Wie viel Gas darf man transportieren
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Wie viel Gas darf man transportieren
Wieviel Kilogramm Gas darf man denn so als Ladung transportieren,
ohne Zwangsentlüftung und so?
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Zuletzt geändert von Niels$ am 03.12.2013 13:04, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: abgetrennt von 'Wurzelprumpfs Bastelstube'
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Re: Wurzelprumpfs Bastelstube
Privatleute ungeheure Mengen ! (keine Begrenzung )
Gewerblich sieht das anders aus...sind wir aber nicht.
Thomas
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Re: Wurzelprumpfs Bastelstube
Das glaubst du doch selber nicht.Campingfamilie hat geschrieben:Privatleute ungeheure Mengen ! (keine Begrenzung )
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Re: Wurzelprumpfs Bastelstube
vermutlich ist es wirklich so https://camping-wiki.kwherzog.de/Regelw ... _PropangasCaruso hat geschrieben:Das glaubst du doch selber nicht.Campingfamilie hat geschrieben:Privatleute ungeheure Mengen ! (keine Begrenzung )
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Re: Wurzelprumpfs Bastelstube
Moin,
transportieren darfman soviel man will - unter Berücksichtigung des zulässigen Kfz.-gesamtgewichtes....
Ab einer bestimmten Menge gibt es aber Auflagen:
Es gilt für alle Gefahrguttransporte (auch private) die ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route, deutsch Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße).
http://www.gefahrgut-heute.de/adr/adr.html
http://www.gefahrgut-heute.de/adr/priva ... porte.html
Das sind die Mindeststandarts (die von den "Einzelstaaten" aber noch verschärft werden können - z.B. verbieten einige Länder das mitführen von gefüllten Benzinkanistern).
Butangas ist Gefahrgut Klasse 2 (UN 1011 Butan, 2, 2 F). Daraus folgt ab einer Menge von 333 Liter Butangas braucht man eine Gefahrgutkennzeichnung am Fahrzeug, Gefahrgutpapiere, Gefahrgutausrüstung (z.B. Handschuhe, Gasmaske) und der Fahrer braucht einen ADR Schein (Gefahrgut Schulung)....
http://www.gefahrgut-heute.de/adr/freis ... n_bsp.html
http://www.gefahrgut-heute.de/adr/freistellungen.html
Gruß Thomas
transportieren darfman soviel man will - unter Berücksichtigung des zulässigen Kfz.-gesamtgewichtes....
Ab einer bestimmten Menge gibt es aber Auflagen:
Es gilt für alle Gefahrguttransporte (auch private) die ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route, deutsch Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße).
http://www.gefahrgut-heute.de/adr/adr.html
http://www.gefahrgut-heute.de/adr/priva ... porte.html
Das sind die Mindeststandarts (die von den "Einzelstaaten" aber noch verschärft werden können - z.B. verbieten einige Länder das mitführen von gefüllten Benzinkanistern).
Butangas ist Gefahrgut Klasse 2 (UN 1011 Butan, 2, 2 F). Daraus folgt ab einer Menge von 333 Liter Butangas braucht man eine Gefahrgutkennzeichnung am Fahrzeug, Gefahrgutpapiere, Gefahrgutausrüstung (z.B. Handschuhe, Gasmaske) und der Fahrer braucht einen ADR Schein (Gefahrgut Schulung)....
http://www.gefahrgut-heute.de/adr/freis ... n_bsp.html
http://www.gefahrgut-heute.de/adr/freistellungen.html
Gruß Thomas
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Re: Wurzelprumpfs Bastelstube
Moin,
aus diesem Link geht hervor, daß die Einheit für Gas Liter ist:
http://www.gefahrgut-heute.de/adr/freistellungen.html
Dort steht:
In vorstehender Tabelle bedeutet höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit
- für Gegenstände die Bruttomasse in kg (für Gegenstände der Klasse 1 die Nettomasse des explosiven Stoffes in kg; für gefährliche Güter in Geräten und Ausrüstungen, die im ADR näher bezeichnet sind, die Gesamtmenge der darin enthaltenen gefährlichen Güter in kg bzw. in Liter);
- für feste Stoffe, verflüssigte Gase, tiefgekühlt verflüssigte Gase und gelöste Gase die Nettomasse in kg;
- für flüssige Stoffe und verdichtete Gase, der nominale Fassungsraum (Nenninhalt) des Gefäßes (siehe Begriffsbestimmung in Abschnitt 1.2.1) in Liter.
Man kann sich das ganze natürlich auch in Kilo ausrechnen, aber das interessiert die Kontrollbehörden nicht....
Gruß Thomas
aus diesem Link geht hervor, daß die Einheit für Gas Liter ist:
http://www.gefahrgut-heute.de/adr/freistellungen.html
Dort steht:
In vorstehender Tabelle bedeutet höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit
- für Gegenstände die Bruttomasse in kg (für Gegenstände der Klasse 1 die Nettomasse des explosiven Stoffes in kg; für gefährliche Güter in Geräten und Ausrüstungen, die im ADR näher bezeichnet sind, die Gesamtmenge der darin enthaltenen gefährlichen Güter in kg bzw. in Liter);
- für feste Stoffe, verflüssigte Gase, tiefgekühlt verflüssigte Gase und gelöste Gase die Nettomasse in kg;
- für flüssige Stoffe und verdichtete Gase, der nominale Fassungsraum (Nenninhalt) des Gefäßes (siehe Begriffsbestimmung in Abschnitt 1.2.1) in Liter.
Man kann sich das ganze natürlich auch in Kilo ausrechnen, aber das interessiert die Kontrollbehörden nicht....
Gruß Thomas
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