Falter und Führerscheinklasse B

Bereich für Themen, die sich mit Besonderheiten des Fahrens mit einem Gepann befassen.
Benutzeravatar
Sven82
Vielschreibender Camper
Vielschreibender Camper
Beiträge: 149
Registriert: 31.07.2013 10:10
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Dodge Nitro 3,7 V6 LPG
Camper/Falter/Zelt: Jamet Texas Luxe GL
Wohnort: Dortmund

Re: Falter und Führerscheinklasse B

Beitrag von Sven82 »

Das was ich da gepostet hab, ist ein Auszug der Internetseite vom TÜV-Nord zu den Führerscheinklassen!

Also ist bei euch mit Klasse B alles im grünen Bereich nur dürft ihr den Anhänger nich so beladen das er mehr wie 1200kg wiegt,
da euer Zugfahrzeug ja nur 1200kg ziehen darf.
Viele Grüße
Sven


"Je hilfloser ein Lebewesen ist, desto grösser ist sein Anrecht auf menschlichen Schutz vor menschlicher Grausamkeit." (Mahadma Gandhi)
Jaytosh
Interessierter Camper
Interessierter Camper
Beiträge: 39
Registriert: 25.06.2014 08:02
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: VW Touran 2.0 FSI
Camper/Falter/Zelt: Trigano Vendome
Wohnort: Albtrauf

Re: Falter und Führerscheinklasse B

Beitrag von Jaytosh »

Hi Kevin,

die Rennleitung entscheiden zu lassen ist aber auch recht mutig.
Wie steht es den eigentlich mit Toleranzen? 5%? 10% oder gar keine? Selbst bei 5% wäre das Problem in Deinem Fall ja schon gelöst.

Grüße,
Chris
DerDude
Beiträge: 1
Registriert: 18.04.2014 20:44
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Nissan Navara Platinum evo
Camper/Falter/Zelt: Campwerk Familie
Wohnort: Stuttgart

Re: Falter und Führerscheinklasse B

Beitrag von DerDude »

moin moin

ich wollte das nochmal versuchen für alle Verständlich zusammen zu fassen.

KlasseB

Anhänger bis 750kg darf ich immer ziehen, egal was das ZugFzg für ein zG hat;
KCF-Team-Edit: natürlich bis 3,5t
Anhänger über 750kg : nur wenn die Kombination nicht über 3,5t ist
zG ZugFzg + zG Anhänger

Klasse B96

Kombination bis 4,25t

Klassse BE

natürlich der ganze recht bis max 7,49t




100er Zulassung

gilt nur auf Kraftfahrstrassen und BundesAutobahnen(in Dland)

(Quelle: Dekra)

1. Wohnanhänger mit Bremse, hydraulischen Schwingungsdämpfern sowie Stabilisierungseinrichtung nach ISO 11555-1 oder gleichwertige Stabilisierungseinrichtung mit amtlichem Prüfzertifikat:
zulässiges Gesamtgewicht Wohnwagen < Leergewicht/Zugfahrzeug

2. Andere Anhänger mit Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern:
zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 1,1 x Leergewicht/Zugfahrzeug

3. Andere Anhänger wie 2., jedoch zusätzlich mit Stabilisierungseinrichtung nach ISO 11555-1 oder gleichwertiger Stabilisierungseinrichtung (Schlingerkupplung) mit amtlichem Prüfzertifikat:
zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 1,2 x Leergewicht/Zugfahrzeug


4. Wohnanhänger mit starrem Aufbau, Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern:
zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 0,8 x Leergewicht/Zugfahrzeug

5. Alle Anhänger ohne Bremse und Anhänger mit Bremse, aber ohne hydraulische Schwingungsdämpfer:
zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 0,3 x Leergewicht/Zugfahrzeug

Weiterhin ist zu beachten:

- Das ziehende Fahrzeug muss einen automatischen Blockierverhinderer aufweisen.
-Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeuges oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze in jedem Fall der kleinere Wert gilt.
-Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers muss kleiner oder höchstens gleich der zulässigen Anhängelast sein und darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
-An der Rückseite des Anhängers muss eine von der Straßenverkehrsbehörde gesiegelte Tempo-100-Plakette angebracht sein.
-Die Reifen des Anhängers dürfen nicht älter als 6 Jahre sein und müssen mindestens der Geschwindigkeitskategorie L = 120 km/h entsprechen.
Zuletzt geändert von DerDude am 17.02.2015 19:57, insgesamt 4-mal geändert.
Per
Hardcore-Camper
Hardcore-Camper
Beiträge: 1479
Registriert: 05.10.2008 22:32
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Ford Sierra (div) + Capri '82 + BMW 320d
Camper/Falter/Zelt: Esterel 34 + S46
Wohnort: Frankfurt/M

Re: Falter und Führerscheinklasse B

Beitrag von Per »

DerDude hat geschrieben:egal was das ZugFzg für ein zG hat
Zumindest im Rahmen der Klasse B: <3500 kg (völlig unabhängig vom Anhänger).
Gruss Per

Zwinge keinen zu seinem Glück
Antworten

Zurück zu „Fahren mit dem Gespann“