen Pessimisten hier, Bange machen.
Gruß
die Wettries
- KlappiRappi
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- Land: Deutschland
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Re: kurzzeitkennzeichen auf gut glück mitnehmen
Nabendz...
Ich nehme meistens die alten Kennzeichen, die in den meisten Ländern, wo wir die Klappen holen, zum Zugfahrzeug gehören
Einen aus der Schweiz (da gehört das Kennzeichen sogar zur Person, bzw dem Kanton),
Einen aus NL (mit dem Kennzeichen vom AHK-Radträger des Niederländers) und
einen aus Belgien (gehörte auch dem ehemaligen Zugfahrzeug)
Edit: Nicht zur Nachahmung empfohlen....
Dirk
Hi hi ich bin da noch hartgesottenerAlso, wir werden auch weiterhin bei Bedarf ein Kurzzeitkennzeichen in NL nutzen und lassen uns nicht, von den ein oder anderen Pessimisten hier, Bange machen.
Ich nehme meistens die alten Kennzeichen, die in den meisten Ländern, wo wir die Klappen holen, zum Zugfahrzeug gehören
Einen aus der Schweiz (da gehört das Kennzeichen sogar zur Person, bzw dem Kanton),
Einen aus NL (mit dem Kennzeichen vom AHK-Radträger des Niederländers) und
einen aus Belgien (gehörte auch dem ehemaligen Zugfahrzeug)
Edit: Nicht zur Nachahmung empfohlen....
Dirk
Zuletzt geändert von KlappiRappi am 29.05.2010 21:28, insgesamt 1-mal geändert.
Re: kurzzeitkennzeichen auf gut glück mitnehmen
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Bei Bedarf kann ich euch diese Dokument als PDF Datei zum ausdrucken zuschicken.
Christiaan
Re: kurzzeitkennzeichen auf gut glück mitnehmen
Also was NL und euer kurzzeitkennzeichen betrifft ist es nun wohl geklärt.
Was Belgien angeht hab ich mal ein e-mail an die Belgische Justizambt geschickt, die haben mir aber weitergeleitet an ein andere Behördenstelle.
hab den also mal angeschrieben und warte jetzt mal auf eine Antwort. So bald ich mehr weiss werde ich berichtten.
Christiaan
Was Belgien angeht hab ich mal ein e-mail an die Belgische Justizambt geschickt, die haben mir aber weitergeleitet an ein andere Behördenstelle.
hab den also mal angeschrieben und warte jetzt mal auf eine Antwort. So bald ich mehr weiss werde ich berichtten.
Christiaan