Per hat geschrieben:Prinzipell hat er die 100 ja noch eingetragen, nur halt mit Fahrzeugbindung. Also noch gültig, mit dem richtigen Fahrzeug. Nur hat er das gerade nicht dabei...
Wobei wir immer noch nicht wissen, ob es in den Papieren nun noch eingetragen ist oder nicht, mangels Rückmeldung.
Mal eine kurze Zwischeninfo:
Es handelt sich mitnichten um eine Bindung an ein spezielles Fahrzeug. Bzgl. Hänger und Zugfahrzeug müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen
Zugfahrzeug: Das Zugfahrzeug darf bis maximal 3.500 kg Gesamtmasse zugelassen sein.
Zugfahrzeug: Das Zugfahrzeug muss mit ABS (ABV) ausgestattet sein.
Hänger: Die Reifen des Anhängers müssen auf mindestens 120 km/h zugelassen sein.
Hänger: Sie dürfen außerdem nicht älter als 6 Jahre sein.
Hänger: Sie müssen eine 100 km/h-Plakette am Heck des Anhängers anbringen.
Hänger: Ist der Anhänger gebremst, braucht er auch hydraulische Radstoßdämpfer.
Verhältnis Hänger zu Zugfahrzeug:
Das Verhältnis des zulässigen Gesamtgewichtes des Anhängers zur Leermasse des Zugfahrzeuges ist vorgeschrieben:
0,3 für ungebremste Anhänger
1,1 für gebremste Anhänger
1,2 mit Antischlingerkupplung
So kann ich meine beiden Hänger mit beiden Autos mit 100 km/h bewegen.
Gruß,
der Ebi