Handwerker

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Gelbfüssler
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Handwerker

Beitrag von Gelbfüssler »

Hi Leute,
bräuchte mal Tipps von Euch.
Wir haben am 29.02.2012 ein Angebot von einem Zimmermann für den Bau einer Gaube bekommen, welches wir dann angenommen haben. Wir haben dann am "1.07.2012 eine Anzahlung geleistet leider. Leider hat der Bau dann erst im April 2013 begonnen, weil angeblich krank. Haben in aber auch nie am Telefon erreichen können. Da ich leider schon angezahlt hatte konnten wir ja vom Vertrag nicht zurücktreten. Erst als wir mit Anwalt gedroht haben kam leben auf und der Bau begann Im April 2013.
Leider war vorher ein Problem mit dem Fenster, das bestellte Mass vom Fenster wahr nicht so wie Bestellt. es wahr ich glaube 20 cm kürzer als wir es wollten!
Nach Absprache nehmen wir das Fenster nur wenn wir einen Ordentlichen Rabatt bekommen.(leider alles mündlich).Sonst soll er das Fenster liefern wie bestellt.
Der Zimmermann klärte dann etwas mit dem Fensterbauer und fing dann an die Gaube zu bauen.
Als die Gaube fertig war bekamen wir eine Rechnung nur ohne Fenster, nur der Fenster Einbau wurde berechnet. Ich sprach damals der Handwerker drauf an.
Er meinte ist Sache des Fenster Bauers. Heute kam eine Rechnung vom Zimmerman mit der Rechnung des Fensters. Über 480.- Euro. Aber wieso vom Zimmermann und nicht vom Fenster Bauer, und dann noch 100% vom Preis des Fensters ohne Rabatt wegen falscher Größe. Das
Fenster mit den Richtigen Massen, bekommen hatten wir das mit den falschen Massen. Und dann noch ein Jahr und vier Monate später.
Was können wir jetzt tun. Ich habe damals dem Handwerker noch die 2 % Skonto erlassen und noch 30,- Trinkgeld gegeben.
Habt Ihr einen Rat für uns. Sonst fällt leider unser Urlaub sehr kurz aus. :evil:

danke und liebe Grüße Robbie
Zuletzt geändert von Gelbfüssler am 09.08.2014 19:38, insgesamt 1-mal geändert.
badische Grüßle, Robbie :-)

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Re: Handwerker

Beitrag von CT7 Fan »

Hi Robbie,
wenn Du den Auftrag mit den Fenstermaßen schriftlich vorliegen hast, würde ich das Fenster jetzt erstmal schriftlich reklamieren.
Wenn er mündliche Absprachen plötzlich vergißt, kann Dir das genauso passieren. Bis die dann in die Pötte kommen, kannst Du sicher Deinen geplanten Urlaub erst einmal genießen.
Ich würde es so machen.
Gruß
Udo
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Re: Handwerker

Beitrag von Gelbfüssler »

Kann er den nach fast 1,4 Jahren noch eine Rechnung schicken? Im Angebot steht das richtige Mass vom Fenster, nur eingebaut wurde mit seinem Wissen das zu kurze Fenster.
Kann er das Geld den noch fordern? Gruß Robbie
Zuletzt geändert von Gelbfüssler am 12.08.2014 21:18, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Handwerker

Beitrag von Gleiter »

Hallo Robbie!

Hast Du eine Haushaltsversicherung? Klassischer Fall!

Ansonst: Was es so alles an Konsumentenschutz bei Euch gibt.

Natürlich immer basierend auf Deinen Aussagen, aber so geschildert ist das eine Frechheit.

Gruß, André, zwar kein Bautischler, aber doch vom Fach.
Und ich habe auch lieber ein kaputtes Fahrrad statt ein brennendes Haus. Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.
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Re: Handwerker

Beitrag von Gelbfüssler »

Hallo Andre`,
was soll den eine Haushaltsversicherung in dem falle helfen?
Es ist ja nichts kaputt.
Gruß Robbie
badische Grüßle, Robbie :-)

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Re: Handwerker

Beitrag von Gleiter »

Gelbfüssler hat geschrieben:Hi Leute,
bräuchte mal Tipps von Euch.
Wir haben am 29.02.2012 ein Angebot von einem Zimmermann für den Bau einer Gaube bekommen, welches wir dann angenommen haben. Wir haben dann am "1.07.2012 eine Anzahlung geleistet leider. Leider hat der Bau dann erst im April 2013 begonnen, weil angeblich krank. Haben in aber auch nie am Telefon erreichen können. Da ich leider schon angezahlt hatte konnten wir ja vom Vertrag nicht zurücktreten. Erst als wir mit Anwalt gedroht haben kam leben auf und der Bau begann Im April 2013.
Leider war vorher ein Problem mit dem Fenster, das bestellte Mass vom Fenster wahr nicht so wie Bestellt. es wahr ich glaube 20 cm kürzer als wir es wollten!
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Der Zimmermann klärte dann etwas mit dem Fensterbauer und fing dann an die Gaube zu bauen.
Als die Gaube fertig war bekamen wir eine Rechnung nur ohne Fenster, nur der Fenster Einbau wurde berechnet. Ich sprach damals der Handwerker drauf an.
Er meinte ist Sache des Fenster Bauers. Heute kam eine Rechnung vom Zimmerman mit der Rechnung des Fensters. Über 480.- Euro. Aber wieso vom Zimmermann und nicht vom Fenster Bauer, und dann noch 100% vom Preis des Fensters ohne Rabatt wegen falscher Größe. Das
Fenster mit den Richtigen Massen, bekommen hatten wir das mit den falschen Massen. Und dann noch ein Jahr und vier Monate später.
Hallo Robbie!

Also wenn ich das meiner Haushaltsversicherung schildere, mit der Bitte um fachliche oder rechtliche Auskunft, bin ich mir sicher dass ich da fundierte Antwort bekomme. Detto beim Konsumentenschutz.

Du hast nicht das bekommen was bestellt war. Dazu eine doch recht massive Verzögerung, zeitlich gesehen. Ob krank oder nicht, als Handwerker muß ich, falls ein Termin vereinbart ist und ich ihn nicht halten kann, mit dem Kunden kommunizieren. Das ist keine Hol- sondern eine Bringschuld seitens des Handwerkers. Zumindest hier in A - ich denke mal dass es bei Euch nicht viel anders gelagert ist. Das Gleiche gilt wenn nicht das geliefert wurde was vereinbart war, da gab's doch wohl eine klare Vorgabe. Ganz klar ein Fehler des Lieferanten, das muß er auch richten. Sei es durch Neubau, zu seinen Lasten natürlich, sei es durch eine Einigung über den Preis, bis hin zur Wandlung - Anzahlung retour, er nimmt das falsch Gebaute zurück.

Mündliche Absprachen sind immer so eine Sache, ich hoffe für Dich dass Du das irgend wie dokumentiert hast? Stichwort Gedächtnisprotokoll.

Und nochmal, zugegeben, ich schreibe hier aus A, da hast Du recht gute Karten als Konsument mit den von Dir geschilderten Umständen. Wie genau das bei Euch geregelt ist weiß ich nicht, einen Versuch wäre es allemal wert.

Du bestellst Dir bei mir ein Bett mit 180 x 200 cm, was würdest Du sagen wenn ich Dir ein Bett mit 160 x 180 liefern würde? Ein Jahr nach Auftragserteilung? Eben!

Gruß aus dem Wein/4, André.
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Re: Handwerker

Beitrag von Augustiner »

moin,

wo hast das FEnster bestellt? beim Zimmermann oder beim Fensterbauer? Hört sich so an wie beim Zimmermann, also ist er auch Dein Vertragspartner und somit auch alleiniger Ansprechpartner.
Welches Fenstermaß steht im Angebot? Steht da überhaupt ein Maß? Wenn ja, berufe Dich auf das Angebot, verlange das richtige Maß. Ansonsten zahlst Du die Summe für das Fenster nicht.
Einen Rechtsstreit werdet Ihr und auch der Handwerker bei dem Sümmchen wohl kaum riskieren, da verdient eh nur der Anwalt.

Übrigens: Eingebaute Ware darf vom Handwerker nicht wieder ausgebaut werden, egal ob gezahlt oder nicht (das kann auch für den Handwerker übel sein)

Für die Zukunft: IMMER alles schriftlich festhalten, mündliche Absprachen sind äußerst schwer vor Gericht zu verwenden. Also wenn Du was mit einem Handwerker besprichst, aufschreiben und das Schreiben auch dem Handwerker zukommen lassen.

Wenns irgendwie geht, Handwerker nur auf Empfehlung beauftragen und nicht immer den billigsten nehmen, am Ende zahlst meistens drauf.

Woher weiß ich das? Hab selbst ne Firma im Gartenbaubereich.

Gruß
Augustiner

PS: Viel Erfolg! ;)
Zuletzt geändert von Augustiner am 10.08.2014 09:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Handwerker

Beitrag von Gelbfüssler »

Danke für die Tipps.
Werde mal ein paar Tage verstreichen lassen. Und dann mal den Zimmermann anrufen, und in fragen wie er sich das vorstellt mit dem Preis. Im Angebot vom Zimmermann und im Angebot vom Fensterbauer welches vom Zimmermann kam ist das Richtige Mass vom Fenster drin. Ich werde im mal das Angebot vom halben Preis machen.
Gruß Robbie
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Re: Handwerker

Beitrag von Per »

Gelbfüssler hat geschrieben:was soll den eine Haushaltsversicherung in dem falle helfen?
André ist halt Österreicher, da wird das etwas anders laufen.

Wie schon geschrieben ist der Zimmermann dein Vertragspartner, nicht der Fensterbauer. Also muss sich der Fensterbauer an diesen wenden, nicht an dich. Der wird schon wissen, warum er genau das nicht macht (du bist das "leichere Opfer").
Also lass dich nicht wild machen und weise sein Ansinnen (und die Rechnung) zurück.

Die 1,4 Jahre hingegen sind noch kein Problem für die Rechnungserstellung. Ist nicht schön, aber rechtlich unproblematisch.
Gruss Per

Zwinge keinen zu seinem Glück
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