Hallo, ich bin neu im Forum. Seit Jahren sind wir Camper mit Leib und Seele und haben uns jetzt den Traum vom Klappcaravan erfüllt - Jamet Louisana. Allerdings haben wir den Verdacht, dass uns der private Verkäufer was vorgemacht hat. Die Fahrgestellnummer (Modell kommt aus der Schweiz mit dortiger Zulassung, war hier abgemeldet) hat an 10. Stelle eine "0", dies dürfte doch Baujahr 2000 bedeuten!? Ist ja wohl nicht anders als bei Pkw, oder? Gesagt wurde allerdings Baujahr 2004. Da wäre dann wohl über eine Minderung zu sprechen. Kann mir jemand die Zusammensetzung der Fahrident-Nummer bestätigen, d.h., dass Zeichen Nr. 10 das Baujahr auch bei Pkw-Anhängern bezeichnet? Dann wäre ich mir sicherer. Ansonsten ist er sehr gut in Schuss. Wir haben "nur" einen Kaufvertrag und einen sog. "Garantiebeweis" (niederländisch). Wir holen uns noch ein TüV-Gutachten nach § 21 StVO und dann sollte doch die Zulassung kein Problem sein - oder gibt es da noch andere Anforderungen? Wäre für kurze Antworten dankbar und freue mich auf einen Fachaustausch hier im Forum.
Beste Grüße, Wiese34
Fahrgestellnummer / Ermittlung Baujahr
Re: Fahrgestellnummer / Ermittlung Baujahr
hm, wurde BAUJAHR 2004 oder ERSTZULASSUNG 2004 gesagt ? da bin ich auch mal bei nem wohnwagen drauf reingefallen, den ich mir angeschaut hab...
- WomoIII
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Re: Fahrgestellnummer / Ermittlung Baujahr
Moin,
zu der Fahrgestellnummer kann ich nicht viel sagen.
Wenn das Teil jedoch aus der Schweiz kommt braucht man glaube ich einen Einfuhrnachweis vom Zoll. ( Da nicht EU )
Ich habe mein Rapido auch aus der Schweiz. An der Grenze, bin ich dann mit dem Kaufbeleg ins Zollhäuschen und habe mir ein solchen Schrieb ausstellen lassen.
Da er aber laut Kaufbeleg nicht so teuer war
brauchte ich ihn nicht zu verzollen!
Würde auch an der Stelle einmal nachfragen, wie denn der Hänger über die Gremze gekommen ist und ob es so ein "Zollnachweis" den gibt!
Wenn ich den Beitrag so richtig gelesen habe (Schweiz -> Holland -> Deutschland )
Sonst könnte es spätestens bei der Zulassung probleme geben.
Viel Erfolg!
Gruß aus LEV

zu der Fahrgestellnummer kann ich nicht viel sagen.
Wenn das Teil jedoch aus der Schweiz kommt braucht man glaube ich einen Einfuhrnachweis vom Zoll. ( Da nicht EU )
Ich habe mein Rapido auch aus der Schweiz. An der Grenze, bin ich dann mit dem Kaufbeleg ins Zollhäuschen und habe mir ein solchen Schrieb ausstellen lassen.
Da er aber laut Kaufbeleg nicht so teuer war

Würde auch an der Stelle einmal nachfragen, wie denn der Hänger über die Gremze gekommen ist und ob es so ein "Zollnachweis" den gibt!
Wenn ich den Beitrag so richtig gelesen habe (Schweiz -> Holland -> Deutschland )
Sonst könnte es spätestens bei der Zulassung probleme geben.
Viel Erfolg!
Gruß aus LEV
Zuletzt geändert von WomoIII am 22.10.2012 15:05, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Fahrgestellnummer / Ermittlung Baujahr
hallo
holland -schweiz-deutschland.wie lange war er in der schweiz angemeldet????
holland -schweiz-deutschland.wie lange war er in der schweiz angemeldet????
- zawiese
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Re: Fahrgestellnummer / Ermittlung Baujahr
Hallo,
Die Fahrgestellnummer gibt bei Jamet über das Baujahr zunächst keine Auskunft. Du kannst den Hersteller anschreiben, oder Dich an Ausstattungsdetails orientieren. Beispiel Lattenrost.
Es gibt halt etliche Falter, die erst ein zwei Jahre später Ihre Erstzulassung hatten, oder siehe NL noch gar nicht zugelassen waren.
Gruß
Thomas
Die Fahrgestellnummer gibt bei Jamet über das Baujahr zunächst keine Auskunft. Du kannst den Hersteller anschreiben, oder Dich an Ausstattungsdetails orientieren. Beispiel Lattenrost.
Es gibt halt etliche Falter, die erst ein zwei Jahre später Ihre Erstzulassung hatten, oder siehe NL noch gar nicht zugelassen waren.
Gruß
Thomas