Überhängende Zeltplattform in Italien - Warnschild?
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Re: Überhängende Zeltplattform in Italien - Warnschild?
Wir sind auch dieses Jahr ohne Tafel gefahren. Kein Problem.
LG Euer Spätzünder
Ich freu mich wenn es regnet. Denn wenn ich mich nicht freue regnet es auch – Karl Valentin
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Re: Überhängende Zeltplattform in Italien - Warnschild?
Es gibt da eine Kleinigkeit zu bedenken, nämlich was ist "Ladung" und was "An- bzw. Aufbau". Definiert wird dies z. B. über die STVZO. Aus Motorradzeiten weiß ich: eine Ladung ist ein Gegenstand, der nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden ist.
Die Definition von "Fest" ist, dass der Gegenstand ohne Werkzeug zu entfernen ist. Das Thema war bei Großtourern immer das Topcase: bei der Honda Goldwing seinerzeit auf Aktenkofferformat geschrumpft, da mit dem Motorrad verschraubt. Somit war dies ein Aufbau und unterlag ganz anderen Richtlinien. Später wurde dies mit Schnellspannern befestigt, die ohne Werkzeug (ein Schlüssel für ein Schloss zählt nicht als Werkzeug sondern als Diebstahlschutz) geöffnet und das Topcase entfernt werden konnte. Und schwupp-di-wupp konnte das gleiche Topcase nun verwendet werden, weil es jetzt "nur" noch Ladung war.
In diesem Fall hier verstehe ich, dass der Zeltaufbau ja nun mit dem Anhänger fest verschraubt ist und somit ein Aufbau ist und keine Ladung.
Dann ist nur fraglich, ob die eingetragenen Maße dann auch mit dem Zeltaufbau passen.
Aber hin oder her: bevor ich mit der Rennleitung diskutiere, würde ich auch lieber die 3,50 Euronen investieren und Schilder anbringen, auch wenn das Recht ggf. auf meiner Seite ist. Denn Recht haben und Recht bekommen ist in Deutschland schon schwer. Und erst recht in anderen Ländern wo z. B. für eine Geschwindigkeitsüberschreitung es ausreicht, dass der Sheriff behauptet, du warst zu schnell (keine Beweispflicht!).
Würde ich für entspannter halten.
Die Definition von "Fest" ist, dass der Gegenstand ohne Werkzeug zu entfernen ist. Das Thema war bei Großtourern immer das Topcase: bei der Honda Goldwing seinerzeit auf Aktenkofferformat geschrumpft, da mit dem Motorrad verschraubt. Somit war dies ein Aufbau und unterlag ganz anderen Richtlinien. Später wurde dies mit Schnellspannern befestigt, die ohne Werkzeug (ein Schlüssel für ein Schloss zählt nicht als Werkzeug sondern als Diebstahlschutz) geöffnet und das Topcase entfernt werden konnte. Und schwupp-di-wupp konnte das gleiche Topcase nun verwendet werden, weil es jetzt "nur" noch Ladung war.
In diesem Fall hier verstehe ich, dass der Zeltaufbau ja nun mit dem Anhänger fest verschraubt ist und somit ein Aufbau ist und keine Ladung.
Dann ist nur fraglich, ob die eingetragenen Maße dann auch mit dem Zeltaufbau passen.
Aber hin oder her: bevor ich mit der Rennleitung diskutiere, würde ich auch lieber die 3,50 Euronen investieren und Schilder anbringen, auch wenn das Recht ggf. auf meiner Seite ist. Denn Recht haben und Recht bekommen ist in Deutschland schon schwer. Und erst recht in anderen Ländern wo z. B. für eine Geschwindigkeitsüberschreitung es ausreicht, dass der Sheriff behauptet, du warst zu schnell (keine Beweispflicht!).
Würde ich für entspannter halten.
Im Leben ist man mal der Stein und mal die Scheibe. Als Papa bist du aber immer Carglass.
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Re: Überhängende Zeltplattform in Italien - Warnschild?
Hallo zusammen,
nachdem wir bei der zulassung unseres Hängers solche Probleme hatten,( Klapp-faltwohnwagen ja oder nein )
denn nur und wirklich nur dann wenn das in den Papieren steht ist beides versichert.Hänger und Zeltplattform.
aufgrund dessen hat der TÜV unseren Wagen komplett neu vermessen. und jetzt ist die Zeltplattform das Maß der Dinge.
denn ich gehe davon aus das die maße in den Papieren nur der Hänger sind und deshalb dann in Italien ein Schild benötigt wird.
Da ja die Plattform übersteht.
schöne Grüße
famibue
nachdem wir bei der zulassung unseres Hängers solche Probleme hatten,( Klapp-faltwohnwagen ja oder nein )
denn nur und wirklich nur dann wenn das in den Papieren steht ist beides versichert.Hänger und Zeltplattform.
aufgrund dessen hat der TÜV unseren Wagen komplett neu vermessen. und jetzt ist die Zeltplattform das Maß der Dinge.
denn ich gehe davon aus das die maße in den Papieren nur der Hänger sind und deshalb dann in Italien ein Schild benötigt wird.
Da ja die Plattform übersteht.
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Re: Überhängende Zeltplattform in Italien - Warnschild?
Würde sich ja dann mit meiner Aussage decken, da die Zeltplattform sicherlich mit dem Anhänger verschraubt war (und somit "Aufbau" ist und keine Ladung).
Jedenfalls habt ihr mit Sicherheit den besten Weg gewählt.
Darf man mal fragen was die Vermessung gekostet hat? Ich schätze mal immer noch billiger als deswegen in der Schweiz, Frankreich oder Italien ne Knolle zu zahlen...
Jedenfalls habt ihr mit Sicherheit den besten Weg gewählt.
Darf man mal fragen was die Vermessung gekostet hat? Ich schätze mal immer noch billiger als deswegen in der Schweiz, Frankreich oder Italien ne Knolle zu zahlen...
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Re: Überhängende Zeltplattform in Italien - Warnschild?
hallo Neandertaler.
das war nochmal eine vollabnahme.
wenn ich mich richtig erinnere so um die 100euro .
das war nochmal eine vollabnahme.
wenn ich mich richtig erinnere so um die 100euro .
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Re: Überhängende Zeltplattform in Italien - Warnschild?
Hallo Famibue,
Du bist der erste, der bei der Zulassung Probleme hatte.
Es ist und bleibt ein Anhänger von Koch der zugelassen wird. Der Aufbau ist von Campwerk. Ich denke, Du hast die Probleme mit der Versicherung.
Da ist sowieso jede Versicherung anders. Ich konnte den kompletten Anhänger mit Aufbau versichern. Aber das Anbauzelt ist da nicht dabei.
Du bist der erste, der bei der Zulassung Probleme hatte.
Es ist und bleibt ein Anhänger von Koch der zugelassen wird. Der Aufbau ist von Campwerk. Ich denke, Du hast die Probleme mit der Versicherung.
Da ist sowieso jede Versicherung anders. Ich konnte den kompletten Anhänger mit Aufbau versichern. Aber das Anbauzelt ist da nicht dabei.
LG Euer Spätzünder
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Re: Überhängende Zeltplattform in Italien - Warnschild?
Hallo zusammen,
das Thema ist ja schon viel behandelt worden, eine Frage hätte ich aber doch noch:
Wenn wir unsere Fahrräder mitnehmen, legen wir sie flach auf den Anhänger. Die Laufräder ragen dann zu jeder Seite ca 20 cm über den Hänger seitlich hinaus (nicht nach hinten), bleiben aber insgesamt locker innerhalb der zugelassenen Gesamtfahrzeugbreite und werden natürlich ordentlich festgezurrt. Das gibt in D laut Polizei und Ordnungsamt/Zulassungsbehörde keine Probleme.
Weiß vielleicht jemand, wie das in Italien aussieht? Im Zusammenhang mit den Warntafeln ist immer nur von nach hinten herausragender Ladung die Rede. Sind dort vielleicht auch irgendwelche Warneinrichtungen erforderlich? Wir fahren nur tagsüber.
auf Eure Antworten freut sich
der Herr Kaiser
das Thema ist ja schon viel behandelt worden, eine Frage hätte ich aber doch noch:
Wenn wir unsere Fahrräder mitnehmen, legen wir sie flach auf den Anhänger. Die Laufräder ragen dann zu jeder Seite ca 20 cm über den Hänger seitlich hinaus (nicht nach hinten), bleiben aber insgesamt locker innerhalb der zugelassenen Gesamtfahrzeugbreite und werden natürlich ordentlich festgezurrt. Das gibt in D laut Polizei und Ordnungsamt/Zulassungsbehörde keine Probleme.
Weiß vielleicht jemand, wie das in Italien aussieht? Im Zusammenhang mit den Warntafeln ist immer nur von nach hinten herausragender Ladung die Rede. Sind dort vielleicht auch irgendwelche Warneinrichtungen erforderlich? Wir fahren nur tagsüber.
auf Eure Antworten freut sich
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Alter Falter!