ich frage mich, warum die Fahrradträgermontage über ein Hilfsgestell mit Kupplungskopf am Falti- Klappiheck in Deutschland verboten ist und was hat der TÜV damit zu tun?

Wenn das Hilfsgestell ohne Werkzeug demontierbar ist gilt es meines Erachtens als Ladung und diese muss nur ausreichend gesichert sein. Dadurch, dass es als Ladung gilt, muss es auch nicht von einer Prüforganisation abgenommen werden. Einfach für den TÜV-Termin abmontieren und gut ist

Deichselmontage ist nichts anderes, ein selbstgebautes Hilfsgestell zum Transport von Fahrrädern, nur vorn.
Wenn das mit der Heckmontage als Ladung in Deutschland verboten wäre, so könnten alle Niederländer, die mit dieser Konstruktion durch D fahren

Alles eine Frage der definition in D, beim Transport natürlich auf die üblichen Vorschriften achten (keine Beleuchtung verdecken, Kennzeichen muss lesbar sein, ect.).
Oder ist mein Denkansatz zu simpel

Grüße
Charlie ex wbx 6