Stützlast, ja-nein-vielleicht?
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Re: Stützlast, ja-nein-vielleicht?
Nils, das muss dann aber gesetzlich geregelt werden. Oder möglicherweise durch bundesweit gültige Verordnung.
Die Kategorie "Wohnanhänger" gibt es im Kfz-Steuer-Gesetz nicht. SDAH aber sehr wohl. Daher bitte alle Betroffenen Einspruch einlegen...!!!
Wohnwagenanhänger sind doch wohl in der Regel Starrdeichselanhänger und daher nur eine Untergruppe, für die keine Sonderregelung existiert.
Selbst der Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums kennt die Kategorie "Wohnwagenanhänger" nicht.
Wenn der Betrag gleich geblieben ist, dann ist man nicht beschwert. Ein Einspruch wäre in dem Fall dann unzulässig.
Die Kategorie "Wohnanhänger" gibt es im Kfz-Steuer-Gesetz nicht. SDAH aber sehr wohl. Daher bitte alle Betroffenen Einspruch einlegen...!!!
Wohnwagenanhänger sind doch wohl in der Regel Starrdeichselanhänger und daher nur eine Untergruppe, für die keine Sonderregelung existiert.
Selbst der Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums kennt die Kategorie "Wohnwagenanhänger" nicht.
Wenn der Betrag gleich geblieben ist, dann ist man nicht beschwert. Ein Einspruch wäre in dem Fall dann unzulässig.
Zuletzt geändert von Knebel24 am 22.07.2018 20:54, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße
Uwe (knebel24)
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Re: Stützlast, ja-nein-vielleicht?
Das sehe ich genauso. Die steuerliche Einstufung bezieht sich auf die Bauart des Fahrgestells und nicht auf den Aufbau, egal ob das nun ein Kastenanhänger, ein Wohnwagen oder ein fahrendes Dixi-Klo ist.
Es gibt im der StVZO keine SDAH oder ANH ohne zusätzliche Aufbaubeschreibung.
Die einzige Anhängerart, bei der die Stützlast nicht abgezogen wird ist ein Drehschemelanhänger da dieser quasi keine Stütz oder Aufliegelast hat.
@Nils und Rollo: Was hat dein Falter für ein Gesamtgewicht? Die Steuer bezieht sich ja immer auf angefangene 200 Kg. Wenn du also 700Kg Gesamtgewicht hast und 75Kg Stützlast wären es ja noch 625Kg also 4x200Kg . Eine Änderung ist z.B. bei 650Kg- 50 Kg. Dann sind es glatt 3x200. Bei einem Kilo weniger Stützlast wären es 4x200
Es gibt im der StVZO keine SDAH oder ANH ohne zusätzliche Aufbaubeschreibung.
Die einzige Anhängerart, bei der die Stützlast nicht abgezogen wird ist ein Drehschemelanhänger da dieser quasi keine Stütz oder Aufliegelast hat.
@Nils und Rollo: Was hat dein Falter für ein Gesamtgewicht? Die Steuer bezieht sich ja immer auf angefangene 200 Kg. Wenn du also 700Kg Gesamtgewicht hast und 75Kg Stützlast wären es ja noch 625Kg also 4x200Kg . Eine Änderung ist z.B. bei 650Kg- 50 Kg. Dann sind es glatt 3x200. Bei einem Kilo weniger Stützlast wären es 4x200
Zuletzt geändert von Fuzzy am 28.07.2018 21:39, insgesamt 3-mal geändert.
Gruß Ralf
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Re: Stützlast, ja-nein-vielleicht?
Moin,
bei mir sind es 1000 kg Gesamtgewicht und 75 kg Stützlast.
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Re: Stützlast, ja-nein-vielleicht?
Ja, genau - ich habe 750kg bei 75kg Stützlast - das ändert nichts.
Bin mal gespannt, was Eure Einsprüche bringen. Ich werde keinen Einspruch dagegen erheben, dass mein Betrag gleich geblieben ist, sich aber die Berechnungsgrundlage geändert hat. Vielleicht hilft auch erst einmal eine Nachfrage, auf welcher gesetzlichen Basis die Kategorie Wohnwagen herangezogen wird. Kontaktdaten stehen ja auf jedem Steuerbescheid.
Niels
Bin mal gespannt, was Eure Einsprüche bringen. Ich werde keinen Einspruch dagegen erheben, dass mein Betrag gleich geblieben ist, sich aber die Berechnungsgrundlage geändert hat. Vielleicht hilft auch erst einmal eine Nachfrage, auf welcher gesetzlichen Basis die Kategorie Wohnwagen herangezogen wird. Kontaktdaten stehen ja auf jedem Steuerbescheid.
Niels
Zuletzt geändert von Niels$ am 23.07.2018 06:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Stützlast, ja-nein-vielleicht?
Hallo!
Auch ich habe für unseren Wohnwagen einen neuen Steuerbescheid bekommen. Eine scheinbare Nachzahlung. Aber nur deshalb, weil jetzt der Berechnungszeitraum nicht mehr ab 21.04., sondern ab 22.06. geht. Ansonsten ist 900 kg zulGesGew nichts verändert. Insofern werde ich auch keinen Einspruch erheben, denn dass unser Wohnwagen ein Wohnwagen ist, hätte ich nie bezweifelt.
Was mich nur irritiert: Wir sind vor 4 Jahren umgezogen und ich habe ordnungsgemäß alle Fahrzeuge umgemeldet. Aber der Steuerbescheid ging an meine alte Adresse. Zum Glück wohnt dort jemand, der mich kennt. So hat mich der Brief nur um 2 Tage verzögert erreicht... Da besteht also noch Klärungsbedarf.
Viele Grüße, Stephan
Auch ich habe für unseren Wohnwagen einen neuen Steuerbescheid bekommen. Eine scheinbare Nachzahlung. Aber nur deshalb, weil jetzt der Berechnungszeitraum nicht mehr ab 21.04., sondern ab 22.06. geht. Ansonsten ist 900 kg zulGesGew nichts verändert. Insofern werde ich auch keinen Einspruch erheben, denn dass unser Wohnwagen ein Wohnwagen ist, hätte ich nie bezweifelt.

Was mich nur irritiert: Wir sind vor 4 Jahren umgezogen und ich habe ordnungsgemäß alle Fahrzeuge umgemeldet. Aber der Steuerbescheid ging an meine alte Adresse. Zum Glück wohnt dort jemand, der mich kennt. So hat mich der Brief nur um 2 Tage verzögert erreicht... Da besteht also noch Klärungsbedarf.
Viele Grüße, Stephan
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Re: Stützlast, ja-nein-vielleicht?
Hier würde sich auch nur bei 100Kg Stützlast etwas ändern. Dann wären es glatte 800Kg ( 4x200Kg) die zu versteuern wären. Bis 99Kg Stützlast ändert sich nichts.
Ich bin mal gespannt, wer als erster eine Antwort vom Zoll bekommt.
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Gruß Ralf
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Re: Stützlast, ja-nein-vielleicht?
Ich habe 1,-€ Gutschrift bekommen, weil sich der Berechnungszeitraum um 20 Tage nach vorne verschoben hat
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Niels

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Re: Stützlast, ja-nein-vielleicht?
Ich bin selbst beim hiesigen HZA tätig geworden. Ich warte schon ganz gespannt auf die Antwort, die ich euch natürlich nicht vorenthalte.
Liebe Grüße
Uwe (knebel24)
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Re: Stützlast, ja-nein-vielleicht?
camptourist ct 6-1, Hauptzollamt Dresden
Nun hat sich auch so ein Schreiben zu mir verirrt - statt 22 Euro sollen es nun 26 Euro jährlich sein.
Klingt erst mal wenig, macht aber 18% Steigerung aus (wenn ich korrekt gerechnet habe). Muss mal mit meinem Chef sprechen, sicher bekomme ich sofort auch 18% Gehaltszulage...
Widerspruch muss sein, ich suche mir das jetzt mal zusammen...
Slarti
Nun hat sich auch so ein Schreiben zu mir verirrt - statt 22 Euro sollen es nun 26 Euro jährlich sein.
Klingt erst mal wenig, macht aber 18% Steigerung aus (wenn ich korrekt gerechnet habe). Muss mal mit meinem Chef sprechen, sicher bekomme ich sofort auch 18% Gehaltszulage...
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Re: Stützlast, ja-nein-vielleicht?
Ich frage mich was passiert wenn man jetzt keinen Einspruch einlegt und in ein-zwei Jahren z.B. auf "angefangene 100kg" umgestellt wird?
Urlaub ohne Camping ist möglich aber sinnlos.
Gruß Alex.
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Re: Stützlast, ja-nein-vielleicht?
26 Euro kann aber nicht sein. Das passt nur mit einem "ungeraden" Abrechnungszeitraum, da es immer 7,46Euro/angefangene 200Kg sind. (abgerundet auf vollen EuroSlarti hat geschrieben:camptourist ct 6-1, Hauptzollamt Dresden
Nun hat sich auch so ein Schreiben zu mir verirrt - statt 22 Euro sollen es nun 26 Euro jährlich sein.
Klingt erst mal wenig, macht aber 18% Steigerung aus (wenn ich korrekt gerechnet habe). Muss mal mit meinem Chef sprechen, sicher bekomme ich sofort auch 18% Gehaltszulage...
Widerspruch muss sein, ich suche mir das jetzt mal zusammen...
Slarti
Atilla hat geschrieben:Ich frage mich was passiert wenn man jetzt keinen Einspruch einlegt und in ein-zwei Jahren z.B. auf "angefangene 100kg" umgestellt wird?
Dann geht das Spiel von vorne los. So lange sich das Gesetz nicht ändert ist (meiner Meinung nach) die Stützlast abzuziehen. Es betrifft dann aber deutlich mehr Anhänger/Wohnwagen. So würden z.B. die typischen 750Kg-Anhänger günstiger werden.
Interessant finde ich, dass sich der Zoll hier auf einen "verkehrsrechtlichen" Wohnwagen bezieht. Bei PickUps, die verkehrsrechtlich zwar oftmals eine LKW-Zulassung (mit entsprechenden Einschränkungen) haben interessiert das auch nicht. Die werden trotzdem überwiegend als PKW und somit teurer, besteuert.
Gruß Ralf
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Re: Stützlast, ja-nein-vielleicht?
dann musst du halt zu dem Zeitpunkt dann Widerspruch erheben, denn wer jetzt nicht belastet ist, also jetzt nicht mehr zahlen muss, kann gegen die Änderung keinen Widerspruch erheben.Atilla hat geschrieben:Ich frage mich was passiert wenn man jetzt keinen Einspruch einlegt und in ein-zwei Jahren z.B. auf "angefangene 100kg" umgestellt wird?
grüßle Susanne (ehemals Heinemann nun Wowa Wilk S4)
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Re: Stützlast, ja-nein-vielleicht?
Hallo,
also ich hab es für den Wohnwagen (1300 kg) auch bekommen, bleibt alles gleich. Für den Alpenkreuzer ( CT5-3) kam bis jetzt noch nicht`s.
Aber ich finde ne Schweinerei ist es irgendwo schon. Wie immer müssen die Kleinen bluten...
Grüße, Michael
also ich hab es für den Wohnwagen (1300 kg) auch bekommen, bleibt alles gleich. Für den Alpenkreuzer ( CT5-3) kam bis jetzt noch nicht`s.
Aber ich finde ne Schweinerei ist es irgendwo schon. Wie immer müssen die Kleinen bluten...
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Re: Stützlast, ja-nein-vielleicht?
Wir haben ja erst in diesem Jahr angemeldet - bei uns wurde von vornherein die Stützlast nicht abgezogen.
Das heißt bei neuen Hängern scheint diese Berechnung Standard.
Allerdings ist es bei uns monetär kein Unterschied - 750kg Hänger mit 75kg Stützlast.
Das heißt bei neuen Hängern scheint diese Berechnung Standard.
Allerdings ist es bei uns monetär kein Unterschied - 750kg Hänger mit 75kg Stützlast.
Liebe Grüße von Nina
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Re: Stützlast, ja-nein-vielleicht?
Das heißt aber noch lange nicht, dass es auch richtig ist.
Beruflich bedingt kenne ich mich mit Steuern aus, auch wenn Kfz-Steuer nicht das Tagesgeschäft ist. Ich bin in eigener Sache beim HZA Krefeld tätig geworden. Ich sehe momentan für die Berechnung keine Rechtsgrundlage, egal ob neuanmeldung oder Änderung.
Ich bin sehr auf die Antwort gespannt und werde das Ergebnis auf jeden Fall hier einstellen.
Bis dahin rate ich jedem gegen den Bescheid anzugehen, wenn er finanzielle Auswirkung hat. Vielleicht sollten aber auch die anderen zumindest gegen die Berechnung protestieren. Die Masse machts dann vielleicht?
Beruflich bedingt kenne ich mich mit Steuern aus, auch wenn Kfz-Steuer nicht das Tagesgeschäft ist. Ich bin in eigener Sache beim HZA Krefeld tätig geworden. Ich sehe momentan für die Berechnung keine Rechtsgrundlage, egal ob neuanmeldung oder Änderung.
Ich bin sehr auf die Antwort gespannt und werde das Ergebnis auf jeden Fall hier einstellen.
Bis dahin rate ich jedem gegen den Bescheid anzugehen, wenn er finanzielle Auswirkung hat. Vielleicht sollten aber auch die anderen zumindest gegen die Berechnung protestieren. Die Masse machts dann vielleicht?
Liebe Grüße
Uwe (knebel24)
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