Das was ich da gepostet hab, ist ein Auszug der Internetseite vom TÜV-Nord zu den Führerscheinklassen!
Also ist bei euch mit Klasse B alles im grünen Bereich nur dürft ihr den Anhänger nich so beladen das er mehr wie 1200kg wiegt,
da euer Zugfahrzeug ja nur 1200kg ziehen darf.
Falter und Führerscheinklasse B
- Sven82
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Re: Falter und Führerscheinklasse B
Viele Grüße
Sven
"Je hilfloser ein Lebewesen ist, desto grösser ist sein Anrecht auf menschlichen Schutz vor menschlicher Grausamkeit." (Mahadma Gandhi)
Sven
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Re: Falter und Führerscheinklasse B
Hi Kevin,
die Rennleitung entscheiden zu lassen ist aber auch recht mutig.
Wie steht es den eigentlich mit Toleranzen? 5%? 10% oder gar keine? Selbst bei 5% wäre das Problem in Deinem Fall ja schon gelöst.
Grüße,
Chris
die Rennleitung entscheiden zu lassen ist aber auch recht mutig.
Wie steht es den eigentlich mit Toleranzen? 5%? 10% oder gar keine? Selbst bei 5% wäre das Problem in Deinem Fall ja schon gelöst.
Grüße,
Chris
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Re: Falter und Führerscheinklasse B
moin moin
ich wollte das nochmal versuchen für alle Verständlich zusammen zu fassen.
KlasseB
Anhänger bis 750kg darf ich immer ziehen, egal was das ZugFzg für ein zG hat;
ich wollte das nochmal versuchen für alle Verständlich zusammen zu fassen.
KlasseB
Anhänger bis 750kg darf ich immer ziehen, egal was das ZugFzg für ein zG hat;
KCF-Team-Edit: natürlich bis 3,5t
Anhänger über 750kg : nur wenn die Kombination nicht über 3,5t ist
zG ZugFzg + zG Anhänger
Klasse B96
Kombination bis 4,25t
Klassse BE
natürlich der ganze recht bis max 7,49t
100er Zulassung
gilt nur auf Kraftfahrstrassen und BundesAutobahnen(in Dland)
(Quelle: Dekra)
1. Wohnanhänger mit Bremse, hydraulischen Schwingungsdämpfern sowie Stabilisierungseinrichtung nach ISO 11555-1 oder gleichwertige Stabilisierungseinrichtung mit amtlichem Prüfzertifikat:
zulässiges Gesamtgewicht Wohnwagen < Leergewicht/Zugfahrzeug
2. Andere Anhänger mit Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern:
zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 1,1 x Leergewicht/Zugfahrzeug
3. Andere Anhänger wie 2., jedoch zusätzlich mit Stabilisierungseinrichtung nach ISO 11555-1 oder gleichwertiger Stabilisierungseinrichtung (Schlingerkupplung) mit amtlichem Prüfzertifikat:
zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 1,2 x Leergewicht/Zugfahrzeug
4. Wohnanhänger mit starrem Aufbau, Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern:
zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 0,8 x Leergewicht/Zugfahrzeug
5. Alle Anhänger ohne Bremse und Anhänger mit Bremse, aber ohne hydraulische Schwingungsdämpfer:
zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 0,3 x Leergewicht/Zugfahrzeug
Weiterhin ist zu beachten:
- Das ziehende Fahrzeug muss einen automatischen Blockierverhinderer aufweisen.
-Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeuges oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze in jedem Fall der kleinere Wert gilt.
-Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers muss kleiner oder höchstens gleich der zulässigen Anhängelast sein und darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
-An der Rückseite des Anhängers muss eine von der Straßenverkehrsbehörde gesiegelte Tempo-100-Plakette angebracht sein.
-Die Reifen des Anhängers dürfen nicht älter als 6 Jahre sein und müssen mindestens der Geschwindigkeitskategorie L = 120 km/h entsprechen.
Anhänger über 750kg : nur wenn die Kombination nicht über 3,5t ist
zG ZugFzg + zG Anhänger
Klasse B96
Kombination bis 4,25t
Klassse BE
natürlich der ganze recht bis max 7,49t
100er Zulassung
gilt nur auf Kraftfahrstrassen und BundesAutobahnen(in Dland)
(Quelle: Dekra)
1. Wohnanhänger mit Bremse, hydraulischen Schwingungsdämpfern sowie Stabilisierungseinrichtung nach ISO 11555-1 oder gleichwertige Stabilisierungseinrichtung mit amtlichem Prüfzertifikat:
zulässiges Gesamtgewicht Wohnwagen < Leergewicht/Zugfahrzeug
2. Andere Anhänger mit Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern:
zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 1,1 x Leergewicht/Zugfahrzeug
3. Andere Anhänger wie 2., jedoch zusätzlich mit Stabilisierungseinrichtung nach ISO 11555-1 oder gleichwertiger Stabilisierungseinrichtung (Schlingerkupplung) mit amtlichem Prüfzertifikat:
zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 1,2 x Leergewicht/Zugfahrzeug
4. Wohnanhänger mit starrem Aufbau, Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern:
zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 0,8 x Leergewicht/Zugfahrzeug
5. Alle Anhänger ohne Bremse und Anhänger mit Bremse, aber ohne hydraulische Schwingungsdämpfer:
zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 0,3 x Leergewicht/Zugfahrzeug
Weiterhin ist zu beachten:
- Das ziehende Fahrzeug muss einen automatischen Blockierverhinderer aufweisen.
-Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeuges oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze in jedem Fall der kleinere Wert gilt.
-Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers muss kleiner oder höchstens gleich der zulässigen Anhängelast sein und darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
-An der Rückseite des Anhängers muss eine von der Straßenverkehrsbehörde gesiegelte Tempo-100-Plakette angebracht sein.
-Die Reifen des Anhängers dürfen nicht älter als 6 Jahre sein und müssen mindestens der Geschwindigkeitskategorie L = 120 km/h entsprechen.
Zuletzt geändert von DerDude am 17.02.2015 19:57, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: Falter und Führerscheinklasse B
Zumindest im Rahmen der Klasse B: <3500 kg (völlig unabhängig vom Anhänger).DerDude hat geschrieben:egal was das ZugFzg für ein zG hat
Gruss Per
Zwinge keinen zu seinem Glück
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