Hilfe Trigano aus NL - Zulassung

Themen um Zulassung, Versicherung, Steuern, TÜV-Prüfungen, Vollabnahmen, Kurzzeitkennzeichen und Import von Klappern und Faltern
Aeskulapp
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Hilfe Trigano aus NL - Zulassung

Beitrag von Aeskulapp »

Hallo Zusammen,

endlich ist es so weit, wir wollen uns eine Faltanhänger anschaffen. Wir haben die Möglichkeit aus einem Nachlass in den Niederlanden günstig einen solchen zu bekommen. Allerdings existieren keinerlei Unterlagen mehr.

Nun meine Fragen: Wie gestaltet sich das mit der Zulassung in Deutschland? Habe schon vieles gelesen, aber dabei ging es immer um Wohnwagen. Welche Unterlagen benötige ich genau? Mit welchen Kosten ist zu rechnen??

Auf dem Typenschild steht Trigano Industrie VGL4LS000000 und dann eine eingestanzte Nummer die ich auf dem Foto nicht genau erkennen kann. Könnt Ihr mir sagen, um welchen Anhänger genau es von Trigano sich handelt?

Wäre für jede Hilfe sehr sehr dankbar !!!
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CT7 Fan
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Re: Hilfe Trigano aus NL - Zulassung

Beitrag von CT7 Fan »

Hi aeskulap,
nach Deiner Fahrgestellnummer handelt es sich um einen Trigano Chambord.
Für die Einbürgerung benötigst du einen gültigen Kaufvertrag, aus dem alle Daten des Falters und des Verkäufers hervorgehen.
Jetzt musst Du schauen, dass Du den Falter nach Huase bekommst, mit nem Trailer oder nem Kurzzeitkennzeichen. Mit dem Kurzzeitkennzeichen wurde das schon sehr häufig praktiziert und es hat meines Wissens noch nie Probleme dabei gegeben. Binde denen auf dem Straßenverkehrsamt nicht unbedingt auf die Nase, dass Du damit einen Hänger aus Holland abholen möchtest. Einige stellen sich da sehr bürokratisch an.
Wenn Du den Falter zu Hause hast, vereinbare mit dem TÜV einen Termin für eine Abnahme nach § 21. Die Daten liegen dem TÜV eh schon vor, so dass es da keine Probleme geben dürfte. Wenn die eine Bremsenberechnung haben wollen, melde dich nochmal bei mir.
Mit dem Gutachten gehst Du zu deiner Anmeldestelle und melde den Falter an.
Viel Glück und viel Spaß mit der neuen Campingform.
Gruß
Udo
Aeskulapp
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Re: Hilfe Trigano aus NL - Zulassung

Beitrag von Aeskulapp »

Hallo.

Danke für die schnelle Antwort! Wie erhalte ich denn diese Bremsenberechnung? Will vermeiden einen zweiten Termin beim TÜV wahrnehmen zu müssen. Dafür fällt eh schon ein Tag Urlaub an.....

Mit was für Kosten muss ich denn beim TÜV rechnen?

Und die Daten liegen sicher dort schon vor?
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CT7 Fan
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Re: Hilfe Trigano aus NL - Zulassung

Beitrag von CT7 Fan »

Hallo Elmar,
ich habe Dir die Datenblätter per E-Mail zugeschickt.
Die Kosten für den TüV inclusive der Anmeldung beim Straßenverkehrsamt belaufen sich auf knapp 200 €.
Gruß
Udo
Koeb

Re: Hilfe Trigano aus NL - Zulassung

Beitrag von Koeb »

Hallo,

habe diese Prozedur auch hinter mir!

Du brauchst außerdem einen Wiegebogen für den TÜV , mußt ihn also irgendwo auf einer Waage (Raiffeisenmarkt, Kiesgrube usw.) wiegen lassen. Die wollen wissen ob das Gesamtgewicht nicht überschritten wird.
Außerdem ist auch wichtig, dass irgendwo das BJ vermerkt ist. Bei mir hatte ich kein BJ oder Erstzulassung auf dem Kaufvertrag oder auf dem Typenschild stehen.
Bin dann hingegangen und habe das BJ selber auf einem freien Feld im Typenschild eingeschlagen! Hat keiner bemerkt und fiel auch nicht auf!!!

Die TÜV Gutachten müßen auch mit der eingeschlagenen Nummer auf der Bremse übereinstimmen. Damit hatte ich ein Problem.

Da das Chassis aber von AL-KO ist, konnte der TÜV Prüfer die richtigen Gutachten von AL-KO anfordern. Das ist kein Problem, nur Zeitaufwendig.......

Kosten waren 150 Euro für den TÜV.

Gruß Koeb
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Re: Hilfe Trigano aus NL - Zulassung

Beitrag von Eiloa »

Hallo Zusammen!

ich habe da mal ne Frage zum Wiegebogen....wozu muss ich denn meinen Anhänger vorher wiegen? Eine TÜV-Station die Vollabnahmen macht, müsste doch eigentlich auch eine Waage haben oder nicht??? Also das würde ich jetzt denken...wenn es nicht dort eine Waage gibt, wo sonst? es kann doch keiner von mir erwarten, dass ich zu einer Kiesgrube fahre um meinen Anhänger zu wiegen, weil das beim TÜV nicht geht.....

Sorry, aber wenns so sein sollte, dann läuft für mich da was falsch beim TÜV! wäre ja auch nicht das erste mal ;)
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Koeb

Re: Hilfe Trigano aus NL - Zulassung

Beitrag von Koeb »

Hallo,

aber genau so ist das! Die brauchen den Bogen wohl, um zu sehen wieviel er jetzt wiegt und ob er unter dem zulässigen Gesamtgewicht liegt.
Es kann sein das es TÜV Stationen mit Waage gibt, hab aber noch keine gesehen.

Wie du schon geschrieben hast, Kiesgrube oder einige RWZ ....

Gruss Ralf
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Re: Hilfe Trigano aus NL - Zulassung

Beitrag von Erftfalter »

Hallo

da ich vor einiger Zeit meinen Wohnwagen wiegen lassen wollte kann ich berichten das die nächste TÜV-Station mit Waage 38km von mir entfernt liegt. Somit hat nicht jede TÜV Station besagte Waage.

Gruß Ralf
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Re: Hilfe Trigano aus NL - Zulassung

Beitrag von Eiloa »

soooo...heute meinen TÜV-Termin gehabt....die haben eine Waage!!! ABEEEEER...ihr habt recht, nicht jede TÜV-Station hat diese! und der TÜV hat mir 19,98€ dafür berechnet.....

ansonsten alle gut beim TÜV ohne Probleme ist unser kleiner durchgekommen! Er ist ZUGELASSEN!! mit Papieren und allem :hurra: jetzt muss es nur endlich September werden, damit der kleine das Meer sieht ;)
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Brummel
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Re: Hilfe Trigano aus NL - Zulassung

Beitrag von Brummel »

Hi,
fast 20€ fürs Wiegen finde ich ganz schön teuer. Abzocker-Verein. Die "Bauern"-Waage hat nicht mal 10 gekostet.

Aber egal, letztendlich zählt das Ergebnis!
Und nun viel Spass :winkend:

Ich würd euch empfehlen vor dem grossen Urlaub ein paar Wochenenden zu "üben". Muss ja nicht weit weg sein. Ich hab mir letztes Jahr, als wir unseren Klappi dann auch durch den TÜV hatten, ein paar Ziele mit ca. einer Stunde Fahrzeit gesucht. Du wirst duch wundern, was es für nette Ecken in deiner Umgebung gibt :)

Gruß,
Ulli.
Zuletzt geändert von Brummel am 21.06.2013 09:40, insgesamt 1-mal geändert.
Der ferd hatt fier beiner,
auf jeder saite einer,
und hatt er einmal keiner,
UMFALLT!
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Re: Hilfe Trigano aus NL - Zulassung

Beitrag von Herbert »

Hi,
naja 20 € fürs Wiegen... er hätte ja auch mit einem nicht zugelassenen Anhänger bis zur nächsten vielleicht 40 km entfernten Waage fahren können.
Schliesslich bieten die genau für solche Leute die Möglichkiet an und ihr könnt ja mal nachfragen, was so eine Waage, die eigentlich nicht unbedingt erforderlich ist, eigentlich so kostet. Da kommen dann nämlich schon so einige tausend Euronen zusammen.
Und wenn man überlegt, wie hoch dann der Spassfaktor mit so einem Teil ist, dann sind doch die paar Euro wirklich gut eingesetzt.
Gruss Herbert
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Re: Hilfe Trigano aus NL - Zulassung

Beitrag von Man in tent »

Hallo.

Ich bin neu hier im Forum und habe diesen Beitrag hier ausgesucht um meine Erfahrung mit einem Klapper aus den Niederlanden und der Zulassung in Deutschland, ganz speziell in Hessen, weiterzugeben.
Meinen Raclet Flores habe ich zwar in Deutschland gekauft, bei tf-Freizeitfahrzeuge, aber er wurde von denen bei einem Holländer gekauft, von der Überführung habe ich also keine Ahnung. TÜV war auch neu, damit hatte ich auch nichts zu tun, in Geldern hat das aber 110€ gekostet, das TÜV Gutachten habe ich ja ausgehändigt bekommen. In Hessen braucht man dann noch eine Betriebserlaubnis nach Paragraph 19 Abs. 1StVZO, die kann man per Email beantragen, Unterlagen einscannen und fertig, und per PayPal bezahlen, nochmal 39,80€. Für Wiesbaden war das Landratsamt Marburg-Biedenkopf zuständig. Die BE brauchst du bei der Zulassung, da wird das TÜV Gutachten geprüft, sonst geht nichts mit der Anmeldung. Die Zulassung in Wiesbaden hat mich dann nochmal 47€ gekostet, Zulassung ungenormtes Fahrzeug, jetzt warte ich nur noch auf die Sonne.

Ich hoffe ich konnte jemandem helfen.
VG Man in tent
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Re: Hilfe Trigano aus NL - Zulassung

Beitrag von Geisterfahrer »

CT7 Fan hat geschrieben:Jetzt musst Du schauen, dass Du den Falter nach Huase bekommst, mit nem Trailer oder nem Kurzzeitkennzeichen. Mit dem Kurzzeitkennzeichen wurde das schon sehr häufig praktiziert und es hat meines Wissens noch nie Probleme dabei gegeben.
Auch wenn es noch nie Probleme mit dem Kurzzeitkennzeichen gab: Es ist verboten, weil es eine unzulässige Fernzulassung ist. Und außerdem geht's ab 1.4.2015 ohnehin nicht mehr, weil Kurzzeitkennzeichen nur noch für Fahrzeuge mit gültigem TÜV ausgegeben werden.
Anhängertransport geht natürlich immer, es gibt aber noch andere Möglichkeiten:
1. Wenn der Anhänger beim ZZG unter 750 kg liegt, dann hat er in NL kein eigenes Kennzeichen. In NL erhält solch ein Anhänger das Kennzeichen des Zugfahrzeugs, wobei das Zugfahrzeug nicht zwingend ein NL-Fahrzeug sein muss. Man kann also einen niederländischen Anhänger (unter 750 kg) einfach mit dem Kennzeichen seine Fahrradträgers versehen und darf dann damit in NL fahren. In Deutschland geht es genau so (nach §21 FZV), weil der ausländischen Anhänger kein eigenes Kennzeichen hat.
2. Bei mehr als 750 kg hat der Anhänger auch in NL ein eigenes Kennzeichen und kann auch mit diesem überführt werden, wenn er noch angemeldet ist. Wenn nicht, braucht er ein niederländisches Exportkennzeichen, was man bei den dortigen Behörden bekommt. Evtl. kann so etwas auch der dortige Verkäufer (Händler) besorgen.
Zuletzt geändert von Geisterfahrer am 04.03.2015 15:25, insgesamt 3-mal geändert.
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