Küche

Moordragon

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Beitrag von Moordragon »

Hallo erstmal,
in meinen Fahrzeugpapieren, von meinen Heinemann, steht drin das eine Küche drin sein muss, mich stört sie eigentlich nur.

Was muss man machen, wenn man sie ausbaut, dass es beim nächsten TÜV-Besuch :ichdoof: keinen Ärger gibt?
Zuletzt geändert von Moordragon am 21.04.2014 12:53, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Küche

Beitrag von Jasper am Meer »

Moin!

Wird die Küche beim Transport hinten dran gehängt? Dann könnte ich mir den Eintrag erklären. Ohne die Küche würde sich die Stützlast deutlich erhöhen.

Gruß
Jasper
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Re: Küche

Beitrag von CT7 Fan »

Hallo Moordragon,
da die Küche an der Heckklappe montiert ist, musst Du sie von der Heckklappe abbauen, da Du die Klappe ja für die Beleuchtung benötigst. Ob eine Küche im Faltwohnwagen ist oder nicht, hat den Tüv nicht zu interessieren, da er nicht für eine Gasinstallation zuständig ist. Außerdem ist eine Gasinstallation im Faltwohnwagen nicht abnehmungspflichtig, da sie nicht fest verlegt ist
Gruß
Udo
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