Trigano Cheverny
Trigano Cheverny
Hallo,
ich bin heute zum ersten Mal in diesem Forum und habe auch schon wirklich interessante Dinge gelesen. Nun zu unserem Problem, vielleicht kann mir jemand helfen? Wir haben einen Trigano Cheverny GL aus 2005 gekauft. Laut Vorbesitzer war er noch nie in Deutschland angemeldet, er habe aber nie Probleme gehabt und uns alle Unterlagen mitgegeben die man für §21 braucht. Da wir uns vorher nicht mit der Anmeldung beschäftigt hatten, haben wir das so geglaubt (wir waren total begeistert von dem Falter) und den Anhänger gekauft. Nun 4 Wochen vor dem Urlaub geht das Drama los, dass der TÜV natürlich meint, wir hätten gar nichts, was man für eine Vollabnahme braucht. Wir haben nämlich nur den alten Kaufvertrag für den damals neuen Anhänger, unseren Kaufvertrag und ein Prüfprotokoll von AL-KO, das nicht mal unterschrieben ist.
Wie können wir jetzt vorgehen und vor allem was brauchen wir? Für hilfreiche Beiträge wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße
Sanni
ich bin heute zum ersten Mal in diesem Forum und habe auch schon wirklich interessante Dinge gelesen. Nun zu unserem Problem, vielleicht kann mir jemand helfen? Wir haben einen Trigano Cheverny GL aus 2005 gekauft. Laut Vorbesitzer war er noch nie in Deutschland angemeldet, er habe aber nie Probleme gehabt und uns alle Unterlagen mitgegeben die man für §21 braucht. Da wir uns vorher nicht mit der Anmeldung beschäftigt hatten, haben wir das so geglaubt (wir waren total begeistert von dem Falter) und den Anhänger gekauft. Nun 4 Wochen vor dem Urlaub geht das Drama los, dass der TÜV natürlich meint, wir hätten gar nichts, was man für eine Vollabnahme braucht. Wir haben nämlich nur den alten Kaufvertrag für den damals neuen Anhänger, unseren Kaufvertrag und ein Prüfprotokoll von AL-KO, das nicht mal unterschrieben ist.
Wie können wir jetzt vorgehen und vor allem was brauchen wir? Für hilfreiche Beiträge wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße
Sanni
- KSF
- Meister-Camper
- Beiträge: 2458
- Registriert: 21.01.2008 18:23
- Land: Deutschland
- Zugfahrzeug: Renault Grand Scenic
- Campingfahrzeug: Trigano Chambord 2006 Spezial, Rapido Orline 34L.
- Wohnort: Stuttgart/LB
Re: Trigano Cheverny
Hallo Sanni,
Willkommen hier im Forum.
Einfach mal den Tüv wechseln, da der jetzige Tüv zu faul ist, in ihren Unterlagen zu schauen.
Euer Trigano Cheverny würde ja schon 1000 Mal zugelassen und auch über 1000-Mal vom Tüv bei einer HU angenommen.
Willkommen hier im Forum.
Einfach mal den Tüv wechseln, da der jetzige Tüv zu faul ist, in ihren Unterlagen zu schauen.
Euer Trigano Cheverny würde ja schon 1000 Mal zugelassen und auch über 1000-Mal vom Tüv bei einer HU angenommen.
mfg Klaus 

Re: Trigano Cheverny
Hallo sani
Ich habe genau das gleiche mit gleichem Baujahr gekauft
Genau mit den gleichen Papieren kommt mir komisch vor
Wo hast Du ihn gekauft ?? Welche Fahrgestellnummer hast Du??
Ich habe nächste Woche ein Termin beim TÜV der sagte das es kein Probem ist
Ich habe genau das gleiche mit gleichem Baujahr gekauft
Genau mit den gleichen Papieren kommt mir komisch vor
Wo hast Du ihn gekauft ?? Welche Fahrgestellnummer hast Du??
Ich habe nächste Woche ein Termin beim TÜV der sagte das es kein Probem ist
Re: Trigano Cheverny
Unsere Fahrgestellnummer: VGL5T00000066508 gekauft in Essen.
Sanni
Sanni
Re: Trigano Cheverny
Meins auch bitte rufen sie mal bitte dringest an Tel. Finden sie unter ihren privaten Nachrichten
- Erftfalter
- Vielschreibender Camper
- Beiträge: 194
- Registriert: 21.10.2010 06:49
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- Zugfahrzeug: VW 'Passat 2,0 TDi 2020
- Campingfahrzeug: Fendt Platin 550TG Bj. 2000
- Wohnort: Grevenbroich
Re: Trigano Cheverny
Mich würde interessieren ob die Nummer im Brief mit der eingestanzten Nummer am Fahrgestell übereinstimmt.
Gruß Ralf
Gruß Ralf
Re: Trigano Cheverny
Die Fahrgestellnummer Kaufvertrag/Fahrzeug ist korrekt. Die Reifen sind aus dem Jahr 2002.
Nach Rücksprache mit dem TÜV können wir den Falter anmelden nachem dieses Gutachten nach §21 gemacht wurde. Falls also jemand eine Betriebsanleitung oder ähnliches hat, was man zum TÜV mitnehmen könnte, wäre die Sache für uns nicht so teuer.
Sanni
Nach Rücksprache mit dem TÜV können wir den Falter anmelden nachem dieses Gutachten nach §21 gemacht wurde. Falls also jemand eine Betriebsanleitung oder ähnliches hat, was man zum TÜV mitnehmen könnte, wäre die Sache für uns nicht so teuer.
Sanni
- Erftfalter
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Re: Trigano Cheverny
Die Vollabnahme §21 müsst Ihr auf jeden Fall machen um einen deutschen KFZ Brief zu erhalten
RAlf
RAlf